ErwGr. 33

REG_2023_2055 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Zusätzlich zur Ausnahme natürlicher, abbaubarer und löslicher Polymere von der Definition von synthetischen Polymermikropartikeln, wie im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen, schlug der SEAC vor, Polymere, die keinen Kohlenstoff in ihrer chemischen Struktur enthalten, auszunehmen, da die derzeitigen Instrumente zum Nachweis der Persistenz seiner Ansicht nach für solche Polymere nicht geeignet sind. Der SEAC war jedoch der Auffassung, dass eine solche Ausnahme vom RAC bestätigt werden müsste.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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