Anhang IV – MODELL DER IDENTITÄTSKARTE FÜR GFCM-INSPEKTOREN

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer GFCM
GFCM Der Inhaber dieser Identitätskarte ist ein im Rahmen der gemeinsamen Inspektions- und Überwachungsregelung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) ordnungsgemäß benannter Inspektor und hat die Befugnis, im Rahmen der GFCM-Vorschriften zu handeln.
IDENTITÄTSKARTE FÜR INSPEKTOREN
Foto Vertragspartei
Name des Inspektors:
Kartennr. … Ausstellende Behörde … Inspektor
Ausstellungsdatum: Fünf Jahre gültig

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

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