ErwGr. 16

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Die in den Empfehlungen GFCM/37/2013/1 und GFCM/42/2018/8 festgelegten GFCM-Maßnahmen umfassen ferner ein Verbot des Anbordbehaltens oder Anlandens, das gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 in Unionsrecht umgesetzt werden sollte. Für Zwecke einer ordnungsgemäßen Umsetzung sollten nationale Kontroll-, Beobachtungs- und Überwachungsprogramme ausgearbeitet werden, die die Kommission dem GFCM-Sekretariat jährlich zuleiten sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

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