ErwGr. 20

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Die Selektivität bestimmter Fanggeräte in der gemischten Fischerei im Mittelmeer darf nicht unter ein bestimmtes Niveau fallen. Neben der allgemeinen Kontrolle und Beschränkung des Fischereiaufwands ist es unerlässlich, den Fischereiaufwand in Gebieten zu beschränken, in denen sich ausgewachsene Fische wichtiger Bestände sammeln, um sicherzustellen, dass das Risiko einer Beeinträchtigung der Fortpflanzung gering genug ist, um die Bestände nachhaltig bewirtschaften zu können. Was das vom Wissenschaftlichen Beratungsausschuss untersuchte Gebiet anbelangt, empfiehlt es sich daher, zunächst den Fischereiaufwand auf die früheren Werte zu beschränken und danach keine Erhöhung über diese Werte hinaus zu erlauben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

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