ErwGr. 28

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um zu gewährleisten, dass bei der Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch mit dem GFCM -Sekretariat, zum Format und zur Übermittlung des Berichts über die Fischereitätigkeiten in Fischereisperrgebieten, der Anträge auf Übertragung von aufgrund schlechter Wetterbedingungen in der Fischerei auf Goldmakrelen nicht genutzten Tagen auf die Schonzeit und des Berichts über diese Übertragungen sowie der Meldungen im Rahmen der Datenerhebung zur Goldmakrelenfischereieinheitliche Bedingungen gelten. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (9), ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

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