ErwGr. 6

REG_2023_2131 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen

Das Europäische Justizielle Terrorismusregister wurde nach der Annahme der Verordnung (EU) 2018/1727 eingerichtet, weshalb das Register nicht gut in die technische Infrastruktur von Eurojust integriert ist, und es in der Verordnung (EU) 2018/1727 auch keine Bezugnahme auf das Register gibt. Deshalb ist es notwendig, in dieser Situation Abhilfe zu schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.10.2023

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