Art. 2

REG_2023_2147 · über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

(1)Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen werden eingefroren.
(2)Den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden oder zugutekommen.
(3)Anhang I enthält natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die a) für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, verantwortlich sind oder sich unmittelbar oder mittelbar an diesen beteiligt haben oder diese unterstützen oder von diesen profitieren; b) die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan behindern oder untergraben; c) die Bereitstellung humanitärer Hilfe, den Zugang zu humanitärer Hilfe oder die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Sudan behindern, einschließlich durch Angriffe auf Gesundheitspersonal und humanitäre Helfer sowie Beschlagnahme und Zerstörung von humanitärer oder medizinischer Infrastruktur und von Hilfsgütern; d) an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in Sudan, die schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße darstellen oder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, beteiligt sind, einschließlich Tötungen und Verstümmelungen, Vergewaltigung und andere schwerwiegende Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, Entführung und Vertreibung; e) mit den Buchstaben a bis d unterfallenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen verbunden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.10.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2023_2147 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2023_2147 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.