ErwGr. 1

REG_2023_2391 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014, (EU) Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013 und (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich De-minimis-Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 hinsichtlich des Gesamtbetrags der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen, ihrer Geltungsdauer und anderer Aspekte

2019 leitete die Kommission eine Bewertung der Leistung der sektorbezogenen Instrumente für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor seit ihrer Annahme im Zeitraum 2014–2015, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission (2), ein, um sie für den Zeitraum 2021–2027 zu ändern oder zu ersetzen. Die Ergebnisse dieser Bewertung haben gezeigt, dass die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 nach wie vor ein relevantes, effizientes und wirksames Instrument (3) für die De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2023

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