ErwGr. 14

REG_2023_2391 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014, (EU) Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013 und (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich De-minimis-Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 hinsichtlich des Gesamtbetrags der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen, ihrer Geltungsdauer und anderer Aspekte

Um die Einhaltung der Bestimmungen des Austrittsabkommens und des Protokolls zu gewährleisten, müssen die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 für das gesamte Vereinigte Königreich vorgesehenen kumulierten Höchstbeträge durch den entsprechenden Betrag allein für Nordirland ersetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.10.2023

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