ErwGr. 49

REG_2023_2405 · zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative „ReFuelEU Aviation“)

Diese Verordnung sollte Bestimmungen für die regelmäßige Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung des Luftfahrt- und des Kraftstoffmarktes, über die Durchführung dieser Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Luftverkehrsmarkt der Union, auf die Konnektivität für Inseln und entlegene Gebiete und auf die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Luftfahrtunternehmen und Flughafendrehkreuzen gegenüber ihren Wettbewerbern in Nachbarländern, über die Wirksamkeit zentraler Merkmale dieser Verordnung, wie die Mindestanteile von SAF, über die Höhe der Bußgelder oder über politische Entwicklungen beim Markthochlauf von SAF auf internationaler Ebene enthalten. Solche Elemente sind für einen genauen Überblick über den Markt für SAF unerlässlich und sollten im Hinblick auf eine Überarbeitung dieser Verordnung berücksichtigt werden. In den Berichten der Kommission sollte auch auf die Wechselwirkung zwischen dieser Verordnung und anderen einschlägigen Rechtsakten eingegangen werden, wobei Bestimmungen, die aktualisiert und vereinfacht werden können, sowie Aktionen und Maßnahmen, die zur Verringerung des Gesamtkostendrucks auf den Luftfahrtsektor ergriffen wurden oder ergriffen werden könnten, zu ermitteln sind. In diesen Berichten sollte die Kommission gegebenenfalls Optionen für Änderungen prüfen, einschließlich Mechanismen zur Unterstützung der Erzeugung und des Vertankens von SAF sowie Mechanismen zur Überbrückung der Preisunterschiede zwischen SAF und konventionellen Flugkraftstoffen, um die negativen Auswirkungen dieser Verordnung auf die Konnektivität im Luftverkehr und den Wettbewerb zu begrenzen und die Verlagerung von CO2-Emissionen einzudämmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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