Art. 46 – Schutz von Rechten an geografischen Angaben in Domänennamen

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

Die in der Union niedergelassenen Registrierstellen für länderspezifische Domänennamen oberster Stufe stellen sicher, dass in allen alternativen Streitbeilegungsverfahren für Domänennamen eingetragene geografische Angaben als Recht, das in diesen Verfahren geltend gemacht werden kann, anerkannt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

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