ErwGr. 13

REG_2023_2418 · über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)

In Anbetracht der beschriebenen Herausforderungen und des damit verbundenen Strukturwandels scheint es notwendig zu sein, die Anpassung der EDTIB zu beschleunigen, im Einklang mit Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ihre Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu steigern und so zur Stärkung und Reform der Kapazitäten der Verteidigungsindustrie der Mitgliedstaaten beizutragen. Im Rahmen der Behebung der industriellen Defizite sollten die dringlichsten Lücken unverzüglich geschlossen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.10.2023

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