ErwGr. 17

REG_2023_2418 · über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)

Es ist davon auszugehen, dass das Instrument die Komplexität und die Risiken, die mit einer gemeinsamen Beschaffung einhergehen, verringern und gleichzeitig Größenvorteile für die von den Mitgliedstaaten unternommenen Maßnahmen zur Stärkung und Modernisierung der EDTIB, insbesondere von KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (im Folgenden „Midcap-Unternehmen“), schaffen und somit die Kapazitäten, die Resilienz und die Versorgungssicherheit der Union stärken wird. Anreize für eine gemeinsame Beschaffung würden auch zu geringeren Kosten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsaufwand und dem Lebenszyklus-Management der entsprechenden Systeme führen. Die Schaffung des Instruments sollte mit Bemühungen einhergehen, die europäischen Märkte, Dienste und Systeme für Verteidigung und Sicherheit zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter aus allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Eine gemeinsame Beschaffung auf einem gemeinsamen Markt für die EDTIB ermöglicht Größenvorteile und sorgt für Innovation und Effizienz in der Produktion und bei Technologien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.10.2023

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