Art. 2

REG_2023_2468 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 12

Die Unternehmen
a)wenden die Paragraphen 4A und 88A im Anhang dieser Verordnung unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Änderungen und rückwirkend gemäß IAS 8 an und
b)wenden die Paragraphen 88B-88D im Anhang dieser Verordnung auf Geschäftsjahre an, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Für Zwischenberichtsperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 enden, muss ein Unternehmen die in diesen Paragraphen genannten Angaben nicht machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.11.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2023_2468 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2023_2468 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.