ErwGr. 2

REG_2023_2506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 27. Juli 2023 die Resolution 2693 (2023) (im Folgenden „Resolution 2693 (2023) des VN-Sicherheitsrats“) verabschiedet. In dieser Resolution ist festgelegt, dass die Maßnahmen des Rüstungsembargos und die damit verbundenen Meldepflichten nicht mehr für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial sowie für die Bereitstellung von Hilfe, Beratung und Ausbildung für die Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich der zivilen staatlichen Strafverfolgungsbehörden, gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.11.2023

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