Anhang VI – MEHRTROMMEL-HAUSHALTSWÄSCHETROCKNER

REG_2023_2533 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission

Bei Mehrtrommel-Haushaltswäschetrocknern gelten die Bestimmungen in Anhang II Nummern 1 bis 4 für jede Trommel gemäß den in Anhang III beschriebenen Mess- und Berechnungsmethoden. Die Bestimmungen in Anhang II Nummer 5 gelten für den Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner insgesamt. Die Bestimmungen in Anhang II Nummer 6 gelten für jede Trommel bzw. den Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner insgesamt. Die Bestimmungen des Anhangs II Nummern 1 bis 4 gelten für jede einzelne Trommel, außer wenn die Trommeln in demselben Gehäuse eingebaut sind und im eco-Programm nur gleichzeitig betrieben werden können. Im letzteren Fall gelten diese Bestimmungen für den Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner insgesamt wie folgt:
a)die Nennkapazität des Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockners entspricht der Summe der Nennkapazität jeder Trommel;
b)der Energieverbrauch des Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockners entspricht der Summe des Energieverbrauchs jeder Trommel;
c)der Energieeffizienzindex wird anhand der Nennkapazität und des Energieverbrauchs des Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockners insgesamt berechnet;
d)die Programmdauer entspricht der Dauer des eco-Programms der Trommel mit der größten Nennkapazität;
e)die Anforderungen an Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme gelten für den Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner insgesamt;
f)die Luftschallemissionen entsprechen denen des Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockners insgesamt.
Das Nachprüfungsverfahren nach Anhang IV gilt für den Mehrtrommel-Haushaltswäschetrockner insgesamt, wobei die Validitätskriterien und Prüftoleranzen auf jeden Parameter gemäß diesem Anhang angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2024

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