Art. 6 – Umgehung

REG_2023_2533 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission

(1)Die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten dürfen keine Produkte in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, die so ausgelegt sind, dass sie ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften verändern, wenn sie geprüft werden, um für einen der angegebenen Werte der Parameter, die in dieser Verordnung geregelt sind, ein günstigeres Ergebnis zu erzielen. Dazu gehören unter anderem Produkte, die so ausgelegt sind, dass sie durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus die Prüfung erkennen können und ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften in der Folge automatisch verändern, sowie Produkte, die so voreingestellt sind, dass sie zum Zeitpunkt der Prüfung ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften verändern.
(2)Die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten dürfen keine besonderen Prüfanleitungen vorgeben, die das Verhalten oder die Eigenschaften der Produkte verändern, um für einen der angegebenen Werte der Parameter, die in dieser Verordnung geregelt sind, ein günstigeres Ergebnis zu erzielen. Dazu gehört unter anderem die Vorschrift einer manuellen Veränderung eines Produkts zur Vorbereitung auf die Prüfung, mit der das Verhalten oder die Eigenschaften des Produkts im Vergleich zu seiner normalen Verwendung und seinem normalen Betrieb durch die Endnutzer verändert werden.
(3)Die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten dürfen keine Produkte in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, die so ausgelegt sind, dass sie ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften innerhalb kurzer Zeit nach ihrer Inbetriebnahme so verändern, dass sich der angegebene Wert für Parameter, die in dieser Verordnung geregelt sind, verschlechtert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2024

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