ErwGr. 3

REG_2023_2694 · zur Änderung bestimmter Verordnungen des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke

Am 14. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/338 (1) und die Verordnung (EU) 2023/331 (2) angenommen, mit denen die Ausnahme für humanitäre Zwecke gemäß der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in diejenigen Sanktionsregelungen der Union aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Am 31. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/726 (3) und die Verordnung (EU) 2023/720 (4) angenommen, mit denen die Ausnahme für humanitäre Zwecke gemäß der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in diejenigen Sanktionsregelungen der Union aufzunehmen, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen und die vom Rat beschlossenen ergänzenden Maßnahmen umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2023

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