ErwGr. 4

REG_2023_2822 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Accounting Standard 1

Im Zuge der Umsetzung dieser Änderungen an IAS 1 baten einige Interessensträger den IASB um Klarstellung, wie die Einstufung als kurz- oder langfristig bei einer Verbindlichkeit aus einer Kreditvereinbarung mit Nebenbedingungen vorzunehmen sei. Als Reaktion darauf veröffentlichte der IASB am 31. Oktober 2022 weitere Änderungen an IAS 1. Mit diesen Änderungen werden auch die Angaben verbessert, die ein Unternehmen machen sollte, wenn sein Recht auf Verschiebung der Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate Nebenbedingungen unterliegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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