ErwGr. 20

REG_2023_2832 · über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen

Diese Verordnung sollte nicht die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/2831 auf Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, beeinträchtigen. Bei Beihilfen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sollten sich die Mitgliedstaaten auf diese Verordnung oder auf die Verordnung (EU) 2023/2831 stützen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.01.2024

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