Art. 89 – Maßnahmen und Sanktionen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

(1)Gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften und den Bestimmungen dieser Verordnung legen die Mitgliedstaaten Vorschriften für Maßnahmen und Sanktionen gegenüber der natürlichen Person, die gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik verstoßen hat, oder gegenüber einer juristischen Person, die für einen solchen Verstoß haftbar gemacht wird, fest, und verfahren systematisch wie folgt: Sie a) leiten Verfahren gemäß Artikel 85 ein, b) treffen geeignete Maßnahmen, wenn ein Verstoß festgestellt wird, und c) verhängen gemäß diesem Titel Sanktionen gegen natürliche oder juristische Personen, die gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik verstoßen haben oder für einen solchen Verstoß haftbar gemacht werden.
(2)Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, unter dessen Gerichtsbarkeit ein Verstoß fällt, unterrichten unverzüglich und gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften den Flaggenmitgliedstaat, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Täter besitzt, oder jeden anderen für die Verwaltungs- oder Strafverfahren relevanten Mitgliedstaat über solche Verfahren oder andere Maßnahmen, die gemäß diesem Titel getroffen wurden.
(3)Bis zum 10. April 2026 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die nationalen Vorschriften gemäß Absatz 1 mit, und sie unterrichten die Kommission unverzüglich über spätere Änderungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 89 REG_2023_2842 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 89 REG_2023_2842 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.