ErwGr. 44

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

Bestimmungen über die Veröffentlichung eines Beschlusses, eine Fischerei zu schließen, wenn eine Fangquote ausgeschöpft oder der höchstzulässige Fischereiaufwand erreicht worden ist, durch die Kommission sollten vereinfacht werden, damit solche Schließungen rechtzeitig bekannt gegeben werden können. Darüber hinaus sollten diese Bestimmungen an die Bestimmungen über die Pflicht zur Anlandung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 angeglichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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