ErwGr. 61

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

Um eine effiziente Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sicherzustellen, die unter die Positionen 1604 und 1605 des Kapitels 16 der Kombinierten Nomenklatur fallen, sollte die Kommission eine Studie einschließlich einer Analyse der verfügbaren Lösungen oder Methoden durchführen, um eine wirksame Rückverfolgbarkeit dieser Erzeugnisse zu ermöglichen. Auf der Grundlage dieser Studie sollte die Kommission im Wege delegierter Rechtsakte Durchführungsbestimmungen über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Losen dieser Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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