ErwGr. 10

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Die Digitalisierung von Verfahren sollte den Zugang zur Justiz für alle, einschließlich Personen mit Behinderungen, sicherstellen. Das dezentrale IT-System und der europäische elektronische Zugangspunkt, die durch die vorliegende Verordnung eingerichtet werden, sollten den Anforderungen des barrierefreien Web-Zugangs nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) genügen. Zugleich sollten die elektronischen Zahlungsmethoden gemäß der vorliegenden Verordnung den Barrierefreiheitsanforderungen nach der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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