ErwGr. 56

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des dezentralen IT-Systems gelten die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sowie die Richtlinie (EU) 2016/680. Zur Klarstellung der Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die über das dezentrale IT-System gesendet oder empfangen werden, sollte in dieser Verordnung angegeben werden, wer als der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten gelten soll. Zu diesem Zweck sollte davon ausgegangen werden, dass jeder Sender bzw. Empfänger den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten allein festgelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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