ErwGr. 8

REG_2023_2869 · zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals

Damit die Informationen im ESAP digital verwendbar sind, sollten die Unternehmen diese Informationen den Sammelstellen in einem datenextrahierbaren Datenformat oder – wenn dies nach Unionsrecht erforderlich ist – in einem maschinenlesbaren Format übermitteln. Den von den Unternehmen an die Sammelstellen übermittelten Informationen sollten die Metadaten beigefügt sein, die von diesen Sammelstellen angefordert werden. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) errichtet wurde, von der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (EIOPA), die durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) errichtet wurde, oder von der ESMA (zusammen als „Europäische Aufsichtsbehörden“ oder „ESA“ bezeichnet) ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, in denen die Metadaten für jede Information, die Strukturierung der Daten in den Informationen und die Informationen, für die ein maschinenlesbares Format erforderlich ist, spezifiziert werden sowie, welches maschinenlesbare Format in diesen Fällen zu verwenden ist. Was die technischen Durchführungsstandards für Nachhaltigkeitsinformationen betrifft, sollten die ESA bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe von Standards über den Gemeinsamen Ausschuss mit der EFRAG zusammenarbeiten. Die Einführung eines maschinenlesbaren Formats sollte durch eine Analyse gerechtfertigt werden, bei der die Kosten und Nutzen für die Unternehmen und die Nutzer der Informationen sowie für alle anderen Betroffenen, insbesondere die Sammelstellen, die zuständigen Behörden und die ESA, berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 8 REG_2023_2869 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 8 REG_2023_2869 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.