ErwGr. 3

REG_2023_2877 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

In seinen Schlussfolgerungen vom 9. Februar 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, weitere Unterstützung zu leisten, um das Leid in allen betroffenen Regionen zu lindern. Er rief alle Konfliktparteien dazu auf, den Zugang der Opfer des Erdbebens in Syrien zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten — unabhängig davon, wo sie sich befinden — und rief die humanitäre Gemeinschaft unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen dazu auf, für eine rasche Bereitstellung von Hilfe zu sorgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2023

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