ErwGr. 17

REG_2023_2878 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Um beim Verkauf von Tankschiffen, insbesondere gebrauchten Schiffen, die zur Umgehung des Einfuhrverbots für russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse sowie der von der Koalition für eine Preisobergrenze vereinbarten Preisobergrenze verwendet werden könnten, Transparenz zu schaffen, sieht der Beschluss (GASP) 2023/2874 eine Meldepflicht für den Verkauf von Tankschiffen in Drittländer sowie eine Ausnahmeregelung von dem Verbot für den Verkauf von Tankschiffen an russische Personen und Organisationen oder zur Verwendung in Russland vor. Diese Verpflichtung gilt für den Eigentümer eines Tankschiffes, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, für natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat und für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Union gegründet wurden. Der Eigentümer oder jede in seinem Namen handelnde Person sollte den zuständigen Behörden alle solchen Verkäufe melden, die seit dem 5. Dezember 2022 stattgefunden haben und die notwendigen Einzelheiten angeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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