ErwGr. 20

REG_2023_427 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Um Umgehungen zu vermeiden und die Einhaltung des Verbots zu gewährleisten, wonach nicht in Russland registrierte Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum russischer natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden oder von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen, weder im Hoheitsgebiet der Union landen noch vom Hoheitsgebiet der Union starten noch das Hoheitsgebiet der Union überfliegen dürfen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine Verpflichtung für Luftfahrzeugbetreiber eingeführt, ihren zuständigen Behörden Nichtlinienflüge zu melden. Der betreffende Mitgliedstaat sollte die anderen Mitgliedstaaten, den Netzmanager und die Kommission unverzüglich darüber unterrichten, wenn er einen solchen Flug nicht freigibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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