Anhang I

REG_2023_443 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 hinsichtlich der Emissionstypgenehmigungsverfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge

Das Verzeichnis der Anhänge und Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1151 werden wie folgt geändert:
1.
Das Verzeichnis der Anhänge erhält folgende Fassung: „VERZEICHNIS DER ANHÄNGE ANHANG I Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung Anlage 1 — Anlage 2 — Anlage 3 Muster des Beschreibungsbogens Anlage 3a Dokumentation Anlage 3b Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES) Anlage 4 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens Anlage 5 — Anlage 6 Nummerierungsschema der EG-Typgenehmigung Anlage 7 Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Leistung des OBD-Systems im Betrieb Anlage 8a Prüfberichte Anlage 8b Prüfbericht über den Fahrwiderstand auf der Straße Anlage 8c Muster des Prüfblatts Anlage 8d Prüfungen auf Verdunstungsemissionen – Prüfbericht ANHANG II Methode für die Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Anlage 1 Kriterien für die Fahrzeugauswahl und für die Entscheidung ‚nicht bestanden‘ Anlage 2 Vorgaben für die Prüfungen Typ 4 für die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Anlage 3 ISC-Prüfbericht Anlage 4 ISC-Jahresbericht der ausstellenden Typgenehmigungsbehörde Anlage 5 Transparenzliste ANHANG IIIA Nachprüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) Anlage 1 Reserviert Anlage 2 Reserviert Anlage 3 Reserviert Anlage 4 Prüfverfahren für Fahrzeugemissionsprüfungen mit einem portablen Emissionsmesssystem (PEMS) Anlage 5 Spezifikationen und Kalibrierung der PEMS-Bauteile und -Signale Anlage 6 Validierung des PEMS und nicht rückführbarer Abgasmassendurchsatz Anlage 7 Bestimmung der momentanen Emissionen Anlage 8 Bewertung der Gültigkeit der Fahrt insgesamt mit der Methode des gleitenden Mittelungsfensters Anlage 9 Bewertung einer zu hohen oder zu geringen Fahrtdynamik Anlage 10 Verfahren zur Bestimmung des kumulierten positiven Höhenunterschieds einer PEMS-Fahrt Anlage 11 Berechnung der endgültigen RDE-Emissionsergebnisse Anlage 12 Bescheinigung des Herstellers über die RDE-Übereinstimmung ANHANG IV Emissionsdaten, die bei der Typgenehmigung für die Zwecke der technischen Überwachung erforderlich sind Anlage 1 Prüfung der Emission von Kohlenmonoxid im Leerlauf (Prüfung Typ 2) Anlage 2 Messung der Rauchgastrübung ANHANG V Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse (Prüfung Typ 3) ANHANG VI Bestimmung der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) ANHANG VII Überprüfung der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen (Prüfung Typ 5) ANHANG VIII Prüfung der durchschnittlichen Abgasemissionen bei niedrigen Umgebungstemperaturen (Prüfung Typ 6) ANHANG IX Spezifikationen der Bezugskraftstoffe ANHANG X — ANHANG XI On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) für Kraftfahrzeuge Anlage 1 Leistung im Betrieb ANHANG XII Typgenehmigung von mit Ökoinnovationen ausgestatteten Fahrzeugen und Bestimmung der CO 2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung beantragt wird ANHANG XIII EG-Typgenehmigung von emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch als selbstständige technische Einheit Anlage 1 Muster des Beschreibungsbogens Anlage 2 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens Anlage 3 Muster eines EG-Typgenehmigungszeichens ANHANG XIV — ANHANG XV — ANHANG XVI Anforderungen für Fahrzeuge, die ein Reagens für ihr Abgasnachbehandlungssystem benötigen ANHANG XVII Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 ANHANG XVIII Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG ANHANG XIX Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 ANHANG XX Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebsstränge ANHANG XXI Verfahren für die Emissionsprüfung Typ 1 ANHANG XXII Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs“
ANHANG I Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung
Anlage 1 —
Anlage 2 —
Anlage 3 Muster des Beschreibungsbogens
Anlage 3a Dokumentation
Anlage 3b Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES)
Anlage 4 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens
Anlage 5 —
Anlage 6 Nummerierungsschema der EG-Typgenehmigung
Anlage 7 Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Leistung des OBD-Systems im Betrieb
Anlage 8a Prüfberichte
Anlage 8b Prüfbericht über den Fahrwiderstand auf der Straße
Anlage 8c Muster des Prüfblatts
Anlage 8d Prüfungen auf Verdunstungsemissionen – Prüfbericht
ANHANG II Methode für die Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
Anlage 1 Kriterien für die Fahrzeugauswahl und für die Entscheidung ‚nicht bestanden‘
Anlage 2 Vorgaben für die Prüfungen Typ 4 für die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
Anlage 3 ISC-Prüfbericht
Anlage 4 ISC-Jahresbericht der ausstellenden Typgenehmigungsbehörde
Anlage 5 Transparenzliste
ANHANG IIIA Nachprüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE)
Anlage 1 Reserviert
Anlage 2 Reserviert
Anlage 3 Reserviert
Anlage 4 Prüfverfahren für Fahrzeugemissionsprüfungen mit einem portablen Emissionsmesssystem (PEMS)
Anlage 5 Spezifikationen und Kalibrierung der PEMS-Bauteile und -Signale
Anlage 6 Validierung des PEMS und nicht rückführbarer Abgasmassendurchsatz
Anlage 7 Bestimmung der momentanen Emissionen
Anlage 8 Bewertung der Gültigkeit der Fahrt insgesamt mit der Methode des gleitenden Mittelungsfensters
Anlage 9 Bewertung einer zu hohen oder zu geringen Fahrtdynamik
Anlage 10 Verfahren zur Bestimmung des kumulierten positiven Höhenunterschieds einer PEMS-Fahrt
Anlage 11 Berechnung der endgültigen RDE-Emissionsergebnisse
Anlage 12 Bescheinigung des Herstellers über die RDE-Übereinstimmung
ANHANG IV Emissionsdaten, die bei der Typgenehmigung für die Zwecke der technischen Überwachung erforderlich sind
Anlage 1 Prüfung der Emission von Kohlenmonoxid im Leerlauf (Prüfung Typ 2)
Anlage 2 Messung der Rauchgastrübung
ANHANG V Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse (Prüfung Typ 3)
ANHANG VI Bestimmung der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4)
ANHANG VII Überprüfung der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen (Prüfung Typ 5)
ANHANG VIII Prüfung der durchschnittlichen Abgasemissionen bei niedrigen Umgebungstemperaturen (Prüfung Typ 6)
ANHANG IX Spezifikationen der Bezugskraftstoffe
ANHANG X —
ANHANG XI On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) für Kraftfahrzeuge
Anlage 1 Leistung im Betrieb
ANHANG XII Typgenehmigung von mit Ökoinnovationen ausgestatteten Fahrzeugen und Bestimmung der CO 2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung beantragt wird
ANHANG XIII EG-Typgenehmigung von emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch als selbstständige technische Einheit
Anlage 1 Muster des Beschreibungsbogens
Anlage 2 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens
Anlage 3 Muster eines EG-Typgenehmigungszeichens
ANHANG XIV —
ANHANG XV —
ANHANG XVI Anforderungen für Fahrzeuge, die ein Reagens für ihr Abgasnachbehandlungssystem benötigen
ANHANG XVII Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 692/2008
ANHANG XVIII Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG
ANHANG XIX Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012
ANHANG XX Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebsstränge
ANHANG XXI Verfahren für die Emissionsprüfung Typ 1
ANHANG XXII Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs“
2.
Anhang I wird wie folgt geändert: (a) Nummern 1.1.1 bis 4.5.1.4 erhalten folgende Fassung: „1.1.1.
Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für monovalente Gasfahrzeuge und bivalente Gasfahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.9 der UN-Regelung Nr. 154.
Die Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen in Absatz 5.9.1 der UN-Regelung Nr. 154 gilt als Bezugnahme auf Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung. 1.2.
Zusätzliche Anforderungen für Flexfuel-Fahrzeuge Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für Flexfuel-Fahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.8 der UN-Regelung Nr. 154. 2.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN UND PRÜFUNGEN 2.1.
Kleinserienhersteller 2.1.1.
Verzeichnis der Rechtsvorschriften, auf die in Artikel 3 Absatz 3 verwiesen wird: Rechtsakt Anforderungen California Code of Regulations, Teil 13, Abschnitte 1961 (a) und 1961 (b)(1)(C)(1) für Modelljahr 2001 und spätere Modelljahre, 1968,1, 1968,2, 1968,5, 1976 und 1975, veröffentlicht von Barclay's Publishing.
Die Typgenehmigung muss gemäß dem California Code of Regulations erteilt werden, der für die meisten neueren Modelljahre von leichten Nutzfahrzeugen gilt. 2.2.
Kraftstoffeinfüllstutzen 2.2.1.
Die Anforderungen für Kraftstoffeinfüllstutzen entsprechen denen der Absätze 6.1.5 und 6.1.6 der UN-Regelung Nr. 154. 2.3.
Vorschriften für die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme 2.3.1.
Die Anforderungen an die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme gemäß Absatz 6.1.7 der UN-Regelung 154 müssen eingehalten sein.
Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz der Emissionsminderungssysteme kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden. 2.3.2 Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern.
Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Eingriffe sowie Schreibschutzvorrichtungen, die die Integrität des Kilometerstands sichern, anwenden.
Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Eingriffe bieten.
Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz des Kilometerzählers kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden. 2.4.
Durchführung der Prüfungen 2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind.
Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.
Abbildung I.2.4 Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge Monovalent (mono-fuel) Bivalent (bi-fuel) ( 3) Flexfuel ( 3) Monovalent (mono-fuel) Bezugskraftstoff Benzin LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin Benzin Benzin Benzin Dieselkraftstoff Benzin — Wasserstoff (Brennstoffzelle) LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85) Prüfung Typ 1 ( 7) ja ja ( 5) ja ( 5) ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — ATCT (Prüfung bei 14 °C) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — PN, RDE (Prüfung Typ 1A) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) ja ja ja — ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — — Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) ja ja ja — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — — — — Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — ja — — Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) ja ja ja ja ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja ja — — Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — — Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ja ja ja ja ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja ja — — OBD ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja — — CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite ja ja ja ja ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja ja ja Rauchgastrübung — — — — — — — — ja ( 8) — — — Motorleistung ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja OBFCM ja — — — — — — ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — 3.
ERWEITERUNG VON TYPGENEHMIGUNGEN 3.1.
Erweiterungen hinsichtlich der Auspuffemissionen (Prüfungen Typ 1 und Typ 2 und OBFCM) 3.1.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die die Anforderungen des Absatzes 7.4 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllen.
Die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten. 3.2.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) 3.2.1.
Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden: 3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung ist dasselbe. 3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig. 3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt.
Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind. 3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab. 3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch. 3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw. 3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z.
B.
Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus). 3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch. 3.2.2.
Für Prüfungen gemäß Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die zu einer genehmigten Verdunstungsemissionsfamilie gemäß Absatz 6.6.3 der UN-Regelung Nr. 154 gehören. 3.3.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen (Prüfung Typ 5) 3.3.1.
Die Verschlechterungsfaktoren sind auf unterschiedliche Fahrzeuge und Fahrzeugtypen auszuweiten, sofern die Anforderungen des Absatzes 7.6 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllt sind. 3.4.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der On-Board-Diagnose 3.4.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die zu einer genehmigten OBD-Familie gemäß Absatz 6.8.1 der UN-Regelung Nr. 154 gehören. 3.5 Erweiterung hinsichtlich der Prüfung bei niedriger Temperatur (Prüfung Typ 6) 3.5.1.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen 3.5.1.1.
Die Typgenehmigung darf nur auf Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse erweitert werden, die die Verwendung der zwei nächsthöheren oder einer niedrigeren äquivalenten Schwungmasse erfordert. 3.5.1.2.
Bei Fahrzeugen der Klasse N darf die Genehmigung nur auf Fahrzeuge mit einer niedrigeren Bezugsmasse erweitert werden, wenn die Emissionen des bereits genehmigten Fahrzeugs innerhalb der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Grenzen liegen, für das die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird. 3.5.2.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen 3.5.2.1.
Die Typgenehmigung darf nur unter bestimmten Bedingungen auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden. 3.5.2.2.
Zur Feststellung, ob die Typgenehmigung erweitert werden darf, ist für jedes in den Prüfungen Typ 6 verwendete Übersetzungsverhältnis das Verhältnis zu bestimmen; dabei ist, bei einer Motordrehzahl von 1 000 min– 1, V1 die Drehzahl des genehmigten Fahrzeugtyps und V2 die Drehzahl des Fahrzeugtyps, für den die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird. 3.5.2.3.
Ist jedes Übersetzungsverhältnis E ≤ 8 %, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen Typ 6 erteilt. 3.5.2.4.
Wenn bei mindestens einem Übersetzungsverhältnis E > 8 % und bei jedem Übersetzungsverhältnis E ≤ 13 % ist, ist die Prüfung Typ 6 zu wiederholen.
Die Prüfungen können in einem Prüflabor durchgeführt werden, das vom Hersteller mit Zustimmung des technischen Dienstes gewählt werden kann.
Das Prüfprotokoll ist dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt, zuzuleiten. 3.5.3.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen und unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen Sofern alle in den Absätzen 3.5.1 und 3.5.2 genannten Bedingungen erfüllt sind, darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen und unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden. 4.
ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTION 4.1.
Einführung 4.1.1.
Jedes nach dieser Verordnung typgenehmigte Fahrzeug muss so hergestellt sein, dass es den Typgenehmigungsanforderungen dieser Verordnung entspricht.
Der Hersteller trifft angemessene Vorkehrungen und führt schriftlich fixierte Prüfverfahren durch; er führt in den in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen die erforderlichen Emissions-, OBCFM- und OBD-Prüfungen durch, um die kontinuierliche Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu überprüfen.
Die Genehmigungsbehörde überprüft und genehmigt diese Vorkehrungen und Prüfverfahren des Herstellers und führt im Rahmen der in Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/858 beschriebenen Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte und Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung in bestimmten, in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen in den Betriebsstätten des Herstellers, einschließlich seiner Fertigungsstätten und Prüfanlagen, Überprüfungen und Emissions-, OBFCM- sowie OBD-Prüfungen durch. 4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO 2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII.
Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4, die OBFCM- und OBD-Prüfungen wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.
Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die konkreten Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Absätzen 8 und 9sowie den Anlagen 1 und 4 der UN-Regelung Nr. 154 dargelegt.
Tabelle 8/1 in Absatz 8.1.2 der UN-Regelung Nr. 154 erhält folgende Fassung: Tabelle 8/1 Typ 1 – Anwendbare Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion Typ 1 für unterschiedliche Fahrzeugtypen Fahrzeugtyp Schadstoffemissionen CO 2-Emissionen Stromverbrauch OBFCM-Genauigkeit Reines ICE-Fahrzeug (nur Verbrennungsmotor) ja ja Nicht zutreffend ja nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (NOVC-HEV) ja ja Nicht zutreffend ja extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (OVC-HEV) ja: CD ( und CS9) : Nur CS ja: Nur CD ja: CS Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb (PEV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend ja Nicht zutreffend nicht extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (NOVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (OVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Befreit Nicht zutreffend Die Berechnung der zusätzlichen Werte, die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion hinsichtlich des Stromverbrauchs von PEV und OVC-HEV erforderlich sind, ist in Anhang B8 Anlage 8 der UN-Regelung Nr. 154 festgelegt. 4.1.8.
Bei Nichtübereinstimmung gilt Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858. 4.2.6.
Mit Ökoinnovationen ausgestattete Fahrzeuge 4.2.6.1.
Bei Fahrzeugen, die im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631 ( für Fahrzeuge der Klasse M10)1 oder der Klasse N1 mit einer oder mehreren Ökoinnovationen ausgestattet sind, wird die Konformität der Produktion hinsichtlich der Ökoinnovationen dadurch nachgewiesen, dass geprüft wird, ob die angegebenen Ökoinnovationen tatsächlich vorhanden sind. 4.5.
Prüfung der Übereinstimmung des Fahrzeugs bei einer Prüfung Typ 3 4.5.1.
Soll die Prüfung Typ 3 überprüft werden, ist dabei wie folgt vorzugehen: 4.5.1.1.
Stellt die Genehmigungsbehörde fest, dass die Produktionsqualität anscheinend nicht zufriedenstellend ist, ist ein Fahrzeug nach dem Zufallsprinzip der Familie zu entnehmen und den Prüfungen nach Anhang V zu unterziehen. 4.5.1.2.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn dieses Fahrzeug den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entspricht. 4.5.1.3.
Entspricht das geprüfte Fahrzeug nicht den Anforderungen des Absatzes 4.5.1.1, ist eine weitere Stichprobe von vier Fahrzeugen aus derselben Familie zu entnehmen und nach den in Anhang V beschriebenen Prüfungen zu unterziehen.
Die Prüfungen können an Fahrzeugen durchgeführt werden, die ohne Änderungen höchstens 15 000 km zurückgelegt haben. 4.5.1.4.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn mindestens drei Fahrzeuge den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entsprechen.“
(a) Nummern 1.1.1 bis 4.5.1.4 erhalten folgende Fassung: „1.1.1.
Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für monovalente Gasfahrzeuge und bivalente Gasfahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.9 der UN-Regelung Nr. 154.
Die Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen in Absatz 5.9.1 der UN-Regelung Nr. 154 gilt als Bezugnahme auf Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung. 1.2.
Zusätzliche Anforderungen für Flexfuel-Fahrzeuge Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für Flexfuel-Fahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.8 der UN-Regelung Nr. 154. 2.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN UND PRÜFUNGEN 2.1.
Kleinserienhersteller 2.1.1.
Verzeichnis der Rechtsvorschriften, auf die in Artikel 3 Absatz 3 verwiesen wird: Rechtsakt Anforderungen California Code of Regulations, Teil 13, Abschnitte 1961 (a) und 1961 (b)(1)(C)(1) für Modelljahr 2001 und spätere Modelljahre, 1968,1, 1968,2, 1968,5, 1976 und 1975, veröffentlicht von Barclay's Publishing.
Die Typgenehmigung muss gemäß dem California Code of Regulations erteilt werden, der für die meisten neueren Modelljahre von leichten Nutzfahrzeugen gilt. 2.2.
Kraftstoffeinfüllstutzen 2.2.1.
Die Anforderungen für Kraftstoffeinfüllstutzen entsprechen denen der Absätze 6.1.5 und 6.1.6 der UN-Regelung Nr. 154. 2.3.
Vorschriften für die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme 2.3.1.
Die Anforderungen an die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme gemäß Absatz 6.1.7 der UN-Regelung 154 müssen eingehalten sein.
Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz der Emissionsminderungssysteme kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden. 2.3.2 Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern.
Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Eingriffe sowie Schreibschutzvorrichtungen, die die Integrität des Kilometerstands sichern, anwenden.
Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Eingriffe bieten.
Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz des Kilometerzählers kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden. 2.4.
Durchführung der Prüfungen 2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind.
Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.
Abbildung I.2.4 Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge Monovalent (mono-fuel) Bivalent (bi-fuel) ( 3) Flexfuel ( 3) Monovalent (mono-fuel) Bezugskraftstoff Benzin LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin Benzin Benzin Benzin Dieselkraftstoff Benzin — Wasserstoff (Brennstoffzelle) LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85) Prüfung Typ 1 ( 7) ja ja ( 5) ja ( 5) ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — ATCT (Prüfung bei 14 °C) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — PN, RDE (Prüfung Typ 1A) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) ja ja ja — ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — — Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) ja ja ja — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — — — — Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — ja — — Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) ja ja ja ja ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja ja — — Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — — Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ja ja ja ja ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja ja — — OBD ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja — — CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite ja ja ja ja ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja ja ja Rauchgastrübung — — — — — — — — ja ( 8) — — — Motorleistung ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja OBFCM ja — — — — — — ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — 3.
ERWEITERUNG VON TYPGENEHMIGUNGEN 3.1.
Erweiterungen hinsichtlich der Auspuffemissionen (Prüfungen Typ 1 und Typ 2 und OBFCM) 3.1.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die die Anforderungen des Absatzes 7.4 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllen.
Die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten. 3.2.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) 3.2.1.
Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden: 3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung ist dasselbe. 3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig. 3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt.
Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind. 3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab. 3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch. 3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw. 3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z.
B.
Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus). 3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch. 3.2.2.
Für Prüfungen gemäß Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die zu einer genehmigten Verdunstungsemissionsfamilie gemäß Absatz 6.6.3 der UN-Regelung Nr. 154 gehören. 3.3.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen (Prüfung Typ 5) 3.3.1.
Die Verschlechterungsfaktoren sind auf unterschiedliche Fahrzeuge und Fahrzeugtypen auszuweiten, sofern die Anforderungen des Absatzes 7.6 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllt sind. 3.4.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der On-Board-Diagnose 3.4.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die zu einer genehmigten OBD-Familie gemäß Absatz 6.8.1 der UN-Regelung Nr. 154 gehören. 3.5 Erweiterung hinsichtlich der Prüfung bei niedriger Temperatur (Prüfung Typ 6) 3.5.1.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen 3.5.1.1.
Die Typgenehmigung darf nur auf Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse erweitert werden, die die Verwendung der zwei nächsthöheren oder einer niedrigeren äquivalenten Schwungmasse erfordert. 3.5.1.2.
Bei Fahrzeugen der Klasse N darf die Genehmigung nur auf Fahrzeuge mit einer niedrigeren Bezugsmasse erweitert werden, wenn die Emissionen des bereits genehmigten Fahrzeugs innerhalb der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Grenzen liegen, für das die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird. 3.5.2.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen 3.5.2.1.
Die Typgenehmigung darf nur unter bestimmten Bedingungen auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden. 3.5.2.2.
Zur Feststellung, ob die Typgenehmigung erweitert werden darf, ist für jedes in den Prüfungen Typ 6 verwendete Übersetzungsverhältnis das Verhältnis zu bestimmen; dabei ist, bei einer Motordrehzahl von 1 000 min– 1, V1 die Drehzahl des genehmigten Fahrzeugtyps und V2 die Drehzahl des Fahrzeugtyps, für den die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird. 3.5.2.3.
Ist jedes Übersetzungsverhältnis E ≤ 8 %, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen Typ 6 erteilt. 3.5.2.4.
Wenn bei mindestens einem Übersetzungsverhältnis E > 8 % und bei jedem Übersetzungsverhältnis E ≤ 13 % ist, ist die Prüfung Typ 6 zu wiederholen.
Die Prüfungen können in einem Prüflabor durchgeführt werden, das vom Hersteller mit Zustimmung des technischen Dienstes gewählt werden kann.
Das Prüfprotokoll ist dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt, zuzuleiten. 3.5.3.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen und unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen Sofern alle in den Absätzen 3.5.1 und 3.5.2 genannten Bedingungen erfüllt sind, darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen und unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden. 4.
ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTION 4.1.
Einführung 4.1.1.
Jedes nach dieser Verordnung typgenehmigte Fahrzeug muss so hergestellt sein, dass es den Typgenehmigungsanforderungen dieser Verordnung entspricht.
Der Hersteller trifft angemessene Vorkehrungen und führt schriftlich fixierte Prüfverfahren durch; er führt in den in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen die erforderlichen Emissions-, OBCFM- und OBD-Prüfungen durch, um die kontinuierliche Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu überprüfen.
Die Genehmigungsbehörde überprüft und genehmigt diese Vorkehrungen und Prüfverfahren des Herstellers und führt im Rahmen der in Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/858 beschriebenen Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte und Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung in bestimmten, in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen in den Betriebsstätten des Herstellers, einschließlich seiner Fertigungsstätten und Prüfanlagen, Überprüfungen und Emissions-, OBFCM- sowie OBD-Prüfungen durch. 4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO 2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII.
Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4, die OBFCM- und OBD-Prüfungen wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.
Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die konkreten Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Absätzen 8 und 9sowie den Anlagen 1 und 4 der UN-Regelung Nr. 154 dargelegt.
Tabelle 8/1 in Absatz 8.1.2 der UN-Regelung Nr. 154 erhält folgende Fassung: Tabelle 8/1 Typ 1 – Anwendbare Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion Typ 1 für unterschiedliche Fahrzeugtypen Fahrzeugtyp Schadstoffemissionen CO 2-Emissionen Stromverbrauch OBFCM-Genauigkeit Reines ICE-Fahrzeug (nur Verbrennungsmotor) ja ja Nicht zutreffend ja nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (NOVC-HEV) ja ja Nicht zutreffend ja extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (OVC-HEV) ja: CD ( und CS9) : Nur CS ja: Nur CD ja: CS Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb (PEV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend ja Nicht zutreffend nicht extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (NOVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (OVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Befreit Nicht zutreffend Die Berechnung der zusätzlichen Werte, die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion hinsichtlich des Stromverbrauchs von PEV und OVC-HEV erforderlich sind, ist in Anhang B8 Anlage 8 der UN-Regelung Nr. 154 festgelegt. 4.1.8.
Bei Nichtübereinstimmung gilt Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858. 4.2.6.
Mit Ökoinnovationen ausgestattete Fahrzeuge 4.2.6.1.
Bei Fahrzeugen, die im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631 ( für Fahrzeuge der Klasse M10)1 oder der Klasse N1 mit einer oder mehreren Ökoinnovationen ausgestattet sind, wird die Konformität der Produktion hinsichtlich der Ökoinnovationen dadurch nachgewiesen, dass geprüft wird, ob die angegebenen Ökoinnovationen tatsächlich vorhanden sind. 4.5.
Prüfung der Übereinstimmung des Fahrzeugs bei einer Prüfung Typ 3 4.5.1.
Soll die Prüfung Typ 3 überprüft werden, ist dabei wie folgt vorzugehen: 4.5.1.1.
Stellt die Genehmigungsbehörde fest, dass die Produktionsqualität anscheinend nicht zufriedenstellend ist, ist ein Fahrzeug nach dem Zufallsprinzip der Familie zu entnehmen und den Prüfungen nach Anhang V zu unterziehen. 4.5.1.2.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn dieses Fahrzeug den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entspricht. 4.5.1.3.
Entspricht das geprüfte Fahrzeug nicht den Anforderungen des Absatzes 4.5.1.1, ist eine weitere Stichprobe von vier Fahrzeugen aus derselben Familie zu entnehmen und nach den in Anhang V beschriebenen Prüfungen zu unterziehen.
Die Prüfungen können an Fahrzeugen durchgeführt werden, die ohne Änderungen höchstens 15 000 km zurückgelegt haben. 4.5.1.4.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn mindestens drei Fahrzeuge den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entsprechen.“
„1.1.1.
Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für monovalente Gasfahrzeuge und bivalente Gasfahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.9 der UN-Regelung Nr. 154.
Die Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen in Absatz 5.9.1 der UN-Regelung Nr. 154 gilt als Bezugnahme auf Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung.
2.1.1.
Verzeichnis der Rechtsvorschriften, auf die in Artikel 3 Absatz 3 verwiesen wird: Rechtsakt Anforderungen California Code of Regulations, Teil 13, Abschnitte 1961 (a) und 1961 (b)(1)(C)(1) für Modelljahr 2001 und spätere Modelljahre, 1968,1, 1968,2, 1968,5, 1976 und 1975, veröffentlicht von Barclay's Publishing.
Die Typgenehmigung muss gemäß dem California Code of Regulations erteilt werden, der für die meisten neueren Modelljahre von leichten Nutzfahrzeugen gilt.
Rechtsakt Anforderungen
California Code of Regulations, Teil 13, Abschnitte 1961 (a) und 1961 (b)(1)(C)(1) für Modelljahr 2001 und spätere Modelljahre, 1968,1, 1968,2, 1968,5, 1976 und 1975, veröffentlicht von Barclay's Publishing.
Die Typgenehmigung muss gemäß dem California Code of Regulations erteilt werden, der für die meisten neueren Modelljahre von leichten Nutzfahrzeugen gilt.
2.2.1.
Die Anforderungen für Kraftstoffeinfüllstutzen entsprechen denen der Absätze 6.1.5 und 6.1.6 der UN-Regelung Nr. 154.
2.3.1.
Die Anforderungen an die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme gemäß Absatz 6.1.7 der UN-Regelung 154 müssen eingehalten sein.
Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz der Emissionsminderungssysteme kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden.
2.3.2 Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern.
Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Eingriffe sowie Schreibschutzvorrichtungen, die die Integrität des Kilometerstands sichern, anwenden.
Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Eingriffe bieten.
Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz des Kilometerzählers kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden.
2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind.
Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.
Abbildung I.2.4 Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge Monovalent (mono-fuel) Bivalent (bi-fuel) ( 3) Flexfuel ( 3) Monovalent (mono-fuel) Bezugskraftstoff Benzin LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin Benzin Benzin Benzin Dieselkraftstoff Benzin — Wasserstoff (Brennstoffzelle) LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85) Prüfung Typ 1 ( 7) ja ja ( 5) ja ( 5) ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — ATCT (Prüfung bei 14 °C) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — PN, RDE (Prüfung Typ 1A) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — — Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) ja ja ja — ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — — Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) ja ja ja — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — — — — Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — ja — — Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) ja ja ja ja ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja ja — — Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — — Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ja ja ja ja ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja ja — — OBD ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja — — CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite ja ja ja ja ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja ja ja Rauchgastrübung — — — — — — — — ja ( 8) — — — Motorleistung ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja OBFCM ja — — — — — — ja (beide Kraftstoffe) ja ja — —
Fahrzeugklasse Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge ( 1) ( 2) Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich Hybridfahrzeuge Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge
Monovalent (mono-fuel) Bivalent (bi-fuel) ( 3) Flexfuel ( 3) Monovalent (mono-fuel)
Bezugskraftstoff Benzin LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) Benzin Benzin Benzin Benzin Dieselkraftstoff Benzin — Wasserstoff (Brennstoffzelle)
LPG NG/Biomethan Wasserstoff (ICE) ( 4) Ethanol (E85)
Prüfung Typ 1 ( 7) ja ja ( 5) ja ( 5) ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — —
ATCT (Prüfung bei 14 °C) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — —
Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A) ja ja ja ja ( 4) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — —
PN, RDE (Prüfung Typ 1A) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) ja ja — —
Leerlaufemissionen (Prüfung Typ 2) ja ja ja — ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — —
Kurbelgehäuseemissionen (Prüfung Typ 3) ja ja ja — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — — — —
Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) — ja — —
Dauerhaltbarkeit (Prüfung Typ 5) ja ja ja ja ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja ja — —
Niedrigtemperaturemissionen (Prüfung Typ 6) ja — — — ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (nur Benzin) ja (beide Kraftstoffe) — — — —
Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ja ja ja ja ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja (gemäß Typgenehmigung) ja ja — —
OBD ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja — —
CO 2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweite ja ja ja ja ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja (beide Kraftstoffe) ja ja ja ja
Rauchgastrübung — — — — — — — — ja ( 8) — — —
Motorleistung ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
OBFCM ja — — — — — — ja (beide Kraftstoffe) ja ja — —
3.1.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die die Anforderungen des Absatzes 7.4 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllen.
Die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.
3.2.1.
Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden:
3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung ist dasselbe.
3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig.
3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt.
Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind.
3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab.
3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch.
3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw.
3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z.
B.
Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus).
3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch.
3.2.2.
Für Prüfungen gemäß Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die zu einer genehmigten Verdunstungsemissionsfamilie gemäß Absatz 6.6.3 der UN-Regelung Nr. 154 gehören.
3.3.1.
Die Verschlechterungsfaktoren sind auf unterschiedliche Fahrzeuge und Fahrzeugtypen auszuweiten, sofern die Anforderungen des Absatzes 7.6 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllt sind.
3.4.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die zu einer genehmigten OBD-Familie gemäß Absatz 6.8.1 der UN-Regelung Nr. 154 gehören.
3.5.1.1.
Die Typgenehmigung darf nur auf Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse erweitert werden, die die Verwendung der zwei nächsthöheren oder einer niedrigeren äquivalenten Schwungmasse erfordert.
3.5.1.2.
Bei Fahrzeugen der Klasse N darf die Genehmigung nur auf Fahrzeuge mit einer niedrigeren Bezugsmasse erweitert werden, wenn die Emissionen des bereits genehmigten Fahrzeugs innerhalb der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Grenzen liegen, für das die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird.
3.5.2.1.
Die Typgenehmigung darf nur unter bestimmten Bedingungen auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden.
3.5.2.2.
Zur Feststellung, ob die Typgenehmigung erweitert werden darf, ist für jedes in den Prüfungen Typ 6 verwendete Übersetzungsverhältnis das Verhältnis zu bestimmen; dabei ist, bei einer Motordrehzahl von 1 000 min– 1, V1 die Drehzahl des genehmigten Fahrzeugtyps und V2 die Drehzahl des Fahrzeugtyps, für den die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird.
3.5.2.3.
Ist jedes Übersetzungsverhältnis E ≤ 8 %, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen Typ 6 erteilt.
3.5.2.4.
Wenn bei mindestens einem Übersetzungsverhältnis E > 8 % und bei jedem Übersetzungsverhältnis E ≤ 13 % ist, ist die Prüfung Typ 6 zu wiederholen.
Die Prüfungen können in einem Prüflabor durchgeführt werden, das vom Hersteller mit Zustimmung des technischen Dienstes gewählt werden kann.
Das Prüfprotokoll ist dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt, zuzuleiten.
4.1.1.
Jedes nach dieser Verordnung typgenehmigte Fahrzeug muss so hergestellt sein, dass es den Typgenehmigungsanforderungen dieser Verordnung entspricht.
Der Hersteller trifft angemessene Vorkehrungen und führt schriftlich fixierte Prüfverfahren durch; er führt in den in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen die erforderlichen Emissions-, OBCFM- und OBD-Prüfungen durch, um die kontinuierliche Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu überprüfen.
Die Genehmigungsbehörde überprüft und genehmigt diese Vorkehrungen und Prüfverfahren des Herstellers und führt im Rahmen der in Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/858 beschriebenen Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte und Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung in bestimmten, in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen in den Betriebsstätten des Herstellers, einschließlich seiner Fertigungsstätten und Prüfanlagen, Überprüfungen und Emissions-, OBFCM- sowie OBD-Prüfungen durch.
4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO 2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII.
Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4, die OBFCM- und OBD-Prüfungen wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.
Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die konkreten Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Absätzen 8 und 9sowie den Anlagen 1 und 4 der UN-Regelung Nr. 154 dargelegt.
Tabelle 8/1 in Absatz 8.1.2 der UN-Regelung Nr. 154 erhält folgende Fassung: Tabelle 8/1 Typ 1 – Anwendbare Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion Typ 1 für unterschiedliche Fahrzeugtypen Fahrzeugtyp Schadstoffemissionen CO 2-Emissionen Stromverbrauch OBFCM-Genauigkeit Reines ICE-Fahrzeug (nur Verbrennungsmotor) ja ja Nicht zutreffend ja nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (NOVC-HEV) ja ja Nicht zutreffend ja extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (OVC-HEV) ja: CD ( und CS9) : Nur CS ja: Nur CD ja: CS Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb (PEV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend ja Nicht zutreffend nicht extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (NOVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (OVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Befreit Nicht zutreffend Die Berechnung der zusätzlichen Werte, die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion hinsichtlich des Stromverbrauchs von PEV und OVC-HEV erforderlich sind, ist in Anhang B8 Anlage 8 der UN-Regelung Nr. 154 festgelegt.
Fahrzeugtyp Schadstoffemissionen CO 2-Emissionen Stromverbrauch OBFCM-Genauigkeit
Reines ICE-Fahrzeug (nur Verbrennungsmotor) ja ja Nicht zutreffend ja
nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (NOVC-HEV) ja ja Nicht zutreffend ja
extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (OVC-HEV) ja: CD ( und CS9) : Nur CS ja: Nur CD ja: CS
Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb (PEV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend ja Nicht zutreffend
nicht extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (NOVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend
extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (OVC-FCHV) Nicht zutreffend Nicht zutreffend Befreit Nicht zutreffend
4.1.8.
Bei Nichtübereinstimmung gilt Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858.
4.2.6.
Mit Ökoinnovationen ausgestattete Fahrzeuge
4.2.6.1.
Bei Fahrzeugen, die im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631 ( für Fahrzeuge der Klasse M10)1 oder der Klasse N1 mit einer oder mehreren Ökoinnovationen ausgestattet sind, wird die Konformität der Produktion hinsichtlich der Ökoinnovationen dadurch nachgewiesen, dass geprüft wird, ob die angegebenen Ökoinnovationen tatsächlich vorhanden sind.
4.5.1.
Soll die Prüfung Typ 3 überprüft werden, ist dabei wie folgt vorzugehen:
4.5.1.1.
Stellt die Genehmigungsbehörde fest, dass die Produktionsqualität anscheinend nicht zufriedenstellend ist, ist ein Fahrzeug nach dem Zufallsprinzip der Familie zu entnehmen und den Prüfungen nach Anhang V zu unterziehen.
4.5.1.2.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn dieses Fahrzeug den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entspricht.
4.5.1.3.
Entspricht das geprüfte Fahrzeug nicht den Anforderungen des Absatzes 4.5.1.1, ist eine weitere Stichprobe von vier Fahrzeugen aus derselben Familie zu entnehmen und nach den in Anhang V beschriebenen Prüfungen zu unterziehen.
Die Prüfungen können an Fahrzeugen durchgeführt werden, die ohne Änderungen höchstens 15 000 km zurückgelegt haben.
4.5.1.4.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn mindestens drei Fahrzeuge den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entsprechen.“
3.
Anlagen 1 und 2 werden gestrichen;
4.
Anlagen 3 und 3a erhalten folgende Fassung: „Anlage 3 MUSTER BESCHREIBUNGSBOGEN Nr. … IN BEZUG AUF DIE EG-TYPGENEHMIGUNG EINES FAHRZEUGS HINSICHTLICH DER EMISSIONEN Die nachstehenden Angaben, soweit sie infrage kommen, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese im Format A4 ausgeführt oder auf dieses Format gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten.
Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.
Haben die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronische Steuerungen, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen. 0.
ALLGEMEINES 0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): … 0.2.
Typ: … 0.2.1.
Handelsbezeichnungen (sofern vorhanden): … 0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte, Werte für Verbrauchs und/oder Reichweite des Basisfahrzeugs (ggf.
Spanne angeben): Tatsächliche Masse des endgültigen Fahrzeugs (in kg): … Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand des endgültigen Fahrzeugs (in kg): … Stirnfläche des endgültigen Fahrzeugs (in cm2): … Rollwiderstand (in kg/t): … Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): … 0.2.3.
Kennungen der Familie: 0.2.3.1.
Interpolationsfamilie: … 0.2.3.2.
ATCT-Familien: … 0.2.3.3.
PEMS-Familie: … 0.2.3.4.
Fahrwiderstandsfamilie 0.2.3.4.1.
Fahrwiderstandsfamilie VH: … 0.2.3.4.2.
Fahrwiderstandsfamilie VL: … 0.2.3.4.3.
Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: … 0.2.3.5.
Fahrwiderstandsmatrix-Familien: … 0.2.3.6.
Familien mit periodischer Regenerierung: … 0.2.3.7.
Verdunstungsprüffamilien: … 0.2.3.8.
OBD-Familien: … 0.2.3.9.
Dauerhaltbarkeitsfamilien: … 0.2.3.10.
ER-Familien: … 0.2.3.11.
Familien gasbetriebener Fahrzeuge: … 0.2.3.12. – 0.2.3.13.
KCO 2-Korrekturfaktorfamilie: … 0.2.4. andere Familien: … 0.4.
Fahrzeugklasse(c): … 0.5 Name und Anschrift des Herstellers 0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: … 0.9.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: … 1 ALLGEMEINE BAUMERKMALE 1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs/Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit ( 1): 1.3.3.
Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): … 2 MASSEN UND ABMESSUNGEN ( f) (g) (7) (in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen) 2.6.
Masse in fahrbereitem Zustand ( h) a) (Größt- und Kleinstwert für jede Variante): … 2.6.3.
Rotierende Masse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): … 2.8.
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand nach Angabe des Herstellers ( i) (3): … 3 ANTRIEBSENERGIEWANDLER ( k) 3.1.
Hersteller der Antriebsenergiewandler: … 3.1.1.
Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): … 3.2.
Verbrennungsmotor 3.2.1.1.
Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung/bivalent ( 1) Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor ( 1) 3.2.1.2.
Anzahl und Anordnung der Zylinder: … 3.2.1.2.1.
Bohrung ( 1): … mm 3.2.1.2.2.
Hub ( 1): … mm 3.2.1.2.3.
Zündfolge: … 3.2.1.3.
Hubraum ( m): … cm3 3.2.1.4.
Volumetrisches Verdichtungsverhältnis ( 2): … 3.2.1.5.
Zeichnungen des Brennraums, des Kolbenbodens und bei Fremdzündungsmotoren der Kolbenringe: … 3.2.1.6.
Normale Leerlaufdrehzahl ( 2): … min–1 3.2.1.6.1.
Erhöhte Leerlaufdrehzahl ( 2): … min–1 3.2.1.8.
Motornennleistung ( n): … kW bei … min–1 (vom Hersteller angegebener Wert) 3.2.1.9.
Höchste zulässige Motordrehzahl nach Angabe des Herstellers: … min –1 3.2.1.10.
Maximales Nettodrehmoment ( n): … Nm bei … min–1 (vom Hersteller angegebener Wert) 3.2.1.11.
Der Korrekturfaktor für den Ausgleich der Umgebungsbedingungen wird gemäß Anhang 5 Absatz 5.4.3 der UN-Regelung Nr. 85 auf 1 festgesetzt: ja/nein ( 1). 3.2.2.
Kraftstoff 3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff ( 1), (6) 3.2.2.1.1.
ROZ unverbleit: … 3.2.2.4.
Kraftstoffart des Fahrzeugs: Monovalentes, bivalentes, Flexfuel-Fahrzeug ( 1) 3.2.2.5.
Maximal zulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): … Vol.-% 3.2.4.
Kraftstoffzuführung: 3.2.4.1.
Durch Vergaser: ja/nein ( 1) 3.2.4.2.
Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündungs- oder Zweistoffmotor): ja/nein ( 1) 3.2.4.2.1.
Systembeschreibung (Common Rail/Einspritzdüsen/Pumpe usw.): … 3.2.4.2.2.
Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer ( 1) 3.2.4.2.3.
Einspritz-/Förderpumpe 3.2.4.2.3.1.
Fabrikmarken: … 3.2.4.2.3.2.
Typen: … 3.2.4.2.3.3.
Maximale Einspritzmenge ( 1) (2): … mm3 je Hub oder Takt bei einer Motordrehzahl von: … min–1 oder wahlweise Kennfeld: … (Ist eine Ladedruckregelung vorhanden, so sind die charakteristische Kraftstoffzufuhr und der Ladedruck bezogen auf die jeweilige Motordrehzahl anzugeben.) 3.2.4.2.4.
Kontrolle der Motordrehzahlbegrenzung 3.2.4.2.4.2.1.
Abregeldrehzahl bei Volllast: … min –1 3.2.4.2.4.2.2.
Höchste Drehzahl ohne Last: … min –1 3.2.4.2.6.
Einspritzdüsen: 3.2.4.2.6.1.
Fabrikmarken: … 3.2.4.2.6.2.
Typen: … 3.2.4.2.8.
Zusätzliche Starthilfe 3.2.4.2.8.1.
Fabrikmarken: … 3.2.4.2.8.2.
Typen: … 3.2.4.2.8.3.
Systembeschreibung: … 3.2.4.2.9.
Elektronisch geregelte Einspritzung: ja/nein ( 1) 3.2.4.2.9.1.
Fabrikmarken: … 3.2.4.2.9.2.
Typen: 3.2.4.2.9.3 Beschreibung des Systems: … 3.2.4.2.9.3.1.
Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): … 3.2.4.2.9.3.1.1.
Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): … 3.2.4.2.9.3.2.
Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffreglers: … 3.2.4.2.9.3.3.
Fabrikmarke und Typ des Luftmengenmessers: … 3.2.4.2.9.3.4.
Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffmengenteilers: … 3.2.4.2.9.3.5.
Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: … 3.2.4.2.9.3.6.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperatursensors: … 3.2.4.2.9.3.7.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperatursensors: … 3.2.4.2.9.3.8.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdrucksensors: … 3.2.4.3.
Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Fremdzündungsmotor): ja/nein ( 1) 3.2.4.3.1.
Arbeitsverfahren: Zentral-/Mehrpunkt-,/Direkteinspritzung/Sonstige (genaue Angabe) ( 1): … 3.2.4.3.2.
Fabrikmarken: … 3.2.4.3.3.
Typen: … 3.2.4.3.4.
Systembeschreibung (bei anderen als kontinuierlichen Einspritzsystemen sind entsprechende Detailangaben zu machen): … 3.2.4.3.4.1.
Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): … 3.2.4.3.4.1.1.
Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): … 3.2.4.3.4.3.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftmengenmessers: … 3.2.4.3.4.8.
Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: … 3.2.4.3.4.9.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperatursensors: … 3.2.4.3.4.10.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperatursensors: … 3.2.4.3.4.11.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdrucksensors: … 3.2.4.3.5.
Einspritzdüsen 3.2.4.3.5.1.
Fabrikmarke: … 3.2.4.3.5.2.
Typ: … 3.2.4.3.7.
Kaltstartsystem: 3.2.4.3.7.1.
Funktionsprinzipien: … 3.2.4.3.7.2.
Grenzen des Betriebsbereichs/Einstellwerte ( 1) (2): … 3.2.4.4.
Kraftstoffpumpe 3.2.4.4.1.
Druck ( 2): … kPa oder Kennfeld (2): … 3.2.4.4.2.
Fabrikmarken: … 3.2.4.4.3.
Typen: … 3.2.5.
Elektrische Anlage 3.2.5.1.
Nennspannung: … V, Anschluss an Masse positiv oder negativ ( 1) 3.2.5.2.
Generator 3.2.5.2.1.
Typ: … 3.2.5.2.2.
Nennleistung: … VA 3.2.6.
Zündung (nur Motoren mit Fremdzündung) 3.2.6.1.
Fabrikmarken: … 3.2.6.2.
Typen: … 3.2.6.3.
Arbeitsverfahren: … 3.2.6.6.
Zündkerzen 3.2.6.6.1.
Fabrikmarke: … 3.2.6.6.2.
Typ: … 3.2.6.6.3.
Abstandseinstellung: … mm 3.2.6.7.
Zündspulen 3.2.6.7.1.
Fabrikmarke: … 3.2.6.7.2.
Typ: … 3.2.7.
Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft ( 1) 3.2.7.1.
Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: … 3.2.7.2.
Flüssigkeitskühlung 3.2.7.2.1.
Art der Flüssigkeit: … 3.2.7.2.2.
Umwälzpumpen: ja/nein ( 1) 3.2.7.2.3.
Merkmale: … oder 3.2.7.2.3.1.
Fabrikmarken: … 3.2.7.2.3.2.
Typen: … 3.2.7.2.4.
Übersetzungsverhältnisse: … 3.2.7.2.5.
Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: … 3.2.7.3.
Luft 3.2.7.3.1.
Lüfter: ja/nein ( 1) 3.2.7.3.2.
Merkmale: … oder 3.2.7.3.2.1.
Fabrikmarken: … 3.2.7.3.2.2.
Typen: … 3.2.7.3.3.
Übersetzungsverhältnisse: … 3.2.8.
Ansaugsystem 3.2.8.1.
Turbolader: ja/nein ( 1) 3.2.8.1.1.
Fabrikmarken: … 3.2.8.1.2.
Typen: … 3.2.8.1.3.
Beschreibung des Systems (z.
B. maximaler Ladedruck: … kPa; Druckablassventil (wastegate), falls zutreffend): … 3.2.8.2.
Ladeluftkühler: ja/nein ( 1) 3.2.8.2.1.
Typ: Luft-Luft/Luft-Wasser ( 1) 3.2.8.3.
Unterdruck im Einlasssystem bei Motornenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren) 3.2.8.4.
Beschreibung und Zeichnungen der Ansaugleitungen und ihres Zubehörs (Ansaugluftsammler, Vorwärmeinrichtung, zusätzliche Ansaugstutzen usw.): … 3.2.8.4.1.
Beschreibung des Ansaugkrümmers (einschließlich Zeichnungen und/oder Fotos): … 3.2.8.4.2.
Luftfilter, Zeichnungen: … oder 3.2.8.4.2.1.
Fabrikmarken: … 3.2.8.4.2.2.
Typen: … 3.2.8.4.3.
Ansauggeräuschdämpfer, Zeichnungen: … oder 3.2.8.4.3.1.
Fabrikmarken: … 3.2.8.4.3.2.
Typen: … 3.2.9.
Auspuffanlage 3.2.9.1.
Beschreibung und/oder Zeichnung des Auspuffkrümmers: … 3.2.9.2.
Beschreibung und/oder Zeichnung der Auspuffanlage: … 3.2.9.3.
Maximal zulässiger Abgasgegendruck bei Motornenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): … kPa 3.2.10.
Kleinste Querschnittsfläche der Ansaug- und Auslasskanäle: … 3.2.11.
Ventilsteuerzeiten oder entsprechende Angaben 3.2.11.1.
Größter Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel in Bezug auf die Totpunkte oder entsprechende Angaben bei anderen Steuersystemen.
Bei einem System mit variablen Steuerzeiten, minimale und maximale Steuerzeit: … 3.2.11.2.
Bezugs- und/oder Einstellbereiche ( 1): … 3.2.12.
Maßnahmen gegen Luftverunreinigung 3.2.12.1.
Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase (Beschreibung und Zeichnungen): … 3.2.12.2.
Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt): 3.2.12.2.1.
Katalysator: 3.2.12.2.1.1.
Anzahl der Katalysatoren und Monolithen (nachstehende Angaben sind für jede einzelne Einheit zu machen): … 3.2.12.2.1.2.
Abmessungen, Form und Volumen der Katalysatoren: … 3.2.12.2.1.3.
Art der katalytischen Reaktion: … 3.2.12.2.1.4.
Gesamtbeschichtung mit Edelmetall: … 3.2.12.2.1.5.
Relative Konzentration: … 3.2.12.2.1.6.
Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff): … 3.2.12.2.1.7.
Zelldichte: … 3.2.12.2.1.8.
Art der Katalysatorgehäuse: … 3.2.12.2.1.9.
Lage der Katalysatoren (Ort und Bezugsentfernung innerhalb des Auspuffstrangs): … 3.2.12.2.1.10.
Wärmeschutzschild: ja/nein ( 1) 3.2.12.2.1.11.
Normaler Betriebstemperaturbereich: … o C 3.2.12.2.1.12.
Fabrikmarke des Katalysators: … 3.2.12.2.1.13.
Teilenummer: … 3.2.12.2.2.
Sensoren 3.2.12.2.2.1.
Sauerstoff- und/oder Lambdasonden: ja/nein ( 1) 3.2.12.2.2.1.1.
Fabrikmarke: … 3.2.12.2.2.1.2.
Ort: … 3.2.12.2.2.1.3.
Regelbereich: … 3.2.12.2.2.1.4.
Typ oder Arbeitsverfahren: … 3.2.12.2.2.1.5.
Teilenummer: … 3.2.12.2.2.2.
NO x-Sensor: ja/nein (1) 3.2.12.2.2.2.1.
Fabrikmarke: … 3.2.12.2.2.2.2.
Typ: … 3.2.12.2.2.2.3.
Lage 3.2.12.2.2.3.
Partikelsonde: ja/nein ( 1) 3.2.12.2.2.3.1.
Fabrikmarke: … 3.2.12.2.2.3.2.
Typ: … 3.2.12.2.2.3.3.
Ort: … 3.2.12.2.3.
Lufteinblasung: ja/nein ( 1) 3.2.12.2.3.1.
Art (Selbstansaugung, Luftpumpe usw.): … 3.2.12.2.4.
Abgasrückführung (AGR) ja/nein ( 1) 3.2.12.2.4.1.
Kennwerte (Fabrikmarke, Typ, Durchflussmenge, Hochdruck/Niederdruck/kombinierter Druck usw.): … 3.2.12.2.4.2.
Wassergekühltes System (für jedes AGR-System anzugeben, z.
B.
Niederdruck/Hochdruck/kombinierter Druck): ja/nein ( 1) 3.2.12.2.5.
Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein ( 1) 3.2.12.2.5.1.
Ausführliche Beschreibung der Einrichtungen: … 3.2.12.2.5.2.
Zeichnung der Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen: … 3.2.12.2.5.3.
Zeichnung des Aktivkohlebehälters: … 3.2.12.2.5.4.
Aktivkohle-Trockenmasse: … g 3.2.12.2.5.5.
Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): … 3.2.12.2.5.5.1.
Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: … 3.2.12.2.5.5.2.
Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: … 3.2.12.2.5.5.3.
Versiegeltes Tanksystem: ja/nein 3.2.12.2.5.5.4.
Beschreibung der Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks (Lufteinlass und Druckentlastung): … 3.2.12.2.5.5.5.
Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: … 3.2.12.2.5.6.
Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: … 3.2.12.2.5.7.
Diffusionsfaktor (Permeability Factor) … 3.2.12.2.6.
Partikelfilter: ja/nein ( 1) 3.2.12.2.6.1.
Abmessungen, Form und Volumen des Partikelfilters: … 3.2.12.2.6.2.
Aufbau des Partikelfilters: … 3.2.12.2.6.3.
Lage (Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstranges): … 3.2.12.2.6.4.
Fabrikmarke des Partikelfilters: … 3.2.12.2.6.5.
Teilenummer: … 3.2.12.2.7 On-Board-Diagnose-System (OBD): ja/nein ( 1) 3.2.12.2.7.1.
Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der Fehlfunktionsanzeige (MI): … 3.2.12.2.7.2.
Liste und Zweck aller vom OBD-System überwachten Bauteile: … 3.2.12.2.7.3.
Schriftliche Darstellung (allgemeine OBD-Arbeitsprinzipien) für 3.2.12.2.7.3.1 Fremdzündungsmotoren 3.2.12.2.7.3.1.1.
Überwachung des Katalysators: … 3.2.12.2.7.3.1.2.
Erkennung von Verbrennungsaussetzern: … 3.2.12.2.7.3.1.3.
Überwachung der Sauerstoffsonde: … 3.2.12.2.7.3.1.4.
Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: … 3.2.12.2.7.3.2.
Selbstzündungsmotoren: 3.2.12.2.7.3.2.1.
Überwachung des Katalysators: … 3.2.12.2.7.3.2.2.
Überwachung des Partikelfilters: … 3.2.12.2.7.3.2.3.
Überwachung des elektronischen Kraftstoffsystems: … 3.2.12.2.7.3.2.5.
Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: … 3.2.12.2.7.4.
Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige (eine bestimmte Zahl von Fahrzyklen oder statistisches Verfahren): … 3.2.12.2.7.5.
Liste aller bei dem OBD-System verwendeten Ausgabecodes und Formate (jeweils mit Erläuterung): … 3.2.12.2.7.6.
Die folgenden zusätzlichen Informationen sind durch den Fahrzeughersteller bereitzustellen, damit die Herstellung von OBD-kompatiblen Ersatzteilen und Diagnose- und Prüfgeräten ermöglicht wird. 3.2.12.2.7.6.1.
Beschreibung des Typs und der Anzahl der Vorkonditionierungszyklen oder alternativen Vorkonditionierungsverfahren, die für die ursprüngliche Typgenehmigung des Fahrzeugs verwendet wurden, und Gründe für deren Auswahl. 3.2.12.2.7.6.2.
Eine Beschreibung der Art des OBD-Prüfzyklus bei der ursprünglichen Typgenehmigung des Fahrzeugs in Bezug auf das von dem OBD-System überwachte Bauteil. 3.2.12.2.7.6.3.
Umfassende Unterlagen, in denen alle Bauteile beschrieben sind, die im Rahmen der Strategie zur Meldung von Funktionsstörungen und der Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige überwacht werden (feste Anzahl von Fahrzyklen oder statistische Methode), einschließlich eines Verzeichnisses einschlägiger sekundär ermittelter Parameter für jedes Bauteil, das durch das OBD-System überwacht wird.
Eine Liste aller vom OBD-System verwendeten Ausgabecodes und -formate (jeweils mit Erläuterung) für einzelne emissionsrelevante Bauteile des Antriebsstrangs und für einzelne nicht emissionsrelevante Bauteile, wenn deren Überwachung die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige bestimmt.
Insbesondere müssen die Daten in Modus $05 Test ID $21 bis FF und die Daten in Modus $06 ausführlich erläutert werden.
Bei Fahrzeugtypen mit einer Datenübertragungsverbindung gemäß ISO 15765-4 ‚Road vehicles - Diagnostics on Controller Area Network (CAN) - Part 4: Requirements for emissions-related systems‘ sind die Daten in Modus $06 Test ID $00 bis FF für jede überwachte ID des OBD-Systems ausführlich zu erläutern. 3.2.12.2.7.6.4.
Die oben verlangten Auskünfte können durch Ausfüllen der unten stehenden Tabelle gegeben werden: 3.2.12.2.7.6.4.1.
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Bauteil Fehlercode Überwachungsstrategie Kriterien für die Meldung von Störungen Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige Sekundärparameter Vorkonditionierung Nachweisprüfung Katalysator P0420 Signale der Sauerstoffsonden 1 und 2 Unterschied zwischen Signalen von Sonde 1 und 2 Dritter Zyklus Motordrehzahl, A/F-Modus, Katalysatortemperatur Zwei Zyklen Typ 1 Typ 1 3.2.12.2.8.
Anderes System: … 3.2.12.2.8.2.
Fahreraufforderungssystem 3.2.12.2.8.2.3.
Art des Aufforderungssystems: kein Neustart des Motors nach Countdown/Anlasssperre nach Betankung/Tanksperre/Leistungsdrosselung 3.2.12.2.8.2.4.
Beschreibung des Aufforderungssystems 3.2.12.2.8.2.5.
Wert, der der mittleren Reichweite des Fahrzeugs mit vollem Kraftstoffbehälter entspricht: … km 3.2.12.2.10.
System mit periodischer Regenerierung: (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben) 3.2.12.2.10.1.
Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: … 3.2.12.2.10.2.
Zahl der Fahrzyklen der Prüfung Typ 1 oder der entsprechenden Prüfzyklen auf dem Motorprüfstand zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten, unter den Bedingungen für die Prüfung Typ 1 (Strecke ‚D‘): … 3.2.12.2.10.2.1.
Anwendbarer Zyklus Typ 1 (anzuwendendes Verfahren angeben: Anhang XXI oder UNECE-Regelung Nr. 83): … 3.2.12.2.10.2.2.
Zahl der für die Regenerierung erforderlichen, vollständigen anzuwendenden Prüfzyklen (Strecke ‚d‘) 3.2.12.2.10.3.
Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Anzahl der Zyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: … 3.2.12.2.10.4.
Parameter für die Bestimmung des Belastungsgrads, bei dem die Regenerierung eingeleitet wird (d. h.
Temperatur, Druck usw.): … 3.2.12.2.10.5.
Beschreibung des Verfahrens zur Beladung des Systems: … 3.2.12.2.11.
Katalysator-Vorrichtungen, in denen selbstverbrauchende Reagenzien verwendet werden (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben): ja/nein ( 1) 3.2.12.2.11.1.
Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: … 3.2.12.2.11.2.
Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: … 3.2.12.2.11.3.
Internationale Norm: … 3.2.12.2.11.4.
Häufigkeit der Nachfüllung des Reagensvorrates: im laufenden Betrieb/bei der planmäßigen Wartung (falls zutreffend): 3.2.12.2.11.5.
Anzeige des Reagensfüllstands: (Beschreibung und Lage) ... 3.2.12.2.11.6.
Reagensbehälter 3.2.12.2.11.6.1.
Fassungsvermögen: … 3.2.12.2.11.6.2.
Heizanlage: ja/nein 3.2.12.2.11.6.2.1.
Beschreibung oder Zeichnung 3.2.12.2.11.7.
Reagenssteuergerät: ja/nein ( 1) 3.2.12.2.11.7.1.
Fabrikmarke: … 3.2.12.2.11.7.2.
Typ: … 3.2.12.2.11.8.
Reagens-Einspritzdüse (Fabrikmarke, Typ und Lage): … 3.2.12.2.11.9.
Sensor für die Reagensqualität (Fabrikmarke, Typ und Lage): … 3.2.12.2.12.
Wassereinspritzung: ja/nein ( 1) 3.2.13.
Rauchgastrübung 3.2.13.1.
Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren): … … 3.2.14.
Angaben über Einrichtungen zur Kraftstoffeinsparung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt): … 3.2.15.
Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein ( 1) 3.2.15.1.
Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (r) oder Verordnung (EU) 2019/2144(s): … 3.2.15.2.
Elektronisches Motorsteuergerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen 3.2.15.2.1.
Fabrikmarken: … 3.2.15.2.2.
Typen: … 3.2.15.2.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: … 3.2.15.3.
Sonstige Unterlagen 3.2.15.3.1.
Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Flüssiggasbetrieb und umgekehrt: … 3.2.15.3.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): … 3.2.15.3.3.
Zeichnung des Symbols: … 3.2.16.
Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein ( 1) 3.2.16.1.
Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 oder Verordnung (EU) 2019/2144: … 3.2.16.2.
Elektronisches Motorsteuergerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen 3.2.16.2.1.
Fabrikmarken: … 3.2.16.2.2.
Typen: … 3.2.16.2.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: … 3.2.16.3.
Sonstige Unterlagen 3.2.16.3.1.
Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Erdgasbetrieb und umgekehrt: … 3.2.16.3.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): … 3.2.16.3.3.
Zeichnung des Symbols: … 3.2.18.
Wasserstoffzufuhrsystem: ja/nein ( 1) 3.2.18.1.
EG-Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 oder Verordnung (EU) 2019/2144: … 3.2.18.2.
Elektronisches Motorsteuergerät für Wasserstoff-Kraftstoffanlagen 3.2.18.2.1.
Fabrikmarken: … 3.2.18.2.2.
Typen: … 3.2.18.2.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: … 3.2.18.3.
Sonstige Unterlagen 3.2.18.3.1.
Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Wasserstoffbetrieb und umgekehrt: … 3.2.18.3.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): … 3.2.18.3.3.
Zeichnung des Symbols: … 3.2.19.
Wasserstoff-Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein ( 1) 3.2.19.1.
Prozentualer Anteil von Wasserstoff am Kraftstoff (vom Hersteller angegebener Höchstwert): … 3.2.19.2.
Nummer des nach der UN-Regelung Nr. 110 ausgestellten EU-Typgenehmigungsbogens: … 3.2.19.3 Elektronisches Motorsteuergerät für Wasserstoff-Erdgas-Kraftstoffanlagen 3.2.19.3.1.
Fabrikmarken: … 3.2.19.3.2.
Typen: … 3.2.19.3.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: … 3.2.19.4.
Sonstige Unterlagen 3.2.19.4.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): … 3.2.19.4.3.
Zeichnung des Symbols: … 3.2.20.
Angaben zur Wärmespeicherung 3.2.20.1.
Aktive Wärmespeichereinrichtung: ja/nein ( 1) 3.2.20.1.1.
Enthalpie: … (J) 3.2.20.2.
Dämmmaterialien: ja/nein ( 1) 3.2.20.2.1.
Dämmmaterial: … 3.2.20.2.2.
Dämmung Nennvolumen: …( t) 3.2.20.2.3.
Dämmung Nenngewicht: …( t) 3.2.20.2.4.
Anbringungsstelle der Dämmung: … 3.2.20.2.5.
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein ( 1) 3.2.20.2.5.1.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, t soak_ATCT (in Stunden): … 3.2.20.2.5.2.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: … 3.2.20.2.6.
Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein ( 1) 3.2.20.2.7.
Ansatz der Berücksichtigung des ungünstigsten Falls in Bezug auf die Dämmung: ja/nein ( 1) 3.2.20.2.7.1.
Beschreibung des der ATCT-Prüfung unterzogenen repräsentativen Fahrzeugs hinsichtlich der Dämmung: … 3.3.
Elektrischer Antriebsstrang (nur Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (PEV)) 3.3.1.
Allgemeine Beschreibung des Elektroantriebs 3.3.1.1.
Fabrikmarke: ... 3.3.1.2.
Typ: ... 3.3.1.3.
Verwendung ( 1): Einzelmotor/mehrere Motoren (Zahl): ... 3.3.1.4.
Getriebeanordnung: parallele/transaxiale/andere Anordnung, und zwar: ... 3.3.1.5.
Prüfspannung: ...
V 3.3.1.6.
Nenndrehzahl des Motors: ... min –1 3.3.1.7.
Höchstdrehzahl des Motors: ... min –1 oder, falls diese nicht angegeben ist: Höchstdrehzahl der Vorgelege-Ausgangswelle/Getriebe-Ausgangswelle (angeben, welcher Gang eingelegt ist): ... min–1 3.3.1.9.
Höchstleistung: … kW 3.3.1.10.
Höchste Dreißig-Minuten-Leistung: … kW 3.3.1.11.
Flexibler Drehzahlbereich (mit P > 90 % der Höchstleistung): Drehzahl am Anfang des Bereichs: ... min –1 Drehzahl am Ende des Bereichs: ... min –1 3.3.2.
Antriebs-REESS 3.3.2.1.
Fabrik- oder Handelsmarke des wiederaufladbaren Speichersystems für elektrische Energie (REESS): ... 3.3.2.2.
Art der elektrochemischen Zelle: ... 3.3.2.3.
Nennspannung: ...
V 3.3.2.4.
Höchste 30-Minuten-Leistung des REESS (Entladen bei konstanter Leistung): … kW 3.3.2.5.
Batterieleistung bei 2 Stunden Entladung (konstante Leistung oder konstanter Strom): ( 1) 3.3.2.5.1.
Energie des REESS: ... kWh 3.3.2.5.2.
Kapazität des REESS: ...
Ah über 2 h 3.3.2.5.3.
Entladeschlussspannung: ...
V 3.3.2.6.
Anzeige des Entladeschlusses, der das Anhalten des Fahrzeugs bewirkt: ( 1) .......................... 3.3.2.7.
REESS-Masse: .......................... kg 3.3.2.8.
Anzahl der Zellen: …… 3.3.2.9.
REESS-Position:………… 3.3.2.10.
Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit ( 1) 3.3.2.11.
Steuergerät des Batteriemanagementsystems 3.3.2.11.1.
Fabrikmarke: ……….. 3.3.2.11.2.
Typ: ……. 3.3.2.11.3.
Kennnummer: ….. 3.3.3.
Elektromotor 3.3.3.1.
Arbeitsverfahren: 3.3.3.1.1.
Gleichstrom/Wechselstrom ( 1)/Phasenanzahl: .......................... 3.3.3.1.2.
Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung ( 1) 3.3.3.1.3.
Synchron/asynchron ( 1) 3.3.3.1.4.
Rotor mit Spule/mit Dauermagneten/mit Gehäuse ( 1) 3.3.3.1.5.
Zahl der Pole des Motors: .......................... 3.3.3.2.
Schwungmasse: .......................... 3.3.4.
Leistungsregler 3.3.4.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.3.4.2.
Typ: .......................... 3.3.4.2.1.
Kennnummer: ….. 3.3.4.3.
Regelprinzip: vektoriell/offener Regelkreis/geschlossener Regelkreis/anderes (genaue Angabe): ( 1) .......................... 3.3.4.4.
Maximaler dem Motor bereitgestellter Effektivstrom: ( 2) ..........................
A für ..........................
Sekunden 3.3.4.5.
Verwendeter Spannungsbereich: ..........................
V bis ..........................
V 3.3.5.
Kühlsystem Motor: Flüssigkeit/Luft ( 1) Regler: Flüssigkeit/Luft ( 1) 3.3.5.1.
Merkmale des Flüssigkeitskühlungssystems: 3.3.5.1.1.
Art der Flüssigkeit ..........................
Umwälzpumpen: ja/nein ( 1) 3.3.5.1.2.
Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen der Pumpe: .......................... 3.3.5.1.3.
Thermostat: Einstellung .......................... 3.3.5.1.4.
Radiator: Zeichnungen oder Fabrikmarken und Typen: .......................... 3.3.5.1.5.
Überdruckventil: Einstelldruck: … .......................... 3.3.5.1.6.
Ventilator: Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen: .......................... 3.3.5.1.7.
Luftleiteinrichtung: .......................... 3.3.5.2.
Merkmale des Luftkühlsystems 3.3.5.2.1.
Gebläse: Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen: .......................... 3.3.5.2.2.
Serienmäßige Luftleiteinrichtung: .......................... 3.3.5.2.3.
Temperaturregelsystem ( 1) 3.3.5.2.4.
Kurzbeschreibung: .......................... 3.3.5.2.5.
Luftfilter: Fabrikmarken: ..........................
Typen: 3.3.5.3.
Vom Hersteller zugelassene Temperaturen (Maximum) 3.3.5.3.1. am Motoraustritt: ..........................°C 3.3.5.3.2. am Reglereintritt: ..........................°C 3.3.5.3.3. an den Bezugspunkten des Motors: ..........................°C 3.3.5.3.4. an den Bezugspunkten des Reglers: ..........................°C 3.3.6.
Isolierstoffklasse: .......................... 3.3.7.
Internationaler Schutzcode (IP-Code): .......................... 3.3.8.
Prinzip des Schmiersystems: ( 1) Lager: Gleitlager/Kugellager Schmiermittel: Fett/Öl Dichtung: ja/nein Zirkulation: mit/ohne 3.3.9.
Ladegerät 3.3.9.1.
Ladegerät: bordeigen/extern ( 1) wenn externe Einheit, Ladegerät definieren (Marke, Modell): .......................... 3.3.9.2.
Beschreibung der normalen Ladekurve: 3.3.9.3.
Technische Daten des Netzstroms 3.3.9.3.1.
Art des Netzstroms: einphasig/dreiphasig ( 1) 3.3.9.3.2.
Spannung: .......................... 3.3.9.4.
Empfohlene Ruhezeit zwischen Entladeschluss und Ladebeginn: .......................... 3.3.9.5.
Theoretische Dauer eines vollständigen Ladevorgangs: .......................... 3.3.10.
Stromwandler 3.3.10.1.
Stromwandler zwischen elektrischer Maschine und Antriebs-REESS 3.3.10.1.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.3.10.1.2.
Typ: .......................... 3.3.10.1.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W 3.3.10.2.
Stromwandler zwischen Antriebs-REESS und Niederspannungsversorgung 3.3.10.2.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.3.10.2.2.
Typ: .......................... 3.3.10.2.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W 3.3.10.3.
Stromwandler zwischen Auflade-Plug-in und Antriebs-REESS 3.3.10.3.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.3.10.3.2.
Typ: .......................... 3.3.10.3.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W 3.4.
Kombinationen von Antriebsenergiewandlern 3.4.1.
Hybridelektrofahrzeug: ja/nein ( 1) 3.4.2.
Art des Hybridelektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar ( 1) 3.4.3.
Betriebsartschalter: mit/ohne ( 1) 3.4.3.1.
Wählbare Betriebsarten 3.4.3.1.1.
Reiner Elektrobetrieb: ja/nein ( 1) 3.4.3.1.2.
Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein ( 1) 3.4.3.1.3.
Hybridbetrieb: ja/nein ( 1) (falls ja, kurze Beschreibung): … 3.4.4.
Beschreibung der Energiespeichereinrichtung: (REESS, Kondensator, Schwungrad/Generator) 3.4.4.1.
Fabrikmarken: … 3.4.4.2.
Typen: … 3.4.4.3.
Kennnummer: … 3.4.4.4.
Art des elektrochemischen Elements: … 3.4.4.5.
Energie: ...
(bei einem REESS: Spannung und Kapazität in Ah über zwei Stunden; bei einem Kondensator: J, …) 3.4.4.6. bordeigen/extern/ohne ( 1) 3.4.4.7.
Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit ( 1) 3.4.4.8.
Steuergerät des Batteriemanagementsystems 3.4.4.8.1.
Fabrikmarke: ……….. 3.4.4.8.2.
Typ: ……. 3.4.4.8.3.
Kennnummer: ….. 3.4.5.
Elektrische Maschine (jede Art der elektrischen Maschine getrennt beschreiben) 3.4.5.1.
Fabrikmarke: … 3.4.5.2.
Typ: … 3.4.5.3.
Hauptverwendungszweck: Antriebsmotor/Generator ( 1) 3.4.5.3.1.
Wenn Gebrauch als Antriebsmotor: Einzelmotor/Mehrfachmotoren (Zahl) ( 1): … 3.4.5.4.
Höchstleistung: … kW 3.4.5.5.
Arbeitsverfahren 3.4.5.5.5.1 Gleichstrom/Wechselstrom/Zahl der Phasen: … 3.4.5.5.2.
Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung ( 1) 3.4.5.5.3.
Synchron/asynchron ( 1) 3.4.6.
Steuergerät 3.4.6.1.
Fabrikmarken: … 3.4.6.2.
Typen: … 3.4.6.3.
Kennnummer: … 3.4.7.
Leistungsregler 3.4.7.1.
Fabrikmarke: … 3.4.7.2.
Typ: … 3.4.7.3.
Kennnummer: … 3.4.9.
Empfehlung des Herstellers für die Vorkonditionierung: … 3.4.10.
Brennstoffzellen-Hybridfahrzeug (FCHV): ja/nein( 1) 3.4.10.1.
Typ der Brennstoffzelle 3.4.10.1.2.
Fabrikmarke: … 3.4.10.1.3.
Typ: … 3.4.10.1.4.
Nennspannung (V): … 3.4.10.1.5.
Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit ( 1) 3.4.10.2.
Systembeschreibung (Arbeitsverfahren der Brennstoffzelle, Zeichnung usw.): … 3.4.11.
Stromwandler 3.4.11.1.
Stromwandler zwischen elektrischer Maschine und Antriebs-REESS 3.4.11.1.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.4.11.1.2.
Typ: .......................... 3.4.11.1.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W 3.4.11.2.
Stromwandler zwischen Antriebs-REESS und Niederspannungsversorgung 3.4.11.2.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.4.11.2.2.
Typ: .......................... 3.4.11.2.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W 3.4.11.3.
Stromwandler zwischen Auflade-Plug-in und Antriebs-REESS 3.4.11.3.1.
Fabrikmarke: .......................... 3.4.11.3.2.
Typ: .......................... 3.4.11.3.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W 3.5.
Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO 2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch/elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend) (o) 3.5.7.
Vom Hersteller angegebene Werte 3.5.7.1.
Parameter des Prüffahrzeugs Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie ()*1) Standardwerte Art des Fahrzeugaufbaus - Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) - - Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße: Fabrikmarke und Typ der Reifen, falls Messung - Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung - Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t) - Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung - Delta C D × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) - - - Delta C D × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie - - Prüfmasse des Fahrzeugs (kg) Masse in fahrbereitem Zustand (kg) - - - Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand (kg): - - - Fahrwiderstandskoeffizienten (Straße) f 0 (N) f 1 (N/(km/h)) f 2 (N/(km/h)2) Stirnfläche m 2 (0.000 m2) - - - Zyklus-Energiebedarf (J) 3.5.7.1.1.
Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): … 3.5.7.2.
CO 2-Emissionen (kombiniert) 3.5.7.2.1.
CO 2-Emission bei reinen ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV 3.5.7.2.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie: … g/km 3.5.7.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … g/km 3.5.7.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … g/km 3.5.7.2.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … g/km 3.5.7.2.2 CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung bei OVC-HEV 3.5.7.2.2.1.
CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km 3.5.7.2.2.2.
CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung; Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): g/km 3.5.7.2.2.3 CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung; Fahrzeug, mittlerer Wert (VL) (falls zutreffend): g/km 3.5.7.2.3.
CO 2-Emission bei Entladung und gewichtete CO2-Emission bei OVC-HEV 3.5.7.2.3.1.
CO 2-Emission bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km 3.5.7.2.3.2.
CO 2-Emission bei Entladung; Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): … g/km 3.5.7.2.3.3.
CO 2-Emission bei Entladung, mittlerer Wert (falls zutreffend): … g/km 3.5.7.2.3.4.
Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie: … g/km 3.5.7.3.
Elektrische Reichweite für Elektrofahrzeuge 3.5.7.3.1.
Vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug) 3.5.7.3.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … km 3.5.7.3.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … km 3.5.7.3.2.
Vollelektrische Reichweite (AER) bei OVC-HEV und OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit) 3.5.7.3.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … km 3.5.7.3.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … km 3.5.7.3.2.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … km 3.5.7.4.
Kraftstoffverbrauch (FCCS) bei FCHV 3.5.7.4.1.
Kraftstoffverbrauch bei gleichbleibender Ladung bei NOVC-FCHV und OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit) 3.5.7.4.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … kg/100 km 3.5.7.4.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … kg/100 km 3.5.7.4.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … kg/100 km 3.5.7.4.2.
Kraftstoffverbrauch bei Entladung bei OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit) 3.5.7.4.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … kg/100 km 3.5.7.4.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … kg/100 km 3.5.7.5.
Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen 3.5.7.5.1.
Kombinierter Stromverbrauch (ECWLTC) bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb 3.5.7.5.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … Wh/km 3.5.7.5.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … Wh/km 3.5.7.5.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert) 3.5.7.5.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … Wh/km 3.5.7.5.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … Wh/km 3.5.7.5.2.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … Wh/km 3.5.8.
Fahrzeug, das im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631 für Fahrzeuge der Klasse M1 oder N1 mit einer Ökoinnovation ausgestattet ist: ja/nein 1 3.5.8.1.
Typ/Variante/Version des Vergleichsfahrzeugs gemäß der Bezugnahme in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 725/2011 (Fahrzeugklasse M1) oder in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 427/2014 (Fahrzeugklasse N1) (falls zutreffend): … 3.5.8.2.
Vorhandensein von Wechselwirkungen mit anderen Ökoinnovationen: ja/nein ( 1) 3.5.8.3.
Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w1) Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation ( w2) Code der Ökoinnovation ( w3) 1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5.
Nutzungs-faktor (NF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparungen von CO 2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5 xxx/201x Gesamteinsparung von CO 2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5) 3.6.
Vom Hersteller zugelassene Temperaturen 3.6.1.
Kühlsystem 3.6.1.1.
Flüssigkeitskühlung Höchsttemperatur am Austritt: … K 3.6.1.2.
Luftkühlung 3.6.1.2.1.
Bezugspunkt: … 3.6.1.2.2.
Höchsttemperatur am Bezugspunkt: … K 3.6.2.
Höchsttemperatur am Austritt aus dem Ladeluftkühler: … K 3.6.3.
Höchste Abgastemperatur an dem Punkt der Auspuffrohre, die an die äußersten Flansche des Auspuffkrümmers oder Turboladers angrenzen: … K 3.6.4.
Kraftstofftemperatur mindestens: ...
K — höchstens: … K bei Dieselmotoren am Einlass der Einspritzpumpe, bei Gasmotoren an der Druckregler-Endstufe 3.6.5.
Schmiermitteltemperatur mindestens: ...
K — höchstens: … K 3.8.
Schmiersystem 3.8.1.
Beschreibung des Systems 3.8.1.1.
Lage des Schmiermittelbehälters: … 3.8.1.2.
Zuführungssystem (durch Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit Kraftstoff usw.) ( 1) 3.8.2.
Schmiermittelpumpe 3.8.2.1.
Fabrikmarken: … 3.8.2.2.
Typen: … 3.8.3.
Gemisch mit Kraftstoff 3.8.3.1.
Mischungsverhältnis: … 3.8.4.
Ölkühler: ja/nein ( 1) 3.8.4.1.
Zeichnungen: … oder 3.8.4.1.1.
Fabrikmarken: … 3.8.4.1.2.
Typen: … 3.8.5.
Angaben zum Schmiermittel: …W… 4 KRAFTÜBERTRAGUNG (p) 4.3.
Trägheitsmoment des Motor-Schwungrads: … 4.3.1.
Zusätzliches Trägheitsmoment ohne eingelegten Gang: … 4.4.
Kupplungen 4.4.1.
Typ: … 4.4.2.
Höchstwert der Drehmomentwandlung: … 4.5.
Getriebe 4.5.1.
Typ (Handschaltung/automatisch/stufenlos) ( 1) 4.5.1.4.
Drehmoment: … 4.5.1.5.
Anzahl der Kupplungen: … 4.6.
Übersetzungsverhältnisse Gang Getriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle) Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamtübersetzung Höchstwert für stufenloses Getriebe 1 2 3 … Mindestwert für stufenloses Getriebe 4.6.1 Gangwechsel (gilt nicht für Automatikgetriebe) 4.6.1.1.
Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein ( 1) 4.6.1.2. n _95_high für jeden Gang: … min–1 4.6.1.3. n min_drive 4.6.1.3.1. 1.
Gang: … min –1 4.6.1.3.2. 1.
Gang in den 2.
Gang: … min –1 4.6.1.3.3. 2.
Gang bis Stillstand: … min –1 4.6.1.3.4. 2.
Gang: … min –1 4.6.1.3.5. 3.
Gang und höher: … min –1 4.6.1.4. n _min_drive_set bei Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) … min–1 4.6.1.5. n _min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down): 4.6.1.6.
Anfangszeitraum 4.6.1.6.1. t _start_phase: … s 4.6.1.6.2. n _min_drive_start: … min–1 4.6.1.6.3. n _min_drive_up_start: … min–1 4.6.1.7.
ASM-Einsatz: ja/nein ( 1) 4.6.1.7.1.
ASM-Werte: … bei … min –1 4.7.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (q): … 4.12.
Getriebeschmiermittel: …W… 6 AUFHÄNGUNG 6.6.
Reifen und Räder 6.6.1.
Rad-/Reifenkombinationen 6.6.1.1.
Achsen 6.6.1.1.1.
Achse 1: … 6.6.1.1.1.1.
Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.2.
Achse 2: … 6.6.1.1.2.1.
Bezeichnung der Reifengröße usw. 6.6.2.
Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien 6.6.2.1.
Achse 1: … 6.6.2.2.
Achse 2: … 6.6.3.
Vom Fahrzeughersteller empfohlene Reifendrücke: … kPa 9 AUFBAU 9.1.
Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858: … 12.
VERSCHIEDENES 12.10.
Geräte oder Systeme mit vom Fahrzeugführer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO 2-Emissionen, den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1) 12.10.1.
Prüfung bei gleichbleibender Ladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.10.1.0.
Primäre Betriebsart im CS-Zustand: ja/nein( 1) 12.10.1.0.1.
Primäre Betriebsart im CS-Zustand: … (falls zutreffend) 12.10.1.1.
Günstigste Betriebsart: … (falls zutreffend) 12.10.1.2.
Ungünstigste Betriebsart: … (falls zutreffend) 12.10.1.3.
Betriebsart, in der das Fahrzeug den Bezugsprüfzyklus durchlaufen kann: (falls keine primäre Betriebsart im CS-Zustand gegeben und der Bezugsprüfzyklus nur in einer Betriebsart durchlaufen werden kann) 12.10.2.
Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.10.2.0.
Primäre Betriebsart im CD-Zustand: ja/nein( 1) 12.10.2.0.1.
Primäre Betriebsart im CD-Zustand: … (falls zutreffend) 12.10.2.1.
Betriebsart mit dem höchsten Energieverbrauch: … (falls zutreffend) 12.10.2.2.
Betriebsart, in der das Fahrzeug den Bezugsprüfzyklus durchlaufen kann: (falls keine primäre Betriebsart im CD-Zustand gegeben und der Bezugsprüfzyklus nur in einer Betriebsart durchlaufen werden kann) 12.10.3.
Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System) 12.10.3.1.
Günstigste Betriebsart: … 12.10.3.2.
Ungünstigste Betriebsart: … Erläuterungen ( 1) Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
( 2) Toleranz angeben.
( 3) Höchsten und niedrigsten Wert für jede Variante eintragen.
( 6) – ( 7) Zusatzausrüstung, die die Abmessungen des Fahrzeugs verändert, ist anzugeben.
( c) Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858.
( f) Bei Ausführungen einmal mit normalem Fahrerhaus und zum anderen mit Fahrerhaus mit Liegeplatz sind für beide Ausführungen Massen und Abmessungen anzugeben.
( g) ISO-Norm 612:1978 — Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern — Benennungen und Definitionen.
( h) Die Masse des Fahrzeugführers wird mit 75 kg veranschlagt.
Die Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser, die leer bleiben müssen) werden zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.
Die Angaben gemäß den Nummern 2.6 Buchstabe b und 2.6.1 Buchstabe b sind für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2, M3, O3 und O4 nicht mehr erforderlich.
( i) Bei Anhängern oder Sattelanhängern sowie bei Fahrzeugen, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verbunden sind, die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Gesamtmasse enthalten.
( k) Bei Fahrzeugen, die sowohl mit Benzin, Diesel usw. als auch zusammen mit einem anderen Kraftstoff betrieben werden können, sind die Punkte für jede Betriebsart separat anzuführen.
Bei nicht herkömmlichen Motoren und Systemen muss der Hersteller Angaben liefern, die den hier genannten gleichwertig sind.
( l) Diese Zahl ist auf das nächstliegende Zehntel eines Millimeters zu runden.
( m) Dieser Wert ist mit π = 3,1416 zu berechnen und auf den nächsten vollen cm 3 zu runden.
( n) Gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (je nach Anwendbarkeit) bestimmt.
( o) Gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates ( ABl.
L 375 vom 31.12.1980, S. 36) bestimmt.
( p) Die geforderten Angaben sind für jede vorgesehene Variante zu machen.
( q) Bei Anhängern höchste nach Herstellerangaben zulässige Geschwindigkeit.
( r) ABl.
L 200 vom 31.7.2009, S. 1.
( s) ABl.
L 325 vom 16.12.2019, S. 1.
( t) Für das Nennvolumen und Nenngewicht der Dämmung auf 2 Dezimalstellen anzugeben.
Es ist eine Toleranz von +/– 10 % auf Volumen und Gewicht der Dämmung anzuwenden.
Nicht zu dokumentieren, wenn ‚nein‘ in Absatz 3.2.20.2.5 oder Absatz 3.2.20.2.7.
( w) Ökoinnovationen.
( w1) Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.
( w2) Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.
( w3) Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.
( w4) Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen, vorausgesetzt, die Typgenehmigungsbehörde stimmt zu.
( w5) Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO 2-Emissionen. “ „Anlage 3a DOKUMENTATION Formelle Dokumentation Der Hersteller kann eine formelle Dokumentation für mehrere Emissionstypgenehmigungen verwenden.
Die formelle Dokumentation der muss folgende Informationen enthalten: Nummer Erläuterung 1.
Genehmigungsnummern der Emissionstypen Liste der Genehmigungsnummern der Emissionstypen mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes einschlägigen Steuergeräts (CU), beispielsweise des Motors und der Abgasnachbehandlung Methode zur Ermittlung des Ablesewerts der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät 2.
Standard-Emissionsstrategien (BES) BES x Beschreibung der Strategie x BES y Beschreibung der Strategie y 3.
Zusätzliche Emissionsstrategien (AES) Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: wenn mehr als eine AES vorhanden ist: welche zusätzliche Emissionsstrategie Vorrang hat AES x — Beschreibung und Begründung der AES — gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Aktivierung — weitere zur Aktivierung der AES verwendete Parameter — Anstieg der Schadstoffe und des CO 2 bei Verwendung der AES im Vergleich zur BES.
AES y Wie oben.
Erweiterte Dokumentation Die erweiterte Dokumentation muss in Bezug auf alle zusätzlichen Emissionsstrategien folgende Informationen enthalten: a) eine Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug keine Abschalteinrichtung enthält, die nicht durch die Ausnahmen in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 abgedeckt ist; b) eine Beschreibung des Motors und der verwendeten Emissionsminderungsstrategien und -vorrichtungen (Software und Hardware) sowie die Bedingungen, unter denen die Strategien und Vorrichtungen nicht in der gleichen Weise wie während der Typgenehmigungsprüfungen funktionieren; c) eine Erklärung über die Versionen der Software zur Steuerung dieser zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien, einschließlich der geeigneten Prüfsummen oder Bezugswerte dieser Softwareversionen und Erläuterungen, wie diese Prüfsummen oder Bezugswerte zu lesen sind; jedes Mal, wenn eine neue Softwareversion mit Auswirkungen auf die zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien verwendet wird, ist die Erklärung zu aktualisieren und an die Typgenehmigungsbehörde, die über diese Dokumentation verfügt, zu senden.
Der Hersteller kann eine Alternative zu einer Prüfsumme beantragen, sofern diese ein gleichwertiges Maß an Rückverfolgbarkeit von Versionsänderungen der Software bietet; d) ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), mit einer Einschätzung der Auswirkungen ‚mit und ohne AES‘ sowie Informationen zu Folgendem: i) warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten; ii) ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen; iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden; iv) ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss; e) eine Beschreibung zur Logik des Kraftstoffregelsystems, zu den Steuerstrategien und zu den Schaltpunkten bei allen Betriebszuständen; f) eine Beschreibung der hierarchischen Beziehungen unter den zusätzlichen Emissionsstrategien (d. h., wenn mehr als eine zusätzliche Emissionsstrategie gleichzeitig aktiviert sein kann: Angaben darüber, welche zusätzliche Emissionsstrategie primär anspricht; die Methode, nach der die Strategien interagieren, einschließlich von Daten-Flussdiagrammen und der Entscheidungslogik; Angaben darüber, wie die Hierarchie gewährleistet, dass die Emissionen aus allen zusätzliche Emissionsstrategien auf dem niedrigsten praktikablen Niveau geregelt werden); g) eine Liste von Parametern, die von den zusätzlichen Emissionsstrategien gemessen und/oder berechnet werden; der Zweck jedes gemessenen und/oder berechneten Parameters und Angaben über den Zusammenhang zwischen jedem dieser Parameter und einem Motorschaden; die Berechnungsmethode und Angaben darüber, wie gut diese Parameter mit dem tatsächlichen Zustand des zu kontrollierenden Parameters korrelieren, sowie über etwaige sich daraus ergebende Toleranzen oder Sicherheitsfaktoren, die in die Analyse einbezogen werden; h) eine Liste von Parametern in Bezug auf die Motorsteuerung und das Emissionsminderungssystem, die in Abhängigkeit von den gemessenen oder berechneten Parametern moduliert werden, sowie die Bandbreite der Modulation für jeden Parameter der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems; Angaben über das Verhältnis zwischen den gemessenen oder berechneten Parametern der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems; i) eine Bewertung, der durch die zusätzlichen Emissionsstrategien durchgeführten Regelung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen auf das niedrigste praktikable Niveau, einschließlich einer detaillierten Analyse des erwarteten Anstiegs der Gesamtemissionen limitierter Schadstoffe und CO 2 mithilfe der zusätzlichen Emissionsstrategien gegenüber Standard-Emissionsstrategien.
Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten.
Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen ergänzenden Informationen beigefügt werden.
Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen.
Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein.
Die neue Version der zusätzlichen Emissionsstrategie ist von der Typgenehmigungsbehörde zu prüfen und zu genehmigen.
Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen: Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr.
YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Teile Absatz Nummer Erläuterung Einleitende Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen Tabelle mit den beigefügten Unterlagen Verzeichnis aller beigefügten Unterlagen Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind) Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG 1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, … 1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Aktuatoren, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors 1.3 Ablesewert der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät 2 Standard-Emissionsstrategien (BES) 2.x BES x Beschreibung der Strategie x 2.y BES y Beschreibung der Strategie y 3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES) 3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z.
B.
Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.) 3.x AES x 3.x.1 AES-Begründung 3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung 3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter 3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen 3.y AES y 3.y.1 3.y.2 usw. 100-Seiten-Obergrenze endet hier.
Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes Steuergeräts (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend) Beigefügte Unterlagen Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls) Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs, Datum der Prüfungen, Emissions- und oder CO 2-Belastung mit oder ohne AES-Aktivierung
0.
ALLGEMEINES
0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsbezeichnungen (sofern vorhanden): …
0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte, Werte für Verbrauchs und/oder Reichweite des Basisfahrzeugs (ggf.
Spanne angeben): Tatsächliche Masse des endgültigen Fahrzeugs (in kg): … Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand des endgültigen Fahrzeugs (in kg): … Stirnfläche des endgültigen Fahrzeugs (in cm2): … Rollwiderstand (in kg/t): … Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): …
0.2.3.
Kennungen der Familie:
0.2.3.1.
Interpolationsfamilie: …
0.2.3.2.
ATCT-Familien: …
0.2.3.3.
PEMS-Familie: …
0.2.3.4.
Fahrwiderstandsfamilie
0.2.3.4.1.
Fahrwiderstandsfamilie VH: …
0.2.3.4.2.
Fahrwiderstandsfamilie VL: …
0.2.3.4.3.
Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: …
0.2.3.5.
Fahrwiderstandsmatrix-Familien: …
0.2.3.6.
Familien mit periodischer Regenerierung: …
0.2.3.7.
Verdunstungsprüffamilien: …
0.2.3.8.
OBD-Familien: …
0.2.3.9.
Dauerhaltbarkeitsfamilien: …
0.2.3.10.
ER-Familien: …
0.2.3.11.
Familien gasbetriebener Fahrzeuge: …
0.2.3.12. –
0.2.3.13.
KCO 2-Korrekturfaktorfamilie: …
0.2.4. andere Familien: …
0.4.
Fahrzeugklasse(c): …
0.5 Name und Anschrift des Herstellers
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: …
0.9.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
1 ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs/Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit ( 1):
1.3.3.
Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): …
2 MASSEN UND ABMESSUNGEN ( f) (g) (7) (in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)
2.6.
Masse in fahrbereitem Zustand ( h) a) (Größt- und Kleinstwert für jede Variante): …
a)(Größt- und Kleinstwert für jede Variante): …
2.6.3.
Rotierende Masse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …
2.8.
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand nach Angabe des Herstellers ( i) (3): …
3 ANTRIEBSENERGIEWANDLER ( k)
3.1.
Hersteller der Antriebsenergiewandler: …
3.1.1.
Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): …
3.2.
Verbrennungsmotor
3.2.1.1.
Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung/bivalent ( 1) Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor ( 1)
3.2.1.2.
Anzahl und Anordnung der Zylinder: …
3.2.1.2.1.
Bohrung ( 1): … mm
3.2.1.2.2.
Hub ( 1): … mm
3.2.1.2.3.
Zündfolge: …
3.2.1.3.
Hubraum ( m): … cm3
3.2.1.4.
Volumetrisches Verdichtungsverhältnis ( 2): …
3.2.1.5.
Zeichnungen des Brennraums, des Kolbenbodens und bei Fremdzündungsmotoren der Kolbenringe: …
3.2.1.6.
Normale Leerlaufdrehzahl ( 2): … min–1
3.2.1.6.1.
Erhöhte Leerlaufdrehzahl ( 2): … min–1
3.2.1.8.
Motornennleistung ( n): … kW bei … min–1 (vom Hersteller angegebener Wert)
3.2.1.9.
Höchste zulässige Motordrehzahl nach Angabe des Herstellers: … min –1
3.2.1.10.
Maximales Nettodrehmoment ( n): … Nm bei … min–1 (vom Hersteller angegebener Wert)
3.2.1.11.
Der Korrekturfaktor für den Ausgleich der Umgebungsbedingungen wird gemäß Anhang 5 Absatz 5.4.3 der UN-Regelung Nr. 85 auf 1 festgesetzt: ja/nein ( 1).
3.2.2.
Kraftstoff
3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff ( 1), (6)
3.2.2.1.1.
ROZ unverbleit: …
3.2.2.4.
Kraftstoffart des Fahrzeugs: Monovalentes, bivalentes, Flexfuel-Fahrzeug ( 1)
3.2.2.5.
Maximal zulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): … Vol.-%
3.2.4.
Kraftstoffzuführung:
3.2.4.1.
Durch Vergaser: ja/nein ( 1)
3.2.4.2.
Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündungs- oder Zweistoffmotor): ja/nein ( 1)
3.2.4.2.1.
Systembeschreibung (Common Rail/Einspritzdüsen/Pumpe usw.): …
3.2.4.2.2.
Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer ( 1)
3.2.4.2.3.
Einspritz-/Förderpumpe
3.2.4.2.3.1.
Fabrikmarken: …
3.2.4.2.3.2.
Typen: …
3.2.4.2.3.3.
Maximale Einspritzmenge ( 1) (2): … mm3 je Hub oder Takt bei einer Motordrehzahl von: … min–1 oder wahlweise Kennfeld: … (Ist eine Ladedruckregelung vorhanden, so sind die charakteristische Kraftstoffzufuhr und der Ladedruck bezogen auf die jeweilige Motordrehzahl anzugeben.)
3.2.4.2.4.
Kontrolle der Motordrehzahlbegrenzung
3.2.4.2.4.2.1.
Abregeldrehzahl bei Volllast: … min –1
3.2.4.2.4.2.2.
Höchste Drehzahl ohne Last: … min –1
3.2.4.2.6.
Einspritzdüsen:
3.2.4.2.6.1.
Fabrikmarken: …
3.2.4.2.6.2.
Typen: …
3.2.4.2.8.
Zusätzliche Starthilfe
3.2.4.2.8.1.
Fabrikmarken: …
3.2.4.2.8.2.
Typen: …
3.2.4.2.8.3.
Systembeschreibung: …
3.2.4.2.9.
Elektronisch geregelte Einspritzung: ja/nein ( 1)
3.2.4.2.9.1.
Fabrikmarken: …
3.2.4.2.9.2.
Typen:
3.2.4.2.9.3 Beschreibung des Systems: …
3.2.4.2.9.3.1.
Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.2.9.3.1.1.
Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.2.9.3.2.
Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffreglers: …
3.2.4.2.9.3.3.
Fabrikmarke und Typ des Luftmengenmessers: …
3.2.4.2.9.3.4.
Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffmengenteilers: …
3.2.4.2.9.3.5.
Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: …
3.2.4.2.9.3.6.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperatursensors: …
3.2.4.2.9.3.7.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperatursensors: …
3.2.4.2.9.3.8.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdrucksensors: …
3.2.4.3.
Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Fremdzündungsmotor): ja/nein ( 1)
3.2.4.3.1.
Arbeitsverfahren: Zentral-/Mehrpunkt-,/Direkteinspritzung/Sonstige (genaue Angabe) ( 1): …
3.2.4.3.2.
Fabrikmarken: …
3.2.4.3.3.
Typen: …
3.2.4.3.4.
Systembeschreibung (bei anderen als kontinuierlichen Einspritzsystemen sind entsprechende Detailangaben zu machen): …
3.2.4.3.4.1.
Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.3.4.1.1.
Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.3.4.3.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftmengenmessers: …
3.2.4.3.4.8.
Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: …
3.2.4.3.4.9.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperatursensors: …
3.2.4.3.4.10.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperatursensors: …
3.2.4.3.4.11.
Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdrucksensors: …
3.2.4.3.5.
Einspritzdüsen
3.2.4.3.5.1.
Fabrikmarke: …
3.2.4.3.5.2.
Typ: …
3.2.4.3.7.
Kaltstartsystem:
3.2.4.3.7.1.
Funktionsprinzipien: …
3.2.4.3.7.2.
Grenzen des Betriebsbereichs/Einstellwerte ( 1) (2): …
3.2.4.4.
Kraftstoffpumpe
3.2.4.4.1.
Druck ( 2): … kPa oder Kennfeld (2): …
3.2.4.4.2.
Fabrikmarken: …
3.2.4.4.3.
Typen: …
3.2.5.
Elektrische Anlage
3.2.5.1.
Nennspannung: … V, Anschluss an Masse positiv oder negativ ( 1)
3.2.5.2.
Generator
3.2.5.2.1.
Typ: …
3.2.5.2.2.
Nennleistung: … VA
3.2.6.
Zündung (nur Motoren mit Fremdzündung)
3.2.6.1.
Fabrikmarken: …
3.2.6.2.
Typen: …
3.2.6.3.
Arbeitsverfahren: …
3.2.6.6.
Zündkerzen
3.2.6.6.1.
Fabrikmarke: …
3.2.6.6.2.
Typ: …
3.2.6.6.3.
Abstandseinstellung: … mm
3.2.6.7.
Zündspulen
3.2.6.7.1.
Fabrikmarke: …
3.2.6.7.2.
Typ: …
3.2.7.
Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft ( 1)
3.2.7.1.
Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: …
3.2.7.2.
Flüssigkeitskühlung
3.2.7.2.1.
Art der Flüssigkeit: …
3.2.7.2.2.
Umwälzpumpen: ja/nein ( 1)
3.2.7.2.3.
Merkmale: … oder
3.2.7.2.3.1.
Fabrikmarken: …
3.2.7.2.3.2.
Typen: …
3.2.7.2.4.
Übersetzungsverhältnisse: …
3.2.7.2.5.
Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: …
3.2.7.3.
Luft
3.2.7.3.1.
Lüfter: ja/nein ( 1)
3.2.7.3.2.
Merkmale: … oder
3.2.7.3.2.1.
Fabrikmarken: …
3.2.7.3.2.2.
Typen: …
3.2.7.3.3.
Übersetzungsverhältnisse: …
3.2.8.
Ansaugsystem
3.2.8.1.
Turbolader: ja/nein ( 1)
3.2.8.1.1.
Fabrikmarken: …
3.2.8.1.2.
Typen: …
3.2.8.1.3.
Beschreibung des Systems (z.
B. maximaler Ladedruck: … kPa; Druckablassventil (wastegate), falls zutreffend): …
3.2.8.2.
Ladeluftkühler: ja/nein ( 1)
3.2.8.2.1.
Typ: Luft-Luft/Luft-Wasser ( 1)
3.2.8.3.
Unterdruck im Einlasssystem bei Motornenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren)
3.2.8.4.
Beschreibung und Zeichnungen der Ansaugleitungen und ihres Zubehörs (Ansaugluftsammler, Vorwärmeinrichtung, zusätzliche Ansaugstutzen usw.): …
3.2.8.4.1.
Beschreibung des Ansaugkrümmers (einschließlich Zeichnungen und/oder Fotos): …
3.2.8.4.2.
Luftfilter, Zeichnungen: … oder
3.2.8.4.2.1.
Fabrikmarken: …
3.2.8.4.2.2.
Typen: …
3.2.8.4.3.
Ansauggeräuschdämpfer, Zeichnungen: … oder
3.2.8.4.3.1.
Fabrikmarken: …
3.2.8.4.3.2.
Typen: …
3.2.9.
Auspuffanlage
3.2.9.1.
Beschreibung und/oder Zeichnung des Auspuffkrümmers: …
3.2.9.2.
Beschreibung und/oder Zeichnung der Auspuffanlage: …
3.2.9.3.
Maximal zulässiger Abgasgegendruck bei Motornenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): … kPa
3.2.10.
Kleinste Querschnittsfläche der Ansaug- und Auslasskanäle: …
3.2.11.
Ventilsteuerzeiten oder entsprechende Angaben
3.2.11.1.
Größter Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel in Bezug auf die Totpunkte oder entsprechende Angaben bei anderen Steuersystemen.
Bei einem System mit variablen Steuerzeiten, minimale und maximale Steuerzeit: …
3.2.11.2.
Bezugs- und/oder Einstellbereiche ( 1): …
3.2.12.
Maßnahmen gegen Luftverunreinigung
3.2.12.1.
Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase (Beschreibung und Zeichnungen): …
3.2.12.2.
Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):
3.2.12.2.1.
Katalysator:
3.2.12.2.1.1.
Anzahl der Katalysatoren und Monolithen (nachstehende Angaben sind für jede einzelne Einheit zu machen): …
3.2.12.2.1.2.
Abmessungen, Form und Volumen der Katalysatoren: …
3.2.12.2.1.3.
Art der katalytischen Reaktion: …
3.2.12.2.1.4.
Gesamtbeschichtung mit Edelmetall: …
3.2.12.2.1.5.
Relative Konzentration: …
3.2.12.2.1.6.
Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff): …
3.2.12.2.1.7.
Zelldichte: …
3.2.12.2.1.8.
Art der Katalysatorgehäuse: …
3.2.12.2.1.9.
Lage der Katalysatoren (Ort und Bezugsentfernung innerhalb des Auspuffstrangs): …
3.2.12.2.1.10.
Wärmeschutzschild: ja/nein ( 1)
3.2.12.2.1.11.
Normaler Betriebstemperaturbereich: … o C
3.2.12.2.1.12.
Fabrikmarke des Katalysators: …
3.2.12.2.1.13.
Teilenummer: …
3.2.12.2.2.
Sensoren
3.2.12.2.2.1.
Sauerstoff- und/oder Lambdasonden: ja/nein ( 1)
3.2.12.2.2.1.1.
Fabrikmarke: …
3.2.12.2.2.1.2.
Ort: …
3.2.12.2.2.1.3.
Regelbereich: …
3.2.12.2.2.1.4.
Typ oder Arbeitsverfahren: …
3.2.12.2.2.1.5.
Teilenummer: …
3.2.12.2.2.2.
NO x-Sensor: ja/nein (1)
3.2.12.2.2.2.1.
Fabrikmarke: …
3.2.12.2.2.2.2.
Typ: …
3.2.12.2.2.2.3.
Lage
3.2.12.2.2.3.
Partikelsonde: ja/nein ( 1)
3.2.12.2.2.3.1.
Fabrikmarke: …
3.2.12.2.2.3.2.
Typ: …
3.2.12.2.2.3.3.
Ort: …
3.2.12.2.3.
Lufteinblasung: ja/nein ( 1)
3.2.12.2.3.1.
Art (Selbstansaugung, Luftpumpe usw.): …
3.2.12.2.4.
Abgasrückführung (AGR) ja/nein ( 1)
3.2.12.2.4.1.
Kennwerte (Fabrikmarke, Typ, Durchflussmenge, Hochdruck/Niederdruck/kombinierter Druck usw.): …
3.2.12.2.4.2.
Wassergekühltes System (für jedes AGR-System anzugeben, z.
B.
Niederdruck/Hochdruck/kombinierter Druck): ja/nein ( 1)
3.2.12.2.5.
Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein ( 1)
3.2.12.2.5.1.
Ausführliche Beschreibung der Einrichtungen: …
3.2.12.2.5.2.
Zeichnung der Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen: …
3.2.12.2.5.3.
Zeichnung des Aktivkohlebehälters: …
3.2.12.2.5.4.
Aktivkohle-Trockenmasse: … g
3.2.12.2.5.5.
Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …
3.2.12.2.5.5.1.
Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: …
3.2.12.2.5.5.2.
Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: …
3.2.12.2.5.5.3.
Versiegeltes Tanksystem: ja/nein
3.2.12.2.5.5.4.
Beschreibung der Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks (Lufteinlass und Druckentlastung): …
3.2.12.2.5.5.5.
Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: …
3.2.12.2.5.6.
Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …
3.2.12.2.5.7.
Diffusionsfaktor (Permeability Factor) …
3.2.12.2.6.
Partikelfilter: ja/nein ( 1)
3.2.12.2.6.1.
Abmessungen, Form und Volumen des Partikelfilters: …
3.2.12.2.6.2.
Aufbau des Partikelfilters: …
3.2.12.2.6.3.
Lage (Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstranges): …
3.2.12.2.6.4.
Fabrikmarke des Partikelfilters: …
3.2.12.2.6.5.
Teilenummer: …
3.2.12.2.7 On-Board-Diagnose-System (OBD): ja/nein ( 1)
3.2.12.2.7.1.
Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der Fehlfunktionsanzeige (MI): …
3.2.12.2.7.2.
Liste und Zweck aller vom OBD-System überwachten Bauteile: …
3.2.12.2.7.3.
Schriftliche Darstellung (allgemeine OBD-Arbeitsprinzipien) für
3.2.12.2.7.3.1 Fremdzündungsmotoren
3.2.12.2.7.3.1.1.
Überwachung des Katalysators: …
3.2.12.2.7.3.1.2.
Erkennung von Verbrennungsaussetzern: …
3.2.12.2.7.3.1.3.
Überwachung der Sauerstoffsonde: …
3.2.12.2.7.3.1.4.
Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: …
3.2.12.2.7.3.2.
Selbstzündungsmotoren:
3.2.12.2.7.3.2.1.
Überwachung des Katalysators: …
3.2.12.2.7.3.2.2.
Überwachung des Partikelfilters: …
3.2.12.2.7.3.2.3.
Überwachung des elektronischen Kraftstoffsystems: …
3.2.12.2.7.3.2.5.
Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: …
3.2.12.2.7.4.
Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige (eine bestimmte Zahl von Fahrzyklen oder statistisches Verfahren): …
3.2.12.2.7.5.
Liste aller bei dem OBD-System verwendeten Ausgabecodes und Formate (jeweils mit Erläuterung): …
3.2.12.2.7.6.
Die folgenden zusätzlichen Informationen sind durch den Fahrzeughersteller bereitzustellen, damit die Herstellung von OBD-kompatiblen Ersatzteilen und Diagnose- und Prüfgeräten ermöglicht wird.
3.2.12.2.7.6.1.
Beschreibung des Typs und der Anzahl der Vorkonditionierungszyklen oder alternativen Vorkonditionierungsverfahren, die für die ursprüngliche Typgenehmigung des Fahrzeugs verwendet wurden, und Gründe für deren Auswahl.
3.2.12.2.7.6.2.
Eine Beschreibung der Art des OBD-Prüfzyklus bei der ursprünglichen Typgenehmigung des Fahrzeugs in Bezug auf das von dem OBD-System überwachte Bauteil.
3.2.12.2.7.6.3.
Umfassende Unterlagen, in denen alle Bauteile beschrieben sind, die im Rahmen der Strategie zur Meldung von Funktionsstörungen und der Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige überwacht werden (feste Anzahl von Fahrzyklen oder statistische Methode), einschließlich eines Verzeichnisses einschlägiger sekundär ermittelter Parameter für jedes Bauteil, das durch das OBD-System überwacht wird.
Eine Liste aller vom OBD-System verwendeten Ausgabecodes und -formate (jeweils mit Erläuterung) für einzelne emissionsrelevante Bauteile des Antriebsstrangs und für einzelne nicht emissionsrelevante Bauteile, wenn deren Überwachung die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige bestimmt.
Insbesondere müssen die Daten in Modus $05 Test ID $21 bis FF und die Daten in Modus $06 ausführlich erläutert werden.
Bei Fahrzeugtypen mit einer Datenübertragungsverbindung gemäß ISO 15765-4 ‚Road vehicles - Diagnostics on Controller Area Network (CAN) - Part 4: Requirements for emissions-related systems‘ sind die Daten in Modus $06 Test ID $00 bis FF für jede überwachte ID des OBD-Systems ausführlich zu erläutern.
3.2.12.2.7.6.4.
Die oben verlangten Auskünfte können durch Ausfüllen der unten stehenden Tabelle gegeben werden:
3.2.12.2.7.6.4.1.
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Bauteil Fehlercode Überwachungsstrategie Kriterien für die Meldung von Störungen Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige Sekundärparameter Vorkonditionierung Nachweisprüfung Katalysator P0420 Signale der Sauerstoffsonden 1 und 2 Unterschied zwischen Signalen von Sonde 1 und 2 Dritter Zyklus Motordrehzahl, A/F-Modus, Katalysatortemperatur Zwei Zyklen Typ 1 Typ 1
Bauteil Fehlercode Überwachungsstrategie Kriterien für die Meldung von Störungen Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige Sekundärparameter Vorkonditionierung Nachweisprüfung
Katalysator P0420 Signale der Sauerstoffsonden 1 und 2 Unterschied zwischen Signalen von Sonde 1 und 2 Dritter Zyklus Motordrehzahl, A/F-Modus, Katalysatortemperatur Zwei Zyklen Typ 1 Typ 1
3.2.12.2.8.
Anderes System: …
3.2.12.2.8.2.
Fahreraufforderungssystem
3.2.12.2.8.2.3.
Art des Aufforderungssystems: kein Neustart des Motors nach Countdown/Anlasssperre nach Betankung/Tanksperre/Leistungsdrosselung
3.2.12.2.8.2.4.
Beschreibung des Aufforderungssystems
3.2.12.2.8.2.5.
Wert, der der mittleren Reichweite des Fahrzeugs mit vollem Kraftstoffbehälter entspricht: … km
3.2.12.2.10.
System mit periodischer Regenerierung: (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben)
3.2.12.2.10.1.
Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: …
3.2.12.2.10.2.
Zahl der Fahrzyklen der Prüfung Typ 1 oder der entsprechenden Prüfzyklen auf dem Motorprüfstand zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten, unter den Bedingungen für die Prüfung Typ 1 (Strecke ‚D‘): …
3.2.12.2.10.2.1.
Anwendbarer Zyklus Typ 1 (anzuwendendes Verfahren angeben: Anhang XXI oder UNECE-Regelung Nr. 83): …
3.2.12.2.10.2.2.
Zahl der für die Regenerierung erforderlichen, vollständigen anzuwendenden Prüfzyklen (Strecke ‚d‘)
3.2.12.2.10.3.
Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Anzahl der Zyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: …
3.2.12.2.10.4.
Parameter für die Bestimmung des Belastungsgrads, bei dem die Regenerierung eingeleitet wird (d. h.
Temperatur, Druck usw.): …
3.2.12.2.10.5.
Beschreibung des Verfahrens zur Beladung des Systems: …
3.2.12.2.11.
Katalysator-Vorrichtungen, in denen selbstverbrauchende Reagenzien verwendet werden (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben): ja/nein ( 1)
3.2.12.2.11.1.
Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: …
3.2.12.2.11.2.
Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: …
3.2.12.2.11.3.
Internationale Norm: …
3.2.12.2.11.4.
Häufigkeit der Nachfüllung des Reagensvorrates: im laufenden Betrieb/bei der planmäßigen Wartung (falls zutreffend):
3.2.12.2.11.5.
Anzeige des Reagensfüllstands: (Beschreibung und Lage) ...
3.2.12.2.11.6.
Reagensbehälter
3.2.12.2.11.6.1.
Fassungsvermögen: …
3.2.12.2.11.6.2.
Heizanlage: ja/nein
3.2.12.2.11.6.2.1.
Beschreibung oder Zeichnung
3.2.12.2.11.7.
Reagenssteuergerät: ja/nein ( 1)
3.2.12.2.11.7.1.
Fabrikmarke: …
3.2.12.2.11.7.2.
Typ: …
3.2.12.2.11.8.
Reagens-Einspritzdüse (Fabrikmarke, Typ und Lage): …
3.2.12.2.11.9.
Sensor für die Reagensqualität (Fabrikmarke, Typ und Lage): …
3.2.12.2.12.
Wassereinspritzung: ja/nein ( 1)
3.2.13.
Rauchgastrübung
3.2.13.1.
Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren): … …
3.2.14.
Angaben über Einrichtungen zur Kraftstoffeinsparung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt): …
3.2.15.
Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein ( 1)
3.2.15.1.
Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (r) oder Verordnung (EU) 2019/2144(s): …
3.2.15.2.
Elektronisches Motorsteuergerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen
3.2.15.2.1.
Fabrikmarken: …
3.2.15.2.2.
Typen: …
3.2.15.2.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.15.3.
Sonstige Unterlagen
3.2.15.3.1.
Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Flüssiggasbetrieb und umgekehrt: …
3.2.15.3.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.15.3.3.
Zeichnung des Symbols: …
3.2.16.
Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein ( 1)
3.2.16.1.
Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 oder Verordnung (EU) 2019/2144: …
3.2.16.2.
Elektronisches Motorsteuergerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen
3.2.16.2.1.
Fabrikmarken: …
3.2.16.2.2.
Typen: …
3.2.16.2.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.16.3.
Sonstige Unterlagen
3.2.16.3.1.
Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Erdgasbetrieb und umgekehrt: …
3.2.16.3.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.16.3.3.
Zeichnung des Symbols: …
3.2.18.
Wasserstoffzufuhrsystem: ja/nein ( 1)
3.2.18.1.
EG-Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 oder Verordnung (EU) 2019/2144: …
3.2.18.2.
Elektronisches Motorsteuergerät für Wasserstoff-Kraftstoffanlagen
3.2.18.2.1.
Fabrikmarken: …
3.2.18.2.2.
Typen: …
3.2.18.2.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.18.3.
Sonstige Unterlagen
3.2.18.3.1.
Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Wasserstoffbetrieb und umgekehrt: …
3.2.18.3.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.18.3.3.
Zeichnung des Symbols: …
3.2.19.
Wasserstoff-Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein ( 1)
3.2.19.1.
Prozentualer Anteil von Wasserstoff am Kraftstoff (vom Hersteller angegebener Höchstwert): …
3.2.19.2.
Nummer des nach der UN-Regelung Nr. 110 ausgestellten EU-Typgenehmigungsbogens: …
3.2.19.3 Elektronisches Motorsteuergerät für Wasserstoff-Erdgas-Kraftstoffanlagen
3.2.19.3.1.
Fabrikmarken: …
3.2.19.3.2.
Typen: …
3.2.19.3.3.
Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.19.4.
Sonstige Unterlagen
3.2.19.4.2.
Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.19.4.3.
Zeichnung des Symbols: …
3.2.20.
Angaben zur Wärmespeicherung
3.2.20.1.
Aktive Wärmespeichereinrichtung: ja/nein ( 1)
3.2.20.1.1.
Enthalpie: … (J)
3.2.20.2.
Dämmmaterialien: ja/nein ( 1)
3.2.20.2.1.
Dämmmaterial: …
3.2.20.2.2.
Dämmung Nennvolumen: …( t)
3.2.20.2.3.
Dämmung Nenngewicht: …( t)
3.2.20.2.4.
Anbringungsstelle der Dämmung: …
3.2.20.2.5.
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein ( 1)
3.2.20.2.5.1.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, t soak_ATCT (in Stunden): …
3.2.20.2.5.2.
(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: …
3.2.20.2.6.
Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein ( 1)
3.2.20.2.7.
Ansatz der Berücksichtigung des ungünstigsten Falls in Bezug auf die Dämmung: ja/nein ( 1)
3.2.20.2.7.1.
Beschreibung des der ATCT-Prüfung unterzogenen repräsentativen Fahrzeugs hinsichtlich der Dämmung: …
3.3.
Elektrischer Antriebsstrang (nur Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (PEV))
3.3.1.
Allgemeine Beschreibung des Elektroantriebs
3.3.1.1.
Fabrikmarke: ...
3.3.1.2.
Typ: ...
3.3.1.3.
Verwendung ( 1): Einzelmotor/mehrere Motoren (Zahl): ...
3.3.1.4.
Getriebeanordnung: parallele/transaxiale/andere Anordnung, und zwar: ...
3.3.1.5.
Prüfspannung: ...
V
3.3.1.6.
Nenndrehzahl des Motors: ... min –1
3.3.1.7.
Höchstdrehzahl des Motors: ... min –1 oder, falls diese nicht angegeben ist: Höchstdrehzahl der Vorgelege-Ausgangswelle/Getriebe-Ausgangswelle (angeben, welcher Gang eingelegt ist): ... min–1
3.3.1.9.
Höchstleistung: … kW
3.3.1.10.
Höchste Dreißig-Minuten-Leistung: … kW
3.3.1.11.
Flexibler Drehzahlbereich (mit P > 90 % der Höchstleistung): Drehzahl am Anfang des Bereichs: ... min –1 Drehzahl am Ende des Bereichs: ... min –1
3.3.2.
Antriebs-REESS
3.3.2.1.
Fabrik- oder Handelsmarke des wiederaufladbaren Speichersystems für elektrische Energie (REESS): ...
3.3.2.2.
Art der elektrochemischen Zelle: ...
3.3.2.3.
Nennspannung: ...
V
3.3.2.4.
Höchste 30-Minuten-Leistung des REESS (Entladen bei konstanter Leistung): … kW
3.3.2.5.
Batterieleistung bei 2 Stunden Entladung (konstante Leistung oder konstanter Strom): ( 1)
3.3.2.5.1.
Energie des REESS: ... kWh
3.3.2.5.2.
Kapazität des REESS: ...
Ah über 2 h
3.3.2.5.3.
Entladeschlussspannung: ...
V
3.3.2.6.
Anzeige des Entladeschlusses, der das Anhalten des Fahrzeugs bewirkt: ( 1) ..........................
3.3.2.7.
REESS-Masse: .......................... kg
3.3.2.8.
Anzahl der Zellen: ……
3.3.2.9.
REESS-Position:…………
3.3.2.10.
Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit ( 1)
3.3.2.11.
Steuergerät des Batteriemanagementsystems
3.3.2.11.1.
Fabrikmarke: ………..
3.3.2.11.2.
Typ: …….
3.3.2.11.3.
Kennnummer: …..
3.3.3.
Elektromotor
3.3.3.1.
Arbeitsverfahren:
3.3.3.1.1.
Gleichstrom/Wechselstrom ( 1)/Phasenanzahl: ..........................
3.3.3.1.2.
Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung ( 1)
3.3.3.1.3.
Synchron/asynchron ( 1)
3.3.3.1.4.
Rotor mit Spule/mit Dauermagneten/mit Gehäuse ( 1)
3.3.3.1.5.
Zahl der Pole des Motors: ..........................
3.3.3.2.
Schwungmasse: ..........................
3.3.4.
Leistungsregler
3.3.4.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.3.4.2.
Typ: ..........................
3.3.4.2.1.
Kennnummer: …..
3.3.4.3.
Regelprinzip: vektoriell/offener Regelkreis/geschlossener Regelkreis/anderes (genaue Angabe): ( 1) ..........................
3.3.4.4.
Maximaler dem Motor bereitgestellter Effektivstrom: ( 2) ..........................
A für ..........................
Sekunden
3.3.4.5.
Verwendeter Spannungsbereich: ..........................
V bis ..........................
V
3.3.5.
Kühlsystem Motor: Flüssigkeit/Luft ( 1) Regler: Flüssigkeit/Luft ( 1)
3.3.5.1.
Merkmale des Flüssigkeitskühlungssystems:
3.3.5.1.1.
Art der Flüssigkeit ..........................
Umwälzpumpen: ja/nein ( 1)
3.3.5.1.2.
Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen der Pumpe: ..........................
3.3.5.1.3.
Thermostat: Einstellung ..........................
3.3.5.1.4.
Radiator: Zeichnungen oder Fabrikmarken und Typen: ..........................
3.3.5.1.5.
Überdruckventil: Einstelldruck: … ..........................
3.3.5.1.6.
Ventilator: Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen: ..........................
3.3.5.1.7.
Luftleiteinrichtung: ..........................
3.3.5.2.
Merkmale des Luftkühlsystems
3.3.5.2.1.
Gebläse: Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen: ..........................
3.3.5.2.2.
Serienmäßige Luftleiteinrichtung: ..........................
3.3.5.2.3.
Temperaturregelsystem ( 1)
3.3.5.2.4.
Kurzbeschreibung: ..........................
3.3.5.2.5.
Luftfilter: Fabrikmarken: ..........................
Typen:
3.3.5.3.
Vom Hersteller zugelassene Temperaturen (Maximum)
3.3.5.3.1. am Motoraustritt: ..........................°C
3.3.5.3.2. am Reglereintritt: ..........................°C
3.3.5.3.3. an den Bezugspunkten des Motors: ..........................°C
3.3.5.3.4. an den Bezugspunkten des Reglers: ..........................°C
3.3.6.
Isolierstoffklasse: ..........................
3.3.7.
Internationaler Schutzcode (IP-Code): ..........................
3.3.8.
Prinzip des Schmiersystems: ( 1) Lager: Gleitlager/Kugellager Schmiermittel: Fett/Öl Dichtung: ja/nein Zirkulation: mit/ohne
3.3.9.
Ladegerät
3.3.9.1.
Ladegerät: bordeigen/extern ( 1) wenn externe Einheit, Ladegerät definieren (Marke, Modell): ..........................
3.3.9.2.
Beschreibung der normalen Ladekurve:
3.3.9.3.
Technische Daten des Netzstroms
3.3.9.3.1.
Art des Netzstroms: einphasig/dreiphasig ( 1)
3.3.9.3.2.
Spannung: ..........................
3.3.9.4.
Empfohlene Ruhezeit zwischen Entladeschluss und Ladebeginn: ..........................
3.3.9.5.
Theoretische Dauer eines vollständigen Ladevorgangs: ..........................
3.3.10.
Stromwandler
3.3.10.1.
Stromwandler zwischen elektrischer Maschine und Antriebs-REESS
3.3.10.1.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.3.10.1.2.
Typ: ..........................
3.3.10.1.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W
3.3.10.2.
Stromwandler zwischen Antriebs-REESS und Niederspannungsversorgung
3.3.10.2.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.3.10.2.2.
Typ: ..........................
3.3.10.2.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W
3.3.10.3.
Stromwandler zwischen Auflade-Plug-in und Antriebs-REESS
3.3.10.3.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.3.10.3.2.
Typ: ..........................
3.3.10.3.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W
3.4.
Kombinationen von Antriebsenergiewandlern
3.4.1.
Hybridelektrofahrzeug: ja/nein ( 1)
3.4.2.
Art des Hybridelektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar ( 1)
3.4.3.
Betriebsartschalter: mit/ohne ( 1)
3.4.3.1.
Wählbare Betriebsarten
3.4.3.1.1.
Reiner Elektrobetrieb: ja/nein ( 1)
3.4.3.1.2.
Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein ( 1)
3.4.3.1.3.
Hybridbetrieb: ja/nein ( 1) (falls ja, kurze Beschreibung): …
3.4.4.
Beschreibung der Energiespeichereinrichtung: (REESS, Kondensator, Schwungrad/Generator)
3.4.4.1.
Fabrikmarken: …
3.4.4.2.
Typen: …
3.4.4.3.
Kennnummer: …
3.4.4.4.
Art des elektrochemischen Elements: …
3.4.4.5.
Energie: ...
(bei einem REESS: Spannung und Kapazität in Ah über zwei Stunden; bei einem Kondensator: J, …)
3.4.4.6. bordeigen/extern/ohne ( 1)
3.4.4.7.
Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit ( 1)
3.4.4.8.
Steuergerät des Batteriemanagementsystems
3.4.4.8.1.
Fabrikmarke: ………..
3.4.4.8.2.
Typ: …….
3.4.4.8.3.
Kennnummer: …..
3.4.5.
Elektrische Maschine (jede Art der elektrischen Maschine getrennt beschreiben)
3.4.5.1.
Fabrikmarke: …
3.4.5.2.
Typ: …
3.4.5.3.
Hauptverwendungszweck: Antriebsmotor/Generator ( 1)
3.4.5.3.1.
Wenn Gebrauch als Antriebsmotor: Einzelmotor/Mehrfachmotoren (Zahl) ( 1): …
3.4.5.4.
Höchstleistung: … kW
3.4.5.5.
Arbeitsverfahren
3.4.5.5.5.1 Gleichstrom/Wechselstrom/Zahl der Phasen: …
3.4.5.5.2.
Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung ( 1)
3.4.5.5.3.
Synchron/asynchron ( 1)
3.4.6.
Steuergerät
3.4.6.1.
Fabrikmarken: …
3.4.6.2.
Typen: …
3.4.6.3.
Kennnummer: …
3.4.7.
Leistungsregler
3.4.7.1.
Fabrikmarke: …
3.4.7.2.
Typ: …
3.4.7.3.
Kennnummer: …
3.4.9.
Empfehlung des Herstellers für die Vorkonditionierung: …
3.4.10.
Brennstoffzellen-Hybridfahrzeug (FCHV): ja/nein( 1)
3.4.10.1.
Typ der Brennstoffzelle
3.4.10.1.2.
Fabrikmarke: …
3.4.10.1.3.
Typ: …
3.4.10.1.4.
Nennspannung (V): …
3.4.10.1.5.
Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit ( 1)
3.4.10.2.
Systembeschreibung (Arbeitsverfahren der Brennstoffzelle, Zeichnung usw.): …
3.4.11.
Stromwandler
3.4.11.1.
Stromwandler zwischen elektrischer Maschine und Antriebs-REESS
3.4.11.1.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.4.11.1.2.
Typ: ..........................
3.4.11.1.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W
3.4.11.2.
Stromwandler zwischen Antriebs-REESS und Niederspannungsversorgung
3.4.11.2.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.4.11.2.2.
Typ: ..........................
3.4.11.2.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W
3.4.11.3.
Stromwandler zwischen Auflade-Plug-in und Antriebs-REESS
3.4.11.3.1.
Fabrikmarke: ..........................
3.4.11.3.2.
Typ: ..........................
3.4.11.3.3.
Angegebene Nennleistung: ..........................
W
3.5.
Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO 2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch/elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend) (o)
3.5.7.
Vom Hersteller angegebene Werte
3.5.7.1.
Parameter des Prüffahrzeugs Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie ()*1) Standardwerte Art des Fahrzeugaufbaus - Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) - - Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße: Fabrikmarke und Typ der Reifen, falls Messung - Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung - Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t) - Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung - Delta C D × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) - - - Delta C D × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie - - Prüfmasse des Fahrzeugs (kg) Masse in fahrbereitem Zustand (kg) - - - Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand (kg): - - - Fahrwiderstandskoeffizienten (Straße) f 0 (N) f 1 (N/(km/h)) f 2 (N/(km/h)2) Stirnfläche m 2 (0.000 m2) - - - Zyklus-Energiebedarf (J)
Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie ()*1) Standardwerte
Art des Fahrzeugaufbaus -
Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) - -
Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße:
Fabrikmarke und Typ der Reifen, falls Messung -
Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messung -
Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t) -
Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messung -
Delta C D × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) - - -
Delta C D × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie - -
Prüfmasse des Fahrzeugs (kg)
Masse in fahrbereitem Zustand (kg) - - -
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand (kg): - - -
Fahrwiderstandskoeffizienten (Straße)
f 0 (N)
f 1 (N/(km/h))
f 2 (N/(km/h)2)
Stirnfläche m 2 (0.000 m2) - - -
Zyklus-Energiebedarf (J)
3.5.7.1.1.
Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): …
3.5.7.2.
CO 2-Emissionen (kombiniert)
3.5.7.2.1.
CO 2-Emission bei reinen ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV
3.5.7.2.1.0.
Mindest- und Höchstwerte für CO 2 innerhalb der Interpolationsfamilie: … g/km
3.5.7.2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … g/km
3.5.7.2.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.2 CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung bei OVC-HEV
3.5.7.2.2.1.
CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km
3.5.7.2.2.2.
CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung; Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): g/km
3.5.7.2.2.3 CO 2-Emission bei gleichbleibender Ladung; Fahrzeug, mittlerer Wert (VL) (falls zutreffend): g/km
3.5.7.2.3.
CO 2-Emission bei Entladung und gewichtete CO2-Emission bei OVC-HEV
3.5.7.2.3.1.
CO 2-Emission bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km
3.5.7.2.3.2.
CO 2-Emission bei Entladung; Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.3.3.
CO 2-Emission bei Entladung, mittlerer Wert (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.3.4.
Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO 2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie: … g/km
3.5.7.3.
Elektrische Reichweite für Elektrofahrzeuge
3.5.7.3.1.
Vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug)
3.5.7.3.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … km
3.5.7.3.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … km
3.5.7.3.2.
Vollelektrische Reichweite (AER) bei OVC-HEV und OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit)
3.5.7.3.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … km
3.5.7.3.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … km
3.5.7.3.2.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … km
3.5.7.4.
Kraftstoffverbrauch (FCCS) bei FCHV
3.5.7.4.1.
Kraftstoffverbrauch bei gleichbleibender Ladung bei NOVC-FCHV und OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit)
3.5.7.4.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … kg/100 km
3.5.7.4.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … kg/100 km
3.5.7.4.1.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … kg/100 km
3.5.7.4.2.
Kraftstoffverbrauch bei Entladung bei OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit)
3.5.7.4.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … kg/100 km
3.5.7.4.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … kg/100 km
3.5.7.5.
Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen
3.5.7.5.1.
Kombinierter Stromverbrauch (ECWLTC) bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb
3.5.7.5.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … Wh/km
3.5.7.5.1.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … Wh/km
3.5.7.5.2.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert)
3.5.7.5.2.1.
Fahrzeug, hoher Wert: … Wh/km
3.5.7.5.2.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … Wh/km
3.5.7.5.2.3.
Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … Wh/km
3.5.8.
Fahrzeug, das im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631 für Fahrzeuge der Klasse M1 oder N1 mit einer Ökoinnovation ausgestattet ist: ja/nein 1
3.5.8.1.
Typ/Variante/Version des Vergleichsfahrzeugs gemäß der Bezugnahme in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 725/2011 (Fahrzeugklasse M1) oder in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 427/2014 (Fahrzeugklasse N1) (falls zutreffend): …
3.5.8.2.
Vorhandensein von Wechselwirkungen mit anderen Ökoinnovationen: ja/nein ( 1)
3.5.8.3.
Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w1) Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation ( w2) Code der Ökoinnovation ( w3) 1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5.
Nutzungs-faktor (NF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparungen von CO 2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5 xxx/201x Gesamteinsparung von CO 2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)
Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation ( w2) Code der Ökoinnovation ( w3) 1.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3.
CO 2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4.
CO 2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5.
Nutzungs-faktor (NF), d. h.
Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparungen von CO 2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5
xxx/201x
Gesamteinsparung von CO 2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)
3.6.
Vom Hersteller zugelassene Temperaturen
3.6.1.
Kühlsystem
3.6.1.1.
Flüssigkeitskühlung Höchsttemperatur am Austritt: … K
3.6.1.2.
Luftkühlung
3.6.1.2.1.
Bezugspunkt: …
3.6.1.2.2.
Höchsttemperatur am Bezugspunkt: … K
3.6.2.
Höchsttemperatur am Austritt aus dem Ladeluftkühler: … K
3.6.3.
Höchste Abgastemperatur an dem Punkt der Auspuffrohre, die an die äußersten Flansche des Auspuffkrümmers oder Turboladers angrenzen: … K
3.6.4.
Kraftstofftemperatur mindestens: ...
K — höchstens: … K bei Dieselmotoren am Einlass der Einspritzpumpe, bei Gasmotoren an der Druckregler-Endstufe
3.6.5.
Schmiermitteltemperatur mindestens: ...
K — höchstens: … K
3.8.
Schmiersystem
3.8.1.
Beschreibung des Systems
3.8.1.1.
Lage des Schmiermittelbehälters: …
3.8.1.2.
Zuführungssystem (durch Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit Kraftstoff usw.) ( 1)
3.8.2.
Schmiermittelpumpe
3.8.2.1.
Fabrikmarken: …
3.8.2.2.
Typen: …
3.8.3.
Gemisch mit Kraftstoff
3.8.3.1.
Mischungsverhältnis: …
3.8.4.
Ölkühler: ja/nein ( 1)
3.8.4.1.
Zeichnungen: … oder
3.8.4.1.1.
Fabrikmarken: …
3.8.4.1.2.
Typen: …
3.8.5.
Angaben zum Schmiermittel: …W…
4 KRAFTÜBERTRAGUNG (p)
4.3.
Trägheitsmoment des Motor-Schwungrads: …
4.3.1.
Zusätzliches Trägheitsmoment ohne eingelegten Gang: …
4.4.
Kupplungen
4.4.1.
Typ: …
4.4.2.
Höchstwert der Drehmomentwandlung: …
4.5.
Getriebe
4.5.1.
Typ (Handschaltung/automatisch/stufenlos) ( 1)
4.5.1.4.
Drehmoment: …
4.5.1.5.
Anzahl der Kupplungen: …
4.6.
Übersetzungsverhältnisse Gang Getriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle) Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamtübersetzung Höchstwert für stufenloses Getriebe 1 2 3 … Mindestwert für stufenloses Getriebe
Gang Getriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle) Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe
1
2
3
Mindestwert für stufenloses Getriebe
4.6.1 Gangwechsel (gilt nicht für Automatikgetriebe)
4.6.1.1.
Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein ( 1)
4.6.1.2. n _95_high für jeden Gang: … min–1
4.6.1.3. n min_drive
4.6.1.3.1. 1.
Gang: … min –1
4.6.1.3.2. 1.
Gang in den 2.
Gang: … min –1
4.6.1.3.3. 2.
Gang bis Stillstand: … min –1
4.6.1.3.4. 2.
Gang: … min –1
4.6.1.3.5. 3.
Gang und höher: … min –1
4.6.1.4. n _min_drive_set bei Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) … min–1
4.6.1.5. n _min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):
4.6.1.6.
Anfangszeitraum
4.6.1.6.1. t _start_phase: … s
4.6.1.6.2. n _min_drive_start: … min–1
4.6.1.6.3. n _min_drive_up_start: … min–1
4.6.1.7.
ASM-Einsatz: ja/nein ( 1)
4.6.1.7.1.
ASM-Werte: … bei … min –1
4.7.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (q): …
4.12.
Getriebeschmiermittel: …W…
6 AUFHÄNGUNG
6.6.
Reifen und Räder
6.6.1.
Rad-/Reifenkombinationen
6.6.1.1.
Achsen
6.6.1.1.1.
Achse 1: …
6.6.1.1.1.1.
Bezeichnung der Reifengröße
6.6.1.1.2.
Achse 2: …
6.6.1.1.2.1.
Bezeichnung der Reifengröße usw.
6.6.2.
Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien
6.6.2.1.
Achse 1: …
6.6.2.2.
Achse 2: …
6.6.3.
Vom Fahrzeughersteller empfohlene Reifendrücke: … kPa
9 AUFBAU
9.1.
Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858: …
12.
VERSCHIEDENES
12.10.
Geräte oder Systeme mit vom Fahrzeugführer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO 2-Emissionen, den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1)
12.10.1.
Prüfung bei gleichbleibender Ladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System)
12.10.1.0.
Primäre Betriebsart im CS-Zustand: ja/nein( 1)
12.10.1.0.1.
Primäre Betriebsart im CS-Zustand: … (falls zutreffend)
12.10.1.1.
Günstigste Betriebsart: … (falls zutreffend)
12.10.1.2.
Ungünstigste Betriebsart: … (falls zutreffend)
12.10.1.3.
Betriebsart, in der das Fahrzeug den Bezugsprüfzyklus durchlaufen kann: (falls keine primäre Betriebsart im CS-Zustand gegeben und der Bezugsprüfzyklus nur in einer Betriebsart durchlaufen werden kann)
12.10.2.
Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System)
12.10.2.0.
Primäre Betriebsart im CD-Zustand: ja/nein( 1)
12.10.2.0.1.
Primäre Betriebsart im CD-Zustand: … (falls zutreffend)
12.10.2.1.
Betriebsart mit dem höchsten Energieverbrauch: … (falls zutreffend)
12.10.2.2.
Betriebsart, in der das Fahrzeug den Bezugsprüfzyklus durchlaufen kann: (falls keine primäre Betriebsart im CD-Zustand gegeben und der Bezugsprüfzyklus nur in einer Betriebsart durchlaufen werden kann)
12.10.3.
Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw.
System)
12.10.3.1.
Günstigste Betriebsart: …
12.10.3.2.
Ungünstigste Betriebsart: …
( 1) Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
( 2) Toleranz angeben.
( 3) Höchsten und niedrigsten Wert für jede Variante eintragen.
( 6) –
( 7) Zusatzausrüstung, die die Abmessungen des Fahrzeugs verändert, ist anzugeben.
( c) Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858.
( f) Bei Ausführungen einmal mit normalem Fahrerhaus und zum anderen mit Fahrerhaus mit Liegeplatz sind für beide Ausführungen Massen und Abmessungen anzugeben.
( g) ISO-Norm 612:1978 — Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern — Benennungen und Definitionen.
( h) Die Masse des Fahrzeugführers wird mit 75 kg veranschlagt.
Die Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser, die leer bleiben müssen) werden zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.
Die Angaben gemäß den Nummern 2.6 Buchstabe b und 2.6.1 Buchstabe b sind für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2, M3, O3 und O4 nicht mehr erforderlich.
( i) Bei Anhängern oder Sattelanhängern sowie bei Fahrzeugen, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verbunden sind, die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Gesamtmasse enthalten.
( k) Bei Fahrzeugen, die sowohl mit Benzin, Diesel usw. als auch zusammen mit einem anderen Kraftstoff betrieben werden können, sind die Punkte für jede Betriebsart separat anzuführen.
Bei nicht herkömmlichen Motoren und Systemen muss der Hersteller Angaben liefern, die den hier genannten gleichwertig sind.
( l) Diese Zahl ist auf das nächstliegende Zehntel eines Millimeters zu runden.
( m) Dieser Wert ist mit π = 3,1416 zu berechnen und auf den nächsten vollen cm 3 zu runden.
( n) Gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (je nach Anwendbarkeit) bestimmt.
( o) Gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates ( ABl.
L 375 vom 31.12.1980, S. 36) bestimmt.
( p) Die geforderten Angaben sind für jede vorgesehene Variante zu machen.
( q) Bei Anhängern höchste nach Herstellerangaben zulässige Geschwindigkeit.
( r) ABl.
L 200 vom 31.7.2009, S. 1.
( s) ABl.
L 325 vom 16.12.2019, S. 1.
( t) Für das Nennvolumen und Nenngewicht der Dämmung auf 2 Dezimalstellen anzugeben.
Es ist eine Toleranz von +/– 10 % auf Volumen und Gewicht der Dämmung anzuwenden.
Nicht zu dokumentieren, wenn ‚nein‘ in Absatz 3.2.20.2.5 oder Absatz 3.2.20.2.7.
( w) Ökoinnovationen.
( w1) Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.
( w2) Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.
( w3) Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.
( w4) Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen, vorausgesetzt, die Typgenehmigungsbehörde stimmt zu.
( w5) Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO 2-Emissionen.
Nummer Erläuterung
1.
Genehmigungsnummern der Emissionstypen Liste der Genehmigungsnummern der Emissionstypen mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes einschlägigen Steuergeräts (CU), beispielsweise des Motors und der Abgasnachbehandlung
1.
Genehmigungsnummern der Emissionstypen
Methode zur Ermittlung des Ablesewerts der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät
2.
Standard-Emissionsstrategien (BES)
2.
Standard-Emissionsstrategien (BES)
BES x Beschreibung der Strategie x
BES y Beschreibung der Strategie y
3.
Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
3.
Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: wenn mehr als eine AES vorhanden ist: welche zusätzliche Emissionsstrategie Vorrang hat
AES x — Beschreibung und Begründung der AES — gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Aktivierung — weitere zur Aktivierung der AES verwendete Parameter — Anstieg der Schadstoffe und des CO 2 bei Verwendung der AES im Vergleich zur BES.
— Beschreibung und Begründung der AES
— gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Aktivierung
— weitere zur Aktivierung der AES verwendete Parameter
— Anstieg der Schadstoffe und des CO 2 bei Verwendung der AES im Vergleich zur BES.
AES y Wie oben.
a)eine Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug keine Abschalteinrichtung enthält, die nicht durch die Ausnahmen in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 abgedeckt ist;
b)eine Beschreibung des Motors und der verwendeten Emissionsminderungsstrategien und -vorrichtungen (Software und Hardware) sowie die Bedingungen, unter denen die Strategien und Vorrichtungen nicht in der gleichen Weise wie während der Typgenehmigungsprüfungen funktionieren;
c)eine Erklärung über die Versionen der Software zur Steuerung dieser zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien, einschließlich der geeigneten Prüfsummen oder Bezugswerte dieser Softwareversionen und Erläuterungen, wie diese Prüfsummen oder Bezugswerte zu lesen sind; jedes Mal, wenn eine neue Softwareversion mit Auswirkungen auf die zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien verwendet wird, ist die Erklärung zu aktualisieren und an die Typgenehmigungsbehörde, die über diese Dokumentation verfügt, zu senden.
Der Hersteller kann eine Alternative zu einer Prüfsumme beantragen, sofern diese ein gleichwertiges Maß an Rückverfolgbarkeit von Versionsänderungen der Software bietet;
d)ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), mit einer Einschätzung der Auswirkungen ‚mit und ohne AES‘ sowie Informationen zu Folgendem: i) warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten; ii) ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen; iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden; iv) ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;
i)warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten;
ii)ggf.
Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen;
iii) ggf.
Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden;
iv)ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;
e)eine Beschreibung zur Logik des Kraftstoffregelsystems, zu den Steuerstrategien und zu den Schaltpunkten bei allen Betriebszuständen;
f)eine Beschreibung der hierarchischen Beziehungen unter den zusätzlichen Emissionsstrategien (d. h., wenn mehr als eine zusätzliche Emissionsstrategie gleichzeitig aktiviert sein kann: Angaben darüber, welche zusätzliche Emissionsstrategie primär anspricht; die Methode, nach der die Strategien interagieren, einschließlich von Daten-Flussdiagrammen und der Entscheidungslogik; Angaben darüber, wie die Hierarchie gewährleistet, dass die Emissionen aus allen zusätzliche Emissionsstrategien auf dem niedrigsten praktikablen Niveau geregelt werden);
g)eine Liste von Parametern, die von den zusätzlichen Emissionsstrategien gemessen und/oder berechnet werden; der Zweck jedes gemessenen und/oder berechneten Parameters und Angaben über den Zusammenhang zwischen jedem dieser Parameter und einem Motorschaden; die Berechnungsmethode und Angaben darüber, wie gut diese Parameter mit dem tatsächlichen Zustand des zu kontrollierenden Parameters korrelieren, sowie über etwaige sich daraus ergebende Toleranzen oder Sicherheitsfaktoren, die in die Analyse einbezogen werden;
h)eine Liste von Parametern in Bezug auf die Motorsteuerung und das Emissionsminderungssystem, die in Abhängigkeit von den gemessenen oder berechneten Parametern moduliert werden, sowie die Bandbreite der Modulation für jeden Parameter der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems; Angaben über das Verhältnis zwischen den gemessenen oder berechneten Parametern der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems;
i)eine Bewertung, der durch die zusätzlichen Emissionsstrategien durchgeführten Regelung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen auf das niedrigste praktikable Niveau, einschließlich einer detaillierten Analyse des erwarteten Anstiegs der Gesamtemissionen limitierter Schadstoffe und CO 2 mithilfe der zusätzlichen Emissionsstrategien gegenüber Standard-Emissionsstrategien.
Teile Absatz Nummer Erläuterung
Einleitende Dokumente Einführungsschreiben an die Typgenehmigungsbehörde Bezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen
Versionstabelle Inhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion
Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen
Tabelle mit den beigefügten Unterlagen Verzeichnis aller beigefügten Unterlagen
Querverweise Verknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind)
Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtung samt Unterschrift
Kerndokument 0 Akronyme/Abkürzungen
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
1.1 Allgemeine Darstellung des Motors Beschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, …
1.2 Allgemeine Systemarchitektur Blockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Aktuatoren, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors
1.3 Ablesewert der Software- und Kalibrierungsversion z.
B.
Erläuterungen zum Lesegerät
2 Standard-Emissionsstrategien (BES)
2.x BES x Beschreibung der Strategie x
2.y BES y Beschreibung der Strategie y
3 Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
3.0 Darstellung der AES Hierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z.
B.
Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.)
3.x AES x 3.x.1 AES-Begründung 3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung 3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter 3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen
3.x.1 AES-Begründung
3.x.2 gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung
3.x.3 Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter
3.x.4 Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO 2-Emissionen
3.y AES y 3.y.1 3.y.2 usw.
100-Seiten-Obergrenze endet hier.
Anhang Liste mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes Steuergeräts (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend)
Beigefügte Unterlagen Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx Risikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls)
Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx
Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-Auswirkungen Prüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs, Datum der Prüfungen, Emissions- und oder CO 2-Belastung mit oder ohne AES-Aktivierung
5.
In Anlage 4 erhält das Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens ohne Beiblatt folgende Fassung: „MUSTER EINES EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS (Größtes Format: A4 (210 mm × 297 mm)) EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN Behördenstempel Mitteilung über die: — EG-Typgenehmigung ( 1) — Erweiterung der EG-Typgenehmigung ( 1) — Verweigerung der EG-Typgenehmigung ( 1) — Rücknahme der EG-Typgenehmigung ( 1) — eines Systemtyps/eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System ( 1) nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (2) und der Verordnung (EU) 2017/1151 (3) EG-Typgenehmigungsnummer: … Grund für die Erweiterung: … ABSCHNITT I 0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): … 0.2.
Typ: … 0.2.1.
Handelsbezeichnungen (sofern vorhanden): … 0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden ( 4) 0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: … 0.4.
Fahrzeugklasse ( 5) 0.4.2.
Basisfahrzeug ( 5a) (1): … ja/nein1 0.5.
Name und Anschrift des Herstellers: … 0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: … 0.9.
Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: … ABSCHNITT II 0.
Kennung der Interpolationsfamilie gemäß Absatz 6.2.6 der UN-Regelung Nr. 154 1.
Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): (siehe Beiblatt) 2.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: … 3.
Datum des Berichts über die Prüfung Typ 1: … 4.
Nummer des Berichts über die Prüfung Typ 1: … 5.
(Gegebenenfalls) Anmerkungen: (siehe Beiblatt Abschnitt 3) 6.
Ort: … 7.
Datum: … 8.
Unterschrift: … Anlagen: Beschreibungsunterlagen ( 6) Prüfberichte“
— EG-Typgenehmigung ( 1)
— Erweiterung der EG-Typgenehmigung ( 1)
— Verweigerung der EG-Typgenehmigung ( 1)
— Rücknahme der EG-Typgenehmigung ( 1)
— eines Systemtyps/eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System ( 1) nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (2) und der Verordnung (EU) 2017/1151 (3)
0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsbezeichnungen (sofern vorhanden): …
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden ( 4)
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: …
0.4.
Fahrzeugklasse ( 5)
0.4.2.
Basisfahrzeug ( 5a) (1): … ja/nein1
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers: …
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: …
0.9.
Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
0.
Kennung der Interpolationsfamilie gemäß Absatz 6.2.6 der UN-Regelung Nr. 154
1.
Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): (siehe Beiblatt)
2.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: …
3.
Datum des Berichts über die Prüfung Typ 1: …
4.
Nummer des Berichts über die Prüfung Typ 1: …
5.
(Gegebenenfalls) Anmerkungen: (siehe Beiblatt Abschnitt 3)
6.
Ort: …
7.
Datum: …
8.
Unterschrift: …
Anlagen: Beschreibungsunterlagen ( 6) Prüfberichte“
6.
Anlage 5 wird gestrichen;
7.
Anlage 6 wird wie folgt geändert: 1.
Nummer 1 Tabelle 1 wird wie folgt geändert: 1.
Die Zeilen AP bis AR erhalten folgende Fassung: „AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N 1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 31.8.2024 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024“ 2.
Nach der Zeile AR werden folgende Zeilen eingefügt: „EA Euro 6e Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.9.2023 1.9.2024 31.12.2025 EB Euro 6e-bis Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2025 1.1.2026 31.12.2027 EC Euro 6e-bis-FCM Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2027 1.1.2028“ 2.
Im Anschluss an Tabelle 1 wird nach der Erläuterung zur Emissionsnorm „Euro 6d-ISC-FCM“ folgender Text angefügt: „‚Euro 6e‘ = Wie oben + RDE-Konformität unter Berücksichtigung der aktualisierten PEMS-Toleranzen, OBCFM für Fahrzeuge der Klasse N 2; ‚Euro 6e-bis‘ = Wie oben + erhöhter Nutzfaktor für Umgebungsbedingungen für die RDE-Konformität + AES-Kennzeichnung + Nutzfaktor auf Grundlage von d neb (siehe Anhang XXI Nummer 3.2) ‚Euro 6e-bis-FCM‘ = Wie oben + Nutzfaktor auf Grundlage von d nec (siehe Anhang XXI Nummer 3.2).
( 11) 3.
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2.
BEISPIELE FÜR TYPGENEHMIGUNGSNUMMERN 2.1 Nachstehend findet sich ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm ‚Euro 6d‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen AJ gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsverordnung (EU) 2017/1151.
Es handelt sich um die 17. durch Luxemburg (gekennzeichnet durch den ‚e13‘) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚0017‘ beziehungsweise ‚00‘. e13*715/2007*2017/1151AJ*0017*00 2.2 Das zweite Beispiel zeigt die Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Nutzfahrzeugs der Klasse N 1 II nach der Emissionsnorm ‚Euro 6d-TEMP‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen AH gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2018/1832 geänderten Fassung).
Es handelt sich um die 1. durch Rumänien (gekennzeichnet durch den Code ‚e19‘) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚0001‘ beziehungsweise ‚00‘. e19*715/2007*2018/1832AH*0001*00 2.3 Dieses dritte Beispiel zeigt ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm ‚Euro 6e‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen EA gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2023/443 geänderten Fassung).
Es handelt sich um die 2.
Erweiterung der 7. durch die Niederlande (gekennzeichnet durch den Code ‚e4‘) erteilten Genehmigung ihrer Art.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚00007‘ beziehungsweise ‚02“. e4*715/2007*2023/443EA*00007*02‘.
1.
Nummer 1 Tabelle 1 wird wie folgt geändert: 1.
Die Zeilen AP bis AR erhalten folgende Fassung: „AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N 1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 31.8.2024 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024“ 2.
Nach der Zeile AR werden folgende Zeilen eingefügt: „EA Euro 6e Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.9.2023 1.9.2024 31.12.2025 EB Euro 6e-bis Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2025 1.1.2026 31.12.2027 EC Euro 6e-bis-FCM Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2027 1.1.2028“
1.
Die Zeilen AP bis AR erhalten folgende Fassung: „AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N 1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 31.8.2024 AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024 AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024“
„AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N 1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 31.8.2024
AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024
AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N 1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024“
2.
Nach der Zeile AR werden folgende Zeilen eingefügt: „EA Euro 6e Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.9.2023 1.9.2024 31.12.2025 EB Euro 6e-bis Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2025 1.1.2026 31.12.2027 EC Euro 6e-bis-FCM Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2027 1.1.2028“
„EA Euro 6e Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.9.2023 1.9.2024 31.12.2025
EB Euro 6e-bis Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2025 1.1.2026 31.12.2027
EC Euro 6e-bis-FCM Euro 6-2 M, N 1, N2 PI, CI 1.1.2027 1.1.2028“
2.
Im Anschluss an Tabelle 1 wird nach der Erläuterung zur Emissionsnorm „Euro 6d-ISC-FCM“ folgender Text angefügt: „‚Euro 6e‘ = Wie oben + RDE-Konformität unter Berücksichtigung der aktualisierten PEMS-Toleranzen, OBCFM für Fahrzeuge der Klasse N 2; ‚Euro 6e-bis‘ = Wie oben + erhöhter Nutzfaktor für Umgebungsbedingungen für die RDE-Konformität + AES-Kennzeichnung + Nutzfaktor auf Grundlage von d neb (siehe Anhang XXI Nummer 3.2) ‚Euro 6e-bis-FCM‘ = Wie oben + Nutzfaktor auf Grundlage von d nec (siehe Anhang XXI Nummer 3.2).
( 11)
„‚Euro 6e‘ = Wie oben + RDE-Konformität unter Berücksichtigung der aktualisierten PEMS-Toleranzen, OBCFM für Fahrzeuge der Klasse N 2;
‚Euro 6e-bis‘ = Wie oben + erhöhter Nutzfaktor für Umgebungsbedingungen für die RDE-Konformität + AES-Kennzeichnung + Nutzfaktor auf Grundlage von d neb (siehe Anhang XXI Nummer 3.2)
‚Euro 6e-bis-FCM‘ = Wie oben + Nutzfaktor auf Grundlage von d nec (siehe Anhang XXI Nummer 3.2).
( 11)
3.
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2.
BEISPIELE FÜR TYPGENEHMIGUNGSNUMMERN 2.1 Nachstehend findet sich ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm ‚Euro 6d‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen AJ gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsverordnung (EU) 2017/1151.
Es handelt sich um die 17. durch Luxemburg (gekennzeichnet durch den ‚e13‘) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚0017‘ beziehungsweise ‚00‘. e13*715/2007*2017/1151AJ*0017*00 2.2 Das zweite Beispiel zeigt die Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Nutzfahrzeugs der Klasse N 1 II nach der Emissionsnorm ‚Euro 6d-TEMP‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen AH gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2018/1832 geänderten Fassung).
Es handelt sich um die 1. durch Rumänien (gekennzeichnet durch den Code ‚e19‘) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚0001‘ beziehungsweise ‚00‘. e19*715/2007*2018/1832AH*0001*00 2.3 Dieses dritte Beispiel zeigt ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm ‚Euro 6e‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen EA gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2023/443 geänderten Fassung).
Es handelt sich um die 2.
Erweiterung der 7. durch die Niederlande (gekennzeichnet durch den Code ‚e4‘) erteilten Genehmigung ihrer Art.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚00007‘ beziehungsweise ‚02“. e4*715/2007*2023/443EA*00007*02‘.
2.1 Nachstehend findet sich ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm ‚Euro 6d‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen AJ gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsverordnung (EU) 2017/1151.
Es handelt sich um die 17. durch Luxemburg (gekennzeichnet durch den ‚e13‘) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚0017‘ beziehungsweise ‚00‘. e13*715/2007*2017/1151AJ*0017*00
2.2 Das zweite Beispiel zeigt die Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Nutzfahrzeugs der Klasse N 1 II nach der Emissionsnorm ‚Euro 6d-TEMP‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen AH gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2018/1832 geänderten Fassung).
Es handelt sich um die 1. durch Rumänien (gekennzeichnet durch den Code ‚e19‘) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚0001‘ beziehungsweise ‚00‘. e19*715/2007*2018/1832AH*0001*00
2.3 Dieses dritte Beispiel zeigt ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm ‚Euro 6e‘ und der OBD-Norm ‚Euro 6-2‘ (an den Zeichen EA gemäß Tabelle 1 zu erkennen).
Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2023/443 geänderten Fassung).
Es handelt sich um die 2.
Erweiterung der 7. durch die Niederlande (gekennzeichnet durch den Code ‚e4‘) erteilten Genehmigung ihrer Art.
Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer ‚00007‘ beziehungsweise ‚02“. e4*715/2007*2023/443EA*00007*02‘.
8.
Anlagen 8a, 8b und 8c erhalten folgende Fassung: „Anlage 8a Prüfberichte Ein Prüfbericht ist ein Bericht, der von dem für die Durchführung der Prüfungen nach dieser Verordnung zuständigen technischen Dienst ausgestellt wird.
TEIL I Bei den folgenden Informationen — falls anwendbar — handelt es sich um die für die Prüfung Typ 1 erforderlichen Mindestdaten.
Bericht Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie : Kennungen der Interpolationsfamilie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : IP-Kennung : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter ‚Gegenstand‘ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ Allgemeine Bemerkungen: Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.
Buchstaben für bestimmte Fahrzeugtypen sind in den Abschnitten des Prüfberichts wie folgt aufzunehmen: ‚(a)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren ‚(b)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren 1.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE HOCH, NIEDRIG UND M (FALLS ZUTREFFEND) 1.1.
Allgemeines Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Kategorie : Aufbau : Antriebsräder : 1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle 1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend) Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : Hubraum (cm 3) : Leerlaufdrehzahl (min– 1) : + Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min– 1) a) : + Motornennleistung: : kW at rpm Maximales Nettodrehmoment: : Nm at rpm Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl Dämmung : Material, Menge, Lage, Nennvolumen und Nenngewicht ( *2) 1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend) Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – … Dichte bei 15 °C : Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10 Chargennummer : Willans-Faktoren (für ICE) für CO 2-Emissionen (gCO2/MJ) : 1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend) Bei mehr als einem Kraftstoffsystem Absatz wiederholen Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs : monovalent/bivalent/Flexfuel Steuergerät : Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen Luftmengenmesser : Drosselklappengehäuse : Drucksensor : Einspritzpumpe : Einspritzdüsen: : 1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Art (1) Ladeluftkühler : ja/nein Art (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1) Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ Ansauggeräuschdämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ 1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem System Absatz wiederholen Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonden : vor Katalysator/hinter Katalysator Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend Wassereinspritzung : mit/ohne/nicht zutreffend AGR : mit/ohne/nicht zutreffend gekühlt/nicht gekühlt HP/LP Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend Bezeichnung und Lage der NO x-Sensoren : davor/danach Allgemeine Beschreibung (1) : 1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen Wärmespeichereinrichtung : ja/nein Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie (J)) : Dauer der Wärmefreisetzung (s) : 1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos Gangwechselverfahren Primäre Betriebsart ( 12) : ja/nein Normal/Drive/Eco/… Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Betriebsart mit dem höchsten Stromverbrauch (falls zutreffend) : Steuergerät : Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Reifen Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h))/(Motordrehzahl (1 000 (min– 1)) (V 1 000 ) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.
R.P.
R.T.
V 1 000 1st 1/1 2nd 1/1 3rd 1/1 4th 1/1 5th 1/1 … 1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend) Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Spitzenleistung (kW) : 1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend) Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Kapazität (Ah) : Nennspannung (V) : 1.1.11.
BRENNSTOFFZELLE (falls zutreffend) Bei mehr als einer Brennstoffzelle Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Höchstleistung (kW) : Nennspannung (V) : 1.1.12.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend) Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader) Fabrikmarke : Typ : Leistung (kW) : 1.2.
Beschreibung Fahrzeug, hoher Wert (VH) 1.2.1.
MASSE Prüfmasse VH (kg) : 1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE) f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : Zyklus-Energiebedarf (J) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx n min drive 1.
Gang : … min– 1 1.
Gang in den 2.
Gang: : … min– 1 2.
Gang bis Stillstand : … min– 1 2.
Gang : … min– 1 3.
Gang und höher: : … min– 1 Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein n_95_high für jeden Gang : … min– 1 n_min_drive_set für Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min– 1 n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min– 1 t_start_phase : …s n_min_drive_start : … min– 1 n_min_drive_up_start : … min– 1 Verwendung von ASM : ja/nein ASM-Werte : 1.3.
Beschreibung Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend) 1.3.1.
MASSE Prüfmasse VL (in kg) : 1.3.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE) f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : Zyklus-Energiebedarf (J) : Δ(C D × Af)LH (m2) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.3.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.3.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx 1.4.
Beschreibung VM – Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend) 1.4.1.
MASSE Prüfmasse VL (in kg) : 1.4.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE) f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : Zyklus-Energiebedarf (J) : Δ(C D × Af)LH (m2) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.4.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.4.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx 2.
PRÜFERGEBNISSE 2.1.
(Prüfung Typ 1) Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Prüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja/nein/nicht zutreffend Prüfstandsbetriebsmodus ja/nein Ausrollmodus : ja/nein Zusätzliche Vorkonditionierung : ja/nein Beschreibung Verschlechterungsfaktoren : zugeteilt/geprüft 2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Rollenprüfstand, Ort, Land Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : PEV vor den Abbruchkriterien oder vollständig betätigtes Beschleunigungspedal 2.1.1.1.
Schadstoffemissionen (falls zutreffend) 2.1.1.1.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei gleichbleibender Ladung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart) Prüfung 1 Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km) Messwerte Regenerationsfaktoren (Ki)(2) additiv Regenerationsfaktoren (Ki)(2) multiplikativ Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ Endwerte Grenzwerte (2) Siehe Ki-Familienberichte : Typ 1/I durchgeführt zur Bestimmung von Ki : gemäß Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 13) Kennung der Regenerierungsfamilie : Prüfung 2 falls anwendbar: Prüfung auf CO 2 (dCO)2 1/Prüfung auf Schadstoffe (90 % der Grenzwerte)/auf beides Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 falls anwendbar: Prüfung auf CO 2 (dCO 2 2) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. 2.1.1.1.2.
Schadstoffemissionen von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung Prüfung 1 Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen sind einzuhalten und die folgende Nummer ist für jeden gefahrenen Zyklus auszufüllen.
Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km) Im Einzelzyklus gemessene Werte Grenzwerte für den Einzelzyklus Prüfung 2 (falls anwendbar): Prüfung auf CO 2 (dCO)2 1/Prüfung auf Schadstoffe (90 % der Grenzwerte)/auf beides Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar): Prüfung auf CO 2 (dCO 2 2) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. 2.1.1.1.3.
UF-GEWICHTETE SCHADSTOFFEMISSIONEN VON OVC-HEV Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km) Berechnete Werte 2.1.1.2.
CO 2-Emissionen (falls anwendbar) 2.1.1.2.1.
CO 2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei gleichbleibender Ladung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart) Prüfung 1 CO 2-Emission Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert Messwert M CO/ M2,p,1CO 2,c,2 auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO/M2,p,2bCO 2,c,2b RCB-Korrekturkoeffizient: (5) M CO/M2,p,3CO 2,c,3 Regenerationsfaktoren (Ki) Additiv Regenerationsfaktoren (Ki) Multiplikativ M CO 2,c,4 — AF Ki = MCO / M2,c,3CO 2,c,4 — M CO/M2,p,4CO 2,c,4 — ATCT-Korrektur (FCF) (4) Provisorische Werte MCO / M2,p,5CO 2,c,5 Angegebener Wert — — — — d CO 2 1 * angegebener Wert — — — — (4) FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT) Siehe ATCT-Familienberichte : Kennung der ATCT-Familie : (5) Korrektur gemäß Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang B8 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für HEV-Fahrzeuge (K CO)2 Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung CO 2-Emissionen (g/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert Mittelung M CO/M2,p,6CO 2,c,6 Abgleich M CO/M2,p,7CO 2,c,7 Endwerte MCO/M2,p,HCO 2,c,H Information für die Übereinstimmung der Produktion für OVC-HEV kombiniert CO 2-Emissionen (g/km) M CO 2,CS,COP AF CO 2,CS 2.1.1.2.2.
CO 2-Emissionsmasse von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung Prüfung 1 CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert Berechneter Wert M CO 2,CD Angegebener Wert d CO 2 1 Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert Mittelung M CO 2,CD Endwert MCO 2,CD 2.1.1.2.3.
UF-GEWICHTETE CO 2-Emissionen von OVC-HEV CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert Berechneter Wert M CO 2,weighted 2.1.1.3.
KRAFTSTOFFVERBRAUCH (FC) (FALLS ZUTREFFEND) 2.1.1.3.1.
Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen mit nur einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei gleichbleibender Ladung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert Endwerte FC p,H/FCc,H ( 14) A- Fahrzeuginterne Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs gemäß Artikel 4a a) Verfügbarkeit der Daten: Die in Anhang XXII Nummer 3 aufgeführten Parameter sind verfügbar: ja/nicht anwendbar b) Genauigkeit (falls zutreffend) Fuel_Consumed WLTP (in Litern) ( 15) Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx insgesamt x,xxx Fuel_Consumed OBFCM (in Litern) ( 16) Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx ( *3) Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx ( *3) Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx ( *3) Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx ( *3) Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx ( *3) Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx ( *3) insgesamt x,xxx ( *3) Genauigkeit ( 17) x,xxx 2.1.1.3.2.
Kraftstoffverbrauch von OVC-HEV und OVC-FCHV bei der Prüfung Typ 1 bei Entladung Prüfung 1 Kraftstoffverbrauch (l/100 km oder kg/100 km) kombiniert Berechneter Wert FC CD Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung Kraftstoffverbrauch (l/100 km) oder kg/100 km) kombiniert Mittelung FC CD Endwert FCCD 2.1.1.3.3.
UF-gewichteter Kraftstoffverbrauch von OVC-HEV und OVC-FCHV Kraftstoffverbrauch (l/100 km oder kg/100 km) kombiniert Berechneter Wert FC weighted 2.1.1.3.4.
Kraftstoffverbrauch von NOVC-FCHV und OVC-FCHV bei der Prüfung Typ 1 bei gleichbleibender Ladung Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) kombiniert Messwerte RCB-Korrekturkoeffizient Endwerte FC c 2.1.1.4.
REICHWEITEN (FALLS ZUTREFFEND) 2.1.1.4.1.
Reichweiten für OVC-HEV und OVC-FCHV (falls zutreffend) 2.1.1.4.1.1.
Vollelektrische Reichweite (AER) Prüfung 1 AER (km) Stadt kombiniert Gemessene/berechnete AER-Werte Angegebener Wert — Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung AER (km) Stadt kombiniert Mittelung AER (falls zutreffend) Endwerte AER 2.1.1.4.1.2.
Gleichwertige vollelektrische Reichweite (EAER) EAER (km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert Endwerte EAER 2.1.1.4.1.3.
Tatsächliche Reichweite bei Entladung R CDA (km) kombiniert Endwert R CDA 2.1.1.4.1.4.
Reichweite der Zyklen bei Entladung Prüfung 1 R CDC (km) kombiniert Endwert R CDC Kennziffer des Übergangszyklus REEC des Bestätigungszyklus (%) Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. 2.1.1.4.2.
Reichweiten von PEV – vollelektrische Reichweite (PER) (falls zutreffend) Prüfung 1 PER (km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert Berechnete Werte PER Angegebener Wert — — — — — Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung PER (km) Stadt kombiniert Mittelung PER Endwerte PER 2.1.1.5.
STROMVERBRAUCH (EC) (FALLS ZUTREFFEND) 2.1.1.5.1.
Stromverbrauch von OVC-HEV und OVC-FCHV (falls zutreffend) 2.1.1.5.1.1.
Wiederaufgeladene elektrische Energie (E AC) E AC(Wh) 2.1.1.5.1.2.
Stromverbrauch (EC) EC (Wh/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert Endwerte EC 2.1.1.5.1.3.
UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung Prüfung 1 EC AC,CD (Wh/km) kombiniert Berechneter Wert EC AC,CD Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung (falls anwendbar) EC AC,CD (Wh/km) kombiniert Mittelung EC AC,CD Endwert 2.1.1.5.1.4.
UF-gewichteter Stromverbrauch Prüfung 1 EC AC,weighted (Wh) kombiniert Berechneter Wert EC AC,weighted Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Schlussfolgerung (falls anwendbar) EC AC,weighted (Wh/km) kombiniert Mittelung EC AC,weighted Endwert 2.1.1.5.1.5.
Angaben für COP kombiniert Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,CD,COP AF EC,AC,CD 2.1.1.5.2.
Stromverbrauch von PEV (falls zutreffend) Prüfung 1 EC (Wh/km) Stadt kombiniert Berechnete Werte EC Angegebener Wert — Prüfung 2 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Prüfung 3 (falls anwendbar) Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
EC (Wh/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert Mittelung EC Endwerte EC Angaben für COP kombiniert Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,COP AF EC 2.1.2.
FAHRZEUG, NIEDRIGER WERT (VL) (FALLS ZUTREFFEND): Absatz 2.1.1 wiederholen. 2.1.3.
VM (FALLS ZUTREFFEND): Absatz 2.1.1 wiederholen. 2.1.4.
ENDGÜLTIGE WERTE DER GRENZWERTEMISSIONEN (FALLS ZUTREFFEND) Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) PM PN (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km) Höchstwerte ( 18) 2.2.
Prüfung Typ 2 a) Schließt die für die für die technische Überwachung erforderlichen Emissionswerte ein Prüfung CO (Vol.-%) Lambdawert ( 19) Motordrehzahl (min- 1) Öltemperatur (°C) Leerlauf — Hohe Leerlaufdrehzahl 2.3.
Prüfung Typ 3 a) Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre: entfällt 2.4.
Prüfung Typ 4 a) Kennung der Familie : Siehe Berichte : 2.5.
Prüfung Typ 5 Kennung der Familie : Siehe Berichte über die Dauerhaltbarkeitsfamilie : Zyklus Typ 1/I für Prüfung der Grenzwertemissionen : Gemäß UN-Regelung Nr. 154 Anhang B4 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 20) 2.6.
RDE-Prüfung (Typ 1a) Nummer der RDE-Familie : MSxxxx Siehe Familienberichte : 2.7.
Prüfung Typ 6 a) Kennung der Familie Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands : Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand auf der Straße) Schwungmasse (kg) : Falls Abweichung vom Fahrzeug der Prüfung Typ 1 : Reifen : Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Schadstoffe CO (g/km) HC (g/km) Prüfung 1 2 3 Durchschnitt Schwellenwert 2.8.
On-Board-Diagnosesystem Kennung der Familie : Siehe Familienberichte : 2.9.
Prüfung der Rauchgastrübung (b) 2.9.1.
PRÜFUNG BEI KONSTANTEN GESCHWINDIGKEITEN Siehe Familienberichte : 2.9.2.
PRÜFUNG BEI FREIER BESCHLEUNIGUNG Gemessener Absorptionswert (m- 1) : Korrigierter Absorptionswert (m- 1) : 2.10.
Motorleistung Siehe Berichte oder Genehmigungsnummer : 2.11.
Temperaturinformationen im Zusammenhang mit Fahrzeug, hoher Wert (VH) Ansatz des ungünstigsten Falls hinsichtlich der Fahrzeugdämmung : ja/nein ( 21) Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung : ja/nein( 10) Aus einer einzigen Interpolationsfamilie bestehende ATCT-Familie : ja/nein( 10) Temperatur des Motorkühlmittels am Ende der Abkühlzeit (°C) : Durchschnittstemperatur (in °C) des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden : Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (in °C) : Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) : Lage des Temperatursensors : Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel 2.12.
Abgasnachbehandlungssystem mit Reagens Kennung der Familie : Siehe Familienberichte : TEIL II Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die ATCT-Prüfung erforderlichen Mindestdaten.
Bericht Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND … Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie : Kennungen der Interpolationsfamilie : Kennungen der ATCT-Familie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : IP-Kennung : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter ‚Gegenstand‘ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ Allgemeine Bemerkungen: Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden.
Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen.
Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen.
Buchstaben für bestimmte Fahrzeugtypen sind in den Abschnitten des Prüfberichts wie folgt aufzunehmen: ‚(a)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren ‚(b)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren 1.
BESCHREIBUNG DES GEPRÜFTEN FAHRZEUGS 1.1.
ALLGEMEINES Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN Kategorie : Aufbau : Antriebsräder : 1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle 1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend) Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt Anzahl und Anordnung der Zylinder : … Hubraum (cm 3) : Leerlaufdrehzahl (min– 1) : ± Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min– 1) a) : ± Motornennleistung: : kW at rpm Maximales Nettodrehmoment: : Nm at rpm Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl Dämmung : Material, Menge, Lage, Nennvolumen und Nenngewicht ( *4) 1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend) Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen Fabrikmarke : Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – … Dichte bei 15 °C : Schwefelgehalt : Nur bei Diesel und Benzin Anhang IX : Chargennummer : Willans-Faktoren (für ICE) für CO 2-Emissionen (gCO2/MJ) : Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung Kraftstoffart des Fahrzeugs : monovalent/bivalent/Flexfuel Steuergerät Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen Luftmengenmesser : Drosselklappengehäuse : Drucksensor : Einspritzpumpe : Einspritzdüsen: : 1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend) Bei mehr als einem Kraftstoffsystem Absatz wiederholen 1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Art (1) Ladeluftkühler : ja/nein Art (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1) Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ Ansauggeräuschdämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ 1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend) Bei mehr als einem System Absatz wiederholen Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonden : vor Katalysator/hinter Katalysator Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend AGR : mit/ohne/nicht zutreffend gekühlt/nicht gekühlt HP/LP Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend Bezeichnung und Lage der NO x-Sensoren : davor/danach Allgemeine Beschreibung (1) : 1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen Wärmespeichereinrichtung : ja/nein Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie (J)) : Dauer der Wärmefreisetzung (s) : 1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend) Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos Gangwechselverfahren Primäre Betriebsart : ja/nein Normal/Drive/Eco/… Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) : Steuergerät : Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ Reifen Fabrikmarke : Typ : Abmessungen vorne/hinten : Dynamischer Umfang (m) : Reifendruck (kPa) : Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h))/(Motordrehzahl (1 000 (min –1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.
R.P.
R.T.
V 1000 1st 1/1 2nd 1/1 3rd 1/1 4th 1/1 5th 1/1 … 1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend) Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Spitzenleistung (kW) : 1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend) Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen Fabrikmarke : Typ : Kapazität (Ah) : Nennspannung (V) : 1.1.11. - 1.1.12.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend) Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader) Fabrikmarke : Typ : Leistung (kW) : 1.2.
FAHRZEUGBESCHREIBUNG 1.2.1.
MASSE Prüfmasse VH (kg) : 1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE) f 0 (N) : f 1 (N/(km/h)) : f 2 (N/(km/h)2) : f 2_TReg (N/(km/h)2) : Zyklus-Energiebedarf (J) : Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands : Kennung der Fahrwiderstandsfamilie : 1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend) Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) : Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein Miniaturisierungsfaktor fdsc : Zyklusstrecke (m) : Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend 1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND) Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben) Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet n min drive 1.
Gang : … min– 1 1.
Gang in den 2.
Gang: : … min– 1 2.
Gang bis Stillstand : … min– 1 2.
Gang : … min– 1 3.
Gang und höher: : … min– 1 Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein n_95_high für jeden Gang : … min– 1 n_min_drive_set für Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min– 1 n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min– 1 t_start_phase : …s n_min_drive_start : … min– 1 n_min_drive_up_start : … min– 1 Verwendung von ASM : ja/nein ASM-Werte : 2.
PRÜFERGEBNISSE Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Prüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja/nein/nicht zutreffend Prüfstandsbetriebsmodus ja/nein Ausrollmodus : ja/nein 2.1 PRÜFUNG BEI 14 °C Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal 2.1.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km) Messwerte Grenzwerte 2.1.2.
CO 2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung CO 2-Emissionen (g/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert Messwert M CO/ M2,p,1CO 2,c,2 Auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO / M2,p,2bCO 2,c,2b RCB-Korrekturkoeffizient ( 22) M CO/M2,p,3CO 2,c,3 2.2 PRÜFUNG BEI 23 °C Bitte Angaben oder Bezug auf Bericht über die Prüfung Typ 1 Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm) : Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/… Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal 2.2.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km) Endwerte Grenzwerte 2.2.2.
CO 2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung CO 2-Emissionen (g/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert Messwert M CO/ M2,p,1CO 2,c,2 Auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO / M2,p,2bCO 2,c,2b RCB-Korrekturkoeffizient ( 23) M CO/M2,p,3CO 2,c,3 2.3 SCHLUSSFOLGERUNG CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert ATCT (14 °C) M CO 2,Treg Typ 1 (23 °C) M CO 2,23o Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF) 2.4.
TEMPERATURINFORMATIONEN des Bezugsfahrzeugs nach der 23 °C-Prüfung Ansatz des ungünstigsten Falls hinsichtlich der Fahrzeugdämmung : ja/nein ( 24) Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung : ja/nein( 13) Aus einer einzigen Interpolationsfamilie bestehende ATCT-Familie : ja/nein( 13) Temperatur des Motorkühlmittels am Ende der Abkühlzeit (°C) : Durchschnittstemperatur (in °C) des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden : Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (in °C) : Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) : Lage des Temperatursensors : Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel „Anlage 8b Prüfbericht über den Fahrwiderstand auf der Straße Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung zur Bestimmung des Fahrwiderstands erforderlichen Mindestdaten.
Bericht Nummer ANTRAGSTELLER Hersteller GEGENSTAND Bestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /...
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie : Geprüftes Objekt Fabrikmarke : Typ : SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter ‚Gegenstand‘ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ 1.
BETROFFENE FAHRZEUGE Betroffene Fabrikmarken : Betroffene Typen : Handelsbezeichnung : Höchstgeschwindigkeit (km/h) : Antriebsachsen : 2.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE Falls keine Interpolation vorgenommen wird, ist das (hinsichtlich des Energiebedarfs) ungünstigste Fahrzeug zu beschreiben. 2.1.
WINDKANALMETHODE Kombiniert mit : Flachband- oder Rollenprüfstand 2.1.1.
Allgemeines Windkanal Prüfstand H R L R H R L R Fabrikmarke Typ Version Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ) Abweichung von der Produktionsserie — — Kilometerleistung (km) — — Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Fabrikmarke : Typ : Version : Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) : Abweichung von der Produktionsserie : Kilometerleistung (km) : 2.1.2 Massen Prüfstand H R L R Prüfmasse (kg) Durchschnittliche Masse m av(kg) Wert von m r (kg pro Achse) Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Prüfmasse (kg) : Durchschnittliche Masse m av(kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: : Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung : Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) : Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) : 2.1.3 Reifen Windkanal Prüfstand H R L R H R L R Größenbezeichnung Fabrikmarke Typ Rollwiderstand vorne (kg/t) - - hinten (kg/t) - - Reifendruck vorne (kPa) - - hinten (kPa) - - Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Größenbezeichnung Fabrikmarke : Typ : Rollwiderstand vorne (kg/t) : hinten (kg/t) : Reifendruck vorne (kPa) : hinten (kPa) : 2.1.4.
Aufbau Windkanal H R L R Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD Version Aerodynamische Luftleiteinrichtungen Bewegliche aerodynamische Karosserieteile ja/nein und gegebenenfalls Liste Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen Delta (C D × Af)LHim Vergleich zu HR (m2) — Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform bestimmt werden kann) Stirnfläche A fr (m2) : 2.2.
AUF DER STRAßE 2.2.1.
Allgemeines H R L R Fabrikmarke Typ Version Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ) Abweichung von der Produktionsserie Kilometerleistung Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Fabrikmarke : Typ : Version : Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) : Abweichung von der Produktionsserie : Kilometerleistung (km) : 2.2.2.
Massen H R L R Prüfmasse (kg) Durchschnittliche Masse m av(kg) Wert von m r (kg pro Achse) Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Prüfmasse (kg) : Durchschnittliche Masse m av(kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung) Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: : Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung : Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) 2.2.3.
Reifen H R L R Größenbezeichnung Fabrikmarke Typ Rollwiderstand vorne (kg/t) hinten (kg/t) Reifendruck vorne (kPa) hinten (kPa) Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Größenbezeichnung : Fabrikmarke : Typ : Rollwiderstand vorne (kg/t) : hinten (kg/t) : Reifendruck vorne (kPa) : hinten (kPa) : 2.2.4.
Aufbau H R L R Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD Version Aerodynamische Luftleiteinrichtungen Bewegliche aerodynamische Karosserieteile ja/nein und gegebenenfalls Liste Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen Delta (C D × Af)LHim Vergleich zu HR (m2) — Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie: Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform bestimmt werden kann) Stirnfläche A fr (m2) : 2.3.
ANTRIEBSSTRANG 2.3.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Motorcode : Getriebetyp : manuell, automatisch, stufenlos Getriebemodell (Herstellercodes) : (Drehmoment und Anzahl der Kupplungen → im Informationsdokument anzugeben) Erfasste Getriebemodelle (Herstellercodes) : Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit : Gang Übersetzungsverhältnis n/v-Verhältnis 1st 1/.. 2nd 1/.. 3rd 1/.. 4th 1/.. 5th 1/.. 6th 1/.. .. ..
In Position N gekoppelte elektrische Maschinen : Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus) Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen : Konstruktionstyp: asynchron/synchron… Kühlmitteltyp : Luft, Flüssigkeit, … 2.3.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) Absatz 2.3.1 mit VL-Daten wiederholen 2.4.
PRÜFERGEBNISSE 2.4.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH) Datum der Prüfungen : TT/MM/JJJJ (Windkanal) TT/MM/JJJJ (Prüfstand) oder TT/MM/JJJJ (auf der Straße) AUF DER STRASSE Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) : Ausrollmodus : j/n Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte Bodenfreiheit ( 25) : Fahrzeughöhe ( 26) : Schmierstoffe Antriebsstrang : Schmierstoffe Radlager : Bremseinstellung zur Vermeidung nicht-repräsentativer Störeinflüsse : Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) : Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf. vorgenommene Korrektur Anzahl der Teilungen : Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke Luftdruck : Temperatur (Mittelwert) : Windkorrektur : j/n Reifendruckregelung : j/n Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = Ausrollmethode: f 0 f 1 f 2 Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = und f 0 = f 1 = f 2 = Ausrollmethode: f 0 = f 1 = f 2 = oder WINDKANALMETHODE Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) : Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum Prüfstand Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend) Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Stirnfläche : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2) … … … … Ergebnis : f 0 = f 1 = f 2 = oder FAHRWIDERSTANDSMATRIX AUF DER STRAßE Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) : Ausrollmodus : j/n Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte Bodenfreiheit ( 27) : Fahrzeughöhe ( 28) : Schmierstoffe Antriebsstrang : Schmierstoffe Radlager : Bremseinstellung zur Vermeidung nicht-repräsentativer Störeinflüsse : Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) : Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf. vorgenommene Korrektur Anzahl der Teilungen : Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke Luftdruck : Temperatur (Mittelwert) : Windkorrektur : j/n Reifendruckregelung : j/n Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = Ausrollmethode: f 0r = f 1r = f 2r = Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = und f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = Ausrollmethode: f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = oder FAHRWIDERSTANDSMATRIX WINDKANALMETHODE Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) : Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum Prüfstand Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend) Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Stirnfläche : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2) … … … … Ergebnis : f 0r = f 1r = f 2r = f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = 2.4.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) Absatz 2.4.1 mit VL-Daten wiederholen “ „Anlage 8c Muster des Prüfblatts Das ‚Prüfblatt‘ enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden.
Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.
Angaben aus Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154 Koeffizienten, c 0, c1 und c2 : c 0 = c 1 = c 2 = Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s) 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden. : Gewicht (kg) auf dem/im Fahrzeug Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s) 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 Angaben aus Anhang B5 der UN-Regelung Nr. 154 Wirksamkeit des NO x-Konverters Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NO x-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt : (a) = (b) = (c) = (d) = Konzentration im NO-Betriebszustand = Angaben aus Anhang B6 der UN-Regelung Nr. 154 Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke : Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zykluskurve nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen: Abweichungen vom Fahrzyklus : Fahrtkurvenindizes: Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen: : : IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) : RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) : : : Wägung des Partikelprobenahmefilters Filter vor der Prüfung : Filter nach der Prüfung : Bezugsfilter : Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts : Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt. : Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n) : Messung der Emissionsmasse M′ sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j : Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen, gemessen während einer vollständigen Regenerierung : Bestimmung des Regenerationsfaktors Msi : Mpi : Ki : Angaben aus Anhang B6a der UN-Regelung Nr. 154 ATCT Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlgebläses des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz. : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen. : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich : ≤ 10 Minuten Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang : ≤ 10 Minuten Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen. : Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.
Angaben aus Anhang C3 der UN-Regelung Nr. 154 Tankatmungsprüfung Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen) : Puffverlustbeladung des Aktivkohlebehälters Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen) :
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND …
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie :
Kennungen der Interpolationsfamilie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
IP-Kennung :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter ‚Gegenstand‘ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
‚(a)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
‚(b)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN
Kategorie :
Aufbau :
Antriebsräder :
Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
Fabrikmarke :
Typ :
Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder :
Hubraum (cm 3) :
Leerlaufdrehzahl (min– 1) : +
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min– 1) a) : +
Motornennleistung: : kW at rpm
Maximales Nettodrehmoment: : Nm at rpm
Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl
Dämmung : Material, Menge, Lage, Nennvolumen und Nenngewicht ( *2)
Fabrikmarke :
Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C :
Schwefelgehalt : Nur bei Diesel B7 und Benzin E10
Chargennummer :
Willans-Faktoren (für ICE) für CO 2-Emissionen (gCO2/MJ) :
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs : monovalent/bivalent/Flexfuel
Steuergerät :
Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser :
Drosselklappengehäuse :
Drucksensor :
Einspritzpumpe :
Einspritzdüsen: :
Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Art (1)
Ladeluftkühler : ja/nein Art (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)
Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ
Ansauggeräuschdämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ
Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonden : vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend
Wassereinspritzung : mit/ohne/nicht zutreffend
AGR : mit/ohne/nicht zutreffend gekühlt/nicht gekühlt HP/LP
Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NO x-Sensoren : davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1) :
Wärmespeichereinrichtung : ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie (J)) :
Dauer der Wärmefreisetzung (s) :
Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart ( 12) : ja/nein Normal/Drive/Eco/…
Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Betriebsart mit dem höchsten Stromverbrauch (falls zutreffend) :
Steuergerät :
Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke :
Typ :
Abmessungen vorne/hinten :
Dynamischer Umfang (m) :
Reifendruck (kPa) :
R.B.
R.P.
R.T.
V 1 000
1st 1/1
2nd 1/1
3rd 1/1
4th 1/1
5th 1/1
Fabrikmarke :
Typ :
Spitzenleistung (kW) :
Fabrikmarke :
Typ :
Kapazität (Ah) :
Nennspannung (V) :
Fabrikmarke :
Typ :
Höchstleistung (kW) :
Nennspannung (V) :
Fabrikmarke :
Typ :
Leistung (kW) :
Prüfmasse VH (kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Zyklus-Energiebedarf (J) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx
n min drive
1.
Gang : … min– 1
1.
Gang in den 2.
Gang: : … min– 1
2.
Gang bis Stillstand : … min– 1
2.
Gang : … min– 1
3.
Gang und höher: : … min– 1
Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein
n_95_high für jeden Gang : … min– 1
n_min_drive_set für Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min– 1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min– 1
t_start_phase : …s
n_min_drive_start : … min– 1
n_min_drive_up_start : … min– 1
Verwendung von ASM : ja/nein
ASM-Werte :
Prüfmasse VL (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Zyklus-Energiebedarf (J) :
Δ(C D × Af)LH (m2) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx
Prüfmasse VL (in kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
Zyklus-Energiebedarf (J) :
Δ(C D × Af)LH (m2) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx
Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Prüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja/nein/nicht zutreffend
Prüfstandsbetriebsmodus ja/nein
Ausrollmodus : ja/nein
Zusätzliche Vorkonditionierung : ja/nein Beschreibung
Verschlechterungsfaktoren : zugeteilt/geprüft
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen : Rollenprüfstand, Ort, Land
Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm) :
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : PEV vor den Abbruchkriterien oder vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km)
Messwerte
Regenerationsfaktoren (Ki)(2) additiv
Regenerationsfaktoren (Ki)(2) multiplikativ
Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv
Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ
Endwerte
Grenzwerte
(2)Siehe Ki-Familienberichte :
(2)Siehe Ki-Familienberichte
Typ 1/I durchgeführt zur Bestimmung von Ki : gemäß Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 13)
Kennung der Regenerierungsfamilie :
Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km)
Im Einzelzyklus gemessene Werte
Grenzwerte für den Einzelzyklus
Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km)
Berechnete Werte
CO 2-Emission Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert
Messwert M CO/ M2,p,1CO 2,c,2
auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO/M2,p,2bCO 2,c,2b
RCB-Korrekturkoeffizient: (5)
M CO/M2,p,3CO 2,c,3
Regenerationsfaktoren (Ki) Additiv
Regenerationsfaktoren (Ki) Multiplikativ
M CO 2,c,4 —
AF Ki = MCO / M2,c,3CO 2,c,4 —
M CO/M2,p,4CO 2,c,4 —
ATCT-Korrektur (FCF) (4)
Provisorische Werte MCO / M2,p,5CO 2,c,5
Angegebener Wert — — — —
d CO 2 1 * angegebener Wert — — — —
(4)FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
(4)FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
Siehe ATCT-Familienberichte :
Kennung der ATCT-Familie :
(5)Korrektur gemäß Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang B8 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für HEV-Fahrzeuge (K CO)2
(5)Korrektur gemäß Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang B8 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für HEV-Fahrzeuge (K CO)2
CO 2-Emissionen (g/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert
Mittelung M CO/M2,p,6CO 2,c,6
Abgleich M CO/M2,p,7CO 2,c,7
Endwerte MCO/M2,p,HCO 2,c,H
kombiniert
CO 2-Emissionen (g/km) M CO 2,CS,COP
AF CO 2,CS
CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert
Berechneter Wert M CO 2,CD
Angegebener Wert
d CO 2 1
CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert
Mittelung M CO 2,CD
Endwert MCO 2,CD
CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert
Berechneter Wert M CO 2,weighted
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert
Endwerte FC p,H/FCc,H ( 14)
Fuel_Consumed WLTP (in Litern) ( 15) Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx
insgesamt x,xxx
Fuel_Consumed OBFCM (in Litern) ( 16) Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 1 x,xxx ( *3)
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx ( *3)
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx ( *3)
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 1 (falls zutreffend) x,xxx ( *3)
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 2 (falls zutreffend) x,xxx ( *3)
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 3 (falls zutreffend) x,xxx ( *3)
insgesamt x,xxx ( *3)
Genauigkeit ( 17) x,xxx
Kraftstoffverbrauch (l/100 km oder kg/100 km) kombiniert
Berechneter Wert FC CD
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) oder kg/100 km) kombiniert
Mittelung FC CD
Endwert FCCD
Kraftstoffverbrauch (l/100 km oder kg/100 km) kombiniert
Berechneter Wert FC weighted
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) kombiniert
Messwerte
RCB-Korrekturkoeffizient
Endwerte FC c
AER (km) Stadt kombiniert
Gemessene/berechnete AER-Werte
Angegebener Wert —
AER (km) Stadt kombiniert
Mittelung AER (falls zutreffend)
Endwerte AER
EAER (km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert
Endwerte EAER
R CDA (km) kombiniert
Endwert R CDA
R CDC (km) kombiniert
Endwert R CDC
Kennziffer des Übergangszyklus
REEC des Bestätigungszyklus (%)
PER (km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert
Berechnete Werte PER
Angegebener Wert — — — — —
PER (km) Stadt kombiniert
Mittelung PER
Endwerte PER
E AC(Wh)
EC (Wh/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert
Endwerte EC
EC AC,CD (Wh/km) kombiniert
Berechneter Wert EC AC,CD
EC AC,CD (Wh/km) kombiniert
Mittelung EC AC,CD
Endwert
EC AC,weighted (Wh) kombiniert
Berechneter Wert EC AC,weighted
EC AC,weighted (Wh/km) kombiniert
Mittelung EC AC,weighted
Endwert
kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,CD,COP
AF EC,AC,CD
EC (Wh/km) Stadt kombiniert
Berechnete Werte EC
Angegebener Wert —
EC (Wh/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch Stadt kombiniert
Mittelung EC
Endwerte EC
kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) EC DC,COP
AF EC
Schadstoffe CO THC (a) NMHC a) NO x THC + NO x b) PM PN
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km)
Höchstwerte ( 18)
Prüfung CO (Vol.-%) Lambdawert ( 19) Motordrehzahl (min- 1) Öltemperatur (°C)
Leerlauf —
Hohe Leerlaufdrehzahl
Kennung der Familie :
Siehe Berichte :
Kennung der Familie :
Siehe Berichte über die Dauerhaltbarkeitsfamilie :
Zyklus Typ 1/I für Prüfung der Grenzwertemissionen : Gemäß UN-Regelung Nr. 154 Anhang B4 oder UNECE-Regelung Nr. 83 ( 20)
Nummer der RDE-Familie : MSxxxx
Siehe Familienberichte :
Kennung der Familie
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen :
Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands : Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand auf der Straße)
Schwungmasse (kg) :
Falls Abweichung vom Fahrzeug der Prüfung Typ 1 :
Reifen :
Fabrikmarke :
Typ :
Abmessungen vorne/hinten :
Dynamischer Umfang (m) :
Reifendruck (kPa) :
Schadstoffe CO (g/km) HC (g/km)
Prüfung 1
2
3
Durchschnitt
Schwellenwert
Kennung der Familie :
Siehe Familienberichte :
Siehe Familienberichte :
Gemessener Absorptionswert (m- 1) :
Korrigierter Absorptionswert (m- 1) :
Siehe Berichte oder Genehmigungsnummer :
Ansatz des ungünstigsten Falls hinsichtlich der Fahrzeugdämmung : ja/nein ( 21)
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung : ja/nein( 10)
Aus einer einzigen Interpolationsfamilie bestehende ATCT-Familie : ja/nein( 10)
Temperatur des Motorkühlmittels am Ende der Abkühlzeit (°C) :
Durchschnittstemperatur (in °C) des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden :
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (in °C) :
Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) :
Lage des Temperatursensors :
Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel
Kennung der Familie :
Siehe Familienberichte :
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND …
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie :
Kennungen der Interpolationsfamilie :
Kennungen der ATCT-Familie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
IP-Kennung :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter ‚Gegenstand‘ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
‚(a)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
‚(b)‘ Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
Fahrzeugnummern : Prototypnummer und VIN
Kategorie :
Aufbau :
Antriebsräder :
Aufbau des Antriebsstrangs : reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
Fabrikmarke :
Typ :
Arbeitsverfahren : Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder : …
Hubraum (cm 3) :
Leerlaufdrehzahl (min– 1) : ±
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min– 1) a) : ±
Motornennleistung: : kW at rpm
Maximales Nettodrehmoment: : Nm at rpm
Motorschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem : Typ: Luft/Wasser/Öl
Dämmung : Material, Menge, Lage, Nennvolumen und Nenngewicht ( *4)
Fabrikmarke :
Typ : Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C :
Schwefelgehalt : Nur bei Diesel und Benzin
Anhang IX :
Chargennummer :
Willans-Faktoren (für ICE) für CO 2-Emissionen (gCO2/MJ) :
Direkteinspritzung : ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs : monovalent/bivalent/Flexfuel
Steuergerät
Teil-Bezeichnung : wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software : z.
B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser :
Drosselklappengehäuse :
Drucksensor :
Einspritzpumpe :
Einspritzdüsen: :
Lader: : ja/nein Fabrikmarke und Art (1)
Ladeluftkühler : ja/nein Art (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)
Luftfilter(element) (1) : Fabrikmarke und Typ
Ansauggeräuschdämpfer (1) : Fabrikmarke und Typ
Erster Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Zweiter Katalysator : Fabrikmarke und Bezeichnung (1) Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NO x-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...
Partikelfilter : mit/ohne/nicht zutreffend katalysiert: ja/nein Fabrikmarke und Bezeichnung (1)
Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonden : vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung : mit/ohne/nicht zutreffend
AGR : mit/ohne/nicht zutreffend gekühlt/nicht gekühlt HP/LP
Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen : mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NO x-Sensoren : davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1) :
Wärmespeichereinrichtung : ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie (J)) :
Dauer der Wärmefreisetzung (s) :
Getriebe : Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart : ja/nein Normal/Drive/Eco/…
Beste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Ungünstigste Betriebsart für CO 2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend) :
Steuergerät :
Getriebeschmiermittel : Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke :
Typ :
Abmessungen vorne/hinten :
Dynamischer Umfang (m) :
Reifendruck (kPa) :
R.B.
R.P.
R.T.
V 1000
1st 1/1
2nd 1/1
3rd 1/1
4th 1/1
5th 1/1
Fabrikmarke :
Typ :
Spitzenleistung (kW) :
Fabrikmarke :
Typ :
Kapazität (Ah) :
Nennspannung (V) :
Fabrikmarke :
Typ :
Leistung (kW) :
Prüfmasse VH (kg) :
f 0 (N) :
f 1 (N/(km/h)) :
f 2 (N/(km/h)2) :
f 2_TReg (N/(km/h)2) :
Zyklus-Energiebedarf (J) :
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands :
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie :
Zyklus (ohne Miniaturisierung) : Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg) : (falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit : ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) :
Miniaturisierung (falls zutreffend) : ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc :
Zyklusstrecke (m) :
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung) : falls zutreffend
Version der Berechnung des Gangwechsels (geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel : Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
n min drive
1.
Gang : … min– 1
1.
Gang in den 2.
Gang: : … min– 1
2.
Gang bis Stillstand : … min– 1
2.
Gang : … min– 1
3.
Gang und höher: : … min– 1
Gang 1 ausgeschlossen : ja/nein
n_95_high für jeden Gang : … min– 1
n_min_drive_set für Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) : … min– 1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down) : … min– 1
t_start_phase : …s
n_min_drive_start : … min– 1
n_min_drive_up_start : … min– 1
Verwendung von ASM : ja/nein
ASM-Werte :
Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Prüfstand in 2WD/4WD-Betrieb : 2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert : ja/nein/nicht zutreffend
Prüfstandsbetriebsmodus ja/nein
Ausrollmodus : ja/nein
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen :
Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm) :
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km)
Messwerte
Grenzwerte
CO 2-Emissionen (g/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert
Messwert M CO/ M2,p,1CO 2,c,2
Auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO / M2,p,2bCO 2,c,2b
RCB-Korrekturkoeffizient ( 22)
M CO/M2,p,3CO 2,c,3
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen :
Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm) :
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert) : in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm) :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%) : x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h) : x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus : vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
Schadstoffe CO THC (a) NMHC (a) NO x THC + NO x b) Feinstaub Partikelzahl
(mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (mg/km) (#.10 11/km)
Endwerte
Grenzwerte
CO 2-Emissionen (g/km) Gering Mittel Hoch Besonders hoch kombiniert
Messwert M CO/ M2,p,1CO 2,c,2
Auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert M CO / M2,p,2bCO 2,c,2b
RCB-Korrekturkoeffizient ( 23)
M CO/M2,p,3CO 2,c,3
CO 2-Emissionen (g/km) kombiniert
ATCT (14 °C) M CO 2,Treg
Typ 1 (23 °C) M CO 2,23o
Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)
Ansatz des ungünstigsten Falls hinsichtlich der Fahrzeugdämmung : ja/nein ( 24)
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung : ja/nein( 13)
Aus einer einzigen Interpolationsfamilie bestehende ATCT-Familie : ja/nein( 13)
Temperatur des Motorkühlmittels am Ende der Abkühlzeit (°C) :
Durchschnittstemperatur (in °C) des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden :
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden Δ T_ATCT (in °C) :
Mindestabkühlzeit t soak_ATCT (s) :
Lage des Temperatursensors :
Gemessene Motortemperatur : Öl/Kühlmittel
ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND Bestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /...
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie :
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke :
Typ :
SCHLUSSFOLGERUNG Das geprüfte Objekt entspricht den unter ‚Gegenstand‘ genannten Anforderungen.
ORT, TT/MM/JJJJ
Betroffene Fabrikmarken :
Betroffene Typen :
Handelsbezeichnung :
Höchstgeschwindigkeit (km/h) :
Antriebsachsen :
Kombiniert mit : Flachband- oder Rollenprüfstand
Windkanal Prüfstand
H R L R H R L R
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie — —
Kilometerleistung (km) — —
Fabrikmarke :
Typ :
Version :
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) :
Abweichung von der Produktionsserie :
Kilometerleistung (km) :
Prüfstand
H R L R
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse m av(kg)
Wert von m r (kg pro Achse)
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %)
Prüfmasse (kg) :
Durchschnittliche Masse m av(kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: :
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung :
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%) :
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %) :
Windkanal Prüfstand
H R L R H R L R
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
vorne (kg/t) - -
hinten (kg/t) - -
Reifendruck
vorne (kPa) - -
hinten (kPa) - -
Größenbezeichnung
Fabrikmarke :
Typ :
Rollwiderstand
vorne (kg/t) :
hinten (kg/t) :
Reifendruck
vorne (kPa) :
hinten (kPa) :
Windkanal
H R L R
Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteile ja/nein und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (C D × Af)LHim Vergleich zu HR (m2) —
Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform bestimmt werden kann)
Stirnfläche A fr (m2) :
H R L R
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie
Kilometerleistung
Fabrikmarke :
Typ :
Version :
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ) :
Abweichung von der Produktionsserie :
Kilometerleistung (km) :
H R L R
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse m av(kg)
Wert von m r (kg pro Achse)
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %)
Prüfmasse (kg) :
Durchschnittliche Masse m av(kg) : (Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: :
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung :
Fahrzeug der Klasse M: Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)
Fahrzeug der Klasse N: Gewichtsverteilung (kg oder %)
H R L R
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
vorne (kg/t)
hinten (kg/t)
Reifendruck
vorne (kPa)
hinten (kPa)
Größenbezeichnung :
Fabrikmarke :
Typ :
Rollwiderstand
vorne (kg/t) :
hinten (kg/t) :
Reifendruck
vorne (kPa) :
hinten (kPa) :
H R L R
Typ AA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteile ja/nein und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (C D × Af)LHim Vergleich zu HR (m2) —
Beschreibung der Karosserieform : Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform bestimmt werden kann)
Stirnfläche A fr (m2) :
Motorcode :
Getriebetyp : manuell, automatisch, stufenlos
Getriebemodell (Herstellercodes) : (Drehmoment und Anzahl der Kupplungen → im Informationsdokument anzugeben)
Erfasste Getriebemodelle (Herstellercodes) :
Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit : Gang Übersetzungsverhältnis n/v-Verhältnis
1st 1/..
2nd 1/..
3rd 1/..
4th 1/..
5th 1/..
6th 1/..
..
..
In Position N gekoppelte elektrische Maschinen : Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus)
Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen : Konstruktionstyp: asynchron/synchron…
Kühlmitteltyp : Luft, Flüssigkeit, …
Datum der Prüfungen : TT/MM/JJJJ (Windkanal) TT/MM/JJJJ (Prüfstand) oder TT/MM/JJJJ (auf der Straße)
Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser
Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) :
Ausrollmodus : j/n
Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte
Bodenfreiheit ( 25) :
Fahrzeughöhe ( 26) :
Schmierstoffe Antriebsstrang :
Schmierstoffe Radlager :
Bremseinstellung zur Vermeidung nicht-repräsentativer Störeinflüsse :
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) :
Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf. vorgenommene Korrektur
Anzahl der Teilungen :
Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck :
Temperatur (Mittelwert) :
Windkorrektur : j/n
Reifendruckregelung : j/n
Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = Ausrollmethode: f 0 f 1 f 2
Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0 = c 1 = c 2 = und f 0 = f 1 = f 2 = Ausrollmethode: f 0 = f 1 = f 2 =
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) :
Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Stirnfläche : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2)
… …
… …
Ergebnis : f 0 = f 1 = f 2 =
Prüfverfahren : Ausrollen oder Verfahren mit Drehmomentmesser
Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung) :
Ausrollmodus : j/n
Spureinstellung : Spur- und Sturzwerte
Bodenfreiheit ( 27) :
Fahrzeughöhe ( 28) :
Schmierstoffe Antriebsstrang :
Schmierstoffe Radlager :
Bremseinstellung zur Vermeidung nicht-repräsentativer Störeinflüsse :
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h) :
Anemometrie : stationär oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (C D × A) und ggf. vorgenommene Korrektur
Anzahl der Teilungen :
Windkraft : Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck :
Temperatur (Mittelwert) :
Windkorrektur : j/n
Reifendruckregelung : j/n
Rohergebnisse : Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = Ausrollmethode: f 0r = f 1r = f 2r =
Endergebnisse Drehmomentmethode: c 0r = c 1r = c 2r = und f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) = Ausrollmethode: f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) =
Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung) :
Eignung der Anlage : Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp : Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode : stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen : Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve : (bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung : Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Stirnfläche : Geschwindigkeit (km/h) C D × A (m2)
… …
… …
Ergebnis : f 0r = f 1r = f 2r = f 0r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug HM) = f 0r (berechnet für Fahrzeug LM) = f 2r (berechnet für Fahrzeug LM) =
Angaben aus Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154
Koeffizienten, c 0, c1 und c2 : c 0 = c 1 = c 2 =
Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden. : Gewicht (kg) auf dem/im Fahrzeug
Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens : Bezugsgeschwindigkeit (km/h) Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Angaben aus Anhang B5 der UN-Regelung Nr. 154
Wirksamkeit des NO x-Konverters Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NO x-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt : (a) = (b) = (c) = (d) = Konzentration im NO-Betriebszustand =
Angaben aus Anhang B6 der UN-Regelung Nr. 154
Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke :
Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zykluskurve nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen: Abweichungen vom Fahrzyklus :
Fahrtkurvenindizes:
Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen: : :
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) :
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) : : :
Wägung des Partikelprobenahmefilters
Filter vor der Prüfung :
Filter nach der Prüfung :
Bezugsfilter :
Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts :
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt. :
Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n) :
Messung der Emissionsmasse M′ sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j :
Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen, gemessen während einer vollständigen Regenerierung :
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Msi :
Mpi :
Ki :
Angaben aus Anhang B6a der UN-Regelung Nr. 154
ATCT Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlgebläses des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz. : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung
Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen. : Temperatur-Sollwert = T reg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung
Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich : ≤ 10 Minuten
Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang : ≤ 10 Minuten
Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen. : Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.
Angaben aus Anhang C3 der UN-Regelung Nr. 154
Tankatmungsprüfung Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen) :
Puffverlustbeladung des Aktivkohlebehälters Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen) :
9.
Anlage 8d wird wie folgt geändert: 1.
Die Überschrift „Prüfbericht über die Messung der Verdunstungsemissionen“ erhält die Fassung „Prüfungen auf Verdunstungsemissionen – Prüfbericht“. 2.
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung: „Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter – Prüfbericht : Beladungsrate : Kraftstoffspezifikationen Fabrikmarke : Typ : Name des Bezugskraftstoffs …“ Dichte bei 15 °C (kg/m 3) : Ethanolgehalt (%): : Chargennummer : 3.
In Nummer 2.3.5 wird die letzte Zeile gestrichen; 4.
Folgende Nummer 2.3.6 wird angefügt: „2.3.6.
Nachgewiesene Verfahren für alternative Prüfungen zur Übereinstimmung der Produktion (gegebenenfalls) Dichtheitsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren Entlüftungsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren Spülprüfung : Alternativer Durchsatz oder alternatives Prüfverfahren Versiegelter Tank : Alternatives Prüfverfahren“
1.
Die Überschrift „Prüfbericht über die Messung der Verdunstungsemissionen“ erhält die Fassung „Prüfungen auf Verdunstungsemissionen – Prüfbericht“.
2.
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung: „Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr) Ort der Prüfungen : Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter – Prüfbericht : Beladungsrate : Kraftstoffspezifikationen Fabrikmarke : Typ : Name des Bezugskraftstoffs …“ Dichte bei 15 °C (kg/m 3) : Ethanolgehalt (%): : Chargennummer :
Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen :
Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter – Prüfbericht :
Beladungsrate :
Kraftstoffspezifikationen
Fabrikmarke :
Typ : Name des Bezugskraftstoffs …“
Dichte bei 15 °C (kg/m 3) :
Ethanolgehalt (%): :
Chargennummer :
3.
In Nummer 2.3.5 wird die letzte Zeile gestrichen;
4.
Folgende Nummer 2.3.6 wird angefügt: „2.3.6.
Nachgewiesene Verfahren für alternative Prüfungen zur Übereinstimmung der Produktion (gegebenenfalls) Dichtheitsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren Entlüftungsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren Spülprüfung : Alternativer Durchsatz oder alternatives Prüfverfahren Versiegelter Tank : Alternatives Prüfverfahren“
„2.3.6.
Nachgewiesene Verfahren für alternative Prüfungen zur Übereinstimmung der Produktion (gegebenenfalls) Dichtheitsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren Entlüftungsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren Spülprüfung : Alternativer Durchsatz oder alternatives Prüfverfahren Versiegelter Tank : Alternatives Prüfverfahren“
Dichtheitsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren
Entlüftungsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren
Spülprüfung : Alternativer Durchsatz oder alternatives Prüfverfahren
Versiegelter Tank : Alternatives Prüfverfahren“
(1)Spezielle Prüfverfahren für Wasserstoff-Fahrzeuge und Flexfuel-Biodiesel-Fahrzeuge werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
(2)Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren gelten nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzungsmotoren.
(3)Ist ein bivalentes Fahrzeug mit einem Flexfuel-Fahrzeug kombiniert, gelten beide Prüfvorschriften.
(4)Wenn das Fahrzeug mit Wasserstoff betrieben wird, sind nur die NOx-Emissionen zu bestimmen.
(5)Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren finden keine Anwendung.
(6)Die Prüfung der Partikelzahl (RDE-Prüfung) gilt nur für Fahrzeuge, für die Euro 6-Emissionsgrenzwerte für die Partikelzahl in Tabelle 2 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegt sind.
(7)Zur Anwendbarkeit der gemessenen Bestandteile auf Kraftstoffe und Fahrzeugtechnologie und entsprechende Messverfahren siehe die Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.
(8)Eine tatsächliche Prüfung ist möglicherweise nicht erforderlich (Einzelheiten siehe UN-Regelung Nr. 24).
(9)Nur bei Betrieb des Verbrennungsmotors während einer zulässigen CD-Prüfung Typ 1 zur Nachprüfung der Übereinstimmung der Produktion
(10)Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.
April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 (ABl.
L 111 vom 25.4.2019, S. 13).
(*1) Repräsentatives Fahrzeug wird für die Fahrwiderstandsmatrix-Familie geprüft.
(11)Sollte sich der Wert von dnec im Anschluss an die Überprüfung im Jahr 2024 ändern, wird den mit dem angepassten Wert dnec typgenehmigten Fahrzeugen ein anderes Zeichen zugewiesen.‘
(*2) Es ist eine Toleranz von +/– 10 % für Volumen und Gewicht zulässig.
(12)Bei OVC-HEV: für Betrieb bei gleichbleibender Ladung und Betrieb bei Entladung anzugeben.
(13)Bitte Zutreffendes angeben.
(14)Aus abgeglichenen CO2-Werten berechnet.
(15)Kann das OBFCM-Signal nur auf zwei Dezimalstellen ausgelesen werden, so ist die dritte Dezimalstelle als Null einzufügen.
(16)Gemäß Anhang XXII.
(*3) Gemäß Anhang XXII.
(17)Gemäß Anhang XXII.
(18)Für jeden Schadstoff ist der höchste Wert der durchschnittlichen Testergebnisse von VH, VL (falls zutreffend) und VM (falls zutreffend) anzugeben.
(19)Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
(20)Bitte Zutreffendes angeben.
(21)Falls ‚ja‘, dann finden die letzten sechs Zeilen keine Anwendung.
(*4) Es ist eine Toleranz von +/- 10 % für Volumen und Gewicht zulässig.
(22)Korrektur gemäß Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, KCO2 für HEV.
(23)Korrektur gemäß Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für HEV (KCO2 ).
(24)Falls ‚ja‘, dann finden die letzten sechs Zeilen keine Anwendung.
(25)Im Sinne von Anhang I Anlage 1 Nummer 4.2 der Verordnung (EU) 2018/858.
(26)Die in Nummer 6.3 der Norm ISO 612:1978 festgelegte Abmessung.
(27)Im Sinne von Anhang I Anlage 1 Nummer 4.2 der Verordnung (EU) 2018/858.
(28)Die in Nummer 6.3 der Norm ISO 612:1978 festgelegte Abmessung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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