Anhang V

REG_2023_443 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 hinsichtlich der Emissionstypgenehmigungsverfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge

Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/1151 wird wie folgt geändert:
1.Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Die allgemeinen Vorschriften für die Durchführung der Prüfung Typ 4 entsprechen denen des Absatzes 6.6 der UN-Regelung Nr. 154. Als Grenzwert gilt derjenige, der in Anhang I Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegeben ist.“
2.Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN Die technischen Anforderungen für die Durchführung der Prüfung Typ 4 entsprechen denen des Anhangs C3 der UN-Regelung Nr. 154.“
3.Nummer 4, 5 und 6 werden gestrichen;
4.Anlage 1 wird gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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