ErwGr. 3

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

In der Mitteilung der Kommission vom 22. Februar 2021 mit dem Titel „Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie“ wird erklärt, dass „Hochgeschwindigkeitsanbindungen für jedermann in Europa zugänglich“ gemacht werden sollen, und dass „für ein widerstandsfähiges Konnektivitätssystem“ gesorgt werden soll, „das es Europa ermöglicht, unter allen Umständen die Anbindung nicht zu verlieren“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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