ErwGr. 43

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

Zur Durchführung des Programms sollten im Rahmen der Konzessionsverträge, Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauverträge oder gemischten Verträgen einige Grundprinzipien befolgt werden. In solchen Verträgen sollte eine klare Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den öffentlichen und privaten Partnern festgelegt werden, einschließlich einer klaren Risikoverteilung zwischen ihnen, damit sichergestellt ist, dass die Auftragnehmer die Verantwortung für die Folgen von Verstößen übernehmen, für die sie einzustehen haben. In den Verträgen sollte sichergestellt werden, dass die Auftragnehmer bei der Erbringung staatlicher Dienste keine Überkompensation erhalten, und es sollte die Erbringung kommerzieller Dienste durch den Privatsektor ermöglicht und eine angemessene Priorisierung des Bedarfs staatlich berechtigter Nutzer sichergestellt werden. Mit den Verträgen sollte sichergestellt werden, dass mit der Erbringung von Diensten, die auf kommerzieller Infrastruktur beruhen, die wesentlichen Interessen der Union und die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms gewahrt werden. Es müssen daher Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass diese wesentlichen Interessen und Ziele gewahrt werden. Insbesondere sollte die Kommission in der Lage sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontinuität des Dienstes für den Fall zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
In diese Verträge sollten angemessene Schutzklauseln aufgenommen werden, um unter anderem Interessenkonflikte und mögliche Wettbewerbsverzerrungen infolge der Bereitstellung kommerzieller Dienste, eine unzulässige Diskriminierung oder andere verborgene mittelbare Vorteile zu verhindern. Solche Schutzklauseln können die getrennte Buchführung für staatliche und kommerzielle Dienste umfassen, einschließlich der Einrichtung einer vom vertikal integrierten Betreiber für die Erbringung staatlicher Dienste strukturell und rechtlich getrennten Einheit, sowie einen offenen, fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu der für die Erbringung kommerzieller Dienste erforderlichen Infrastruktur. Daher sollten kommerzielle Dienste den bestehenden Anbietern terrestrischer Dienste zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Verträge sollten die Beteiligung von Start-ups und KMU entlang der gesamten Wertschöpfungskette und in allen Mitgliedstaaten fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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