ErwGr. 60

REG_2023_588 · zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027

Die Vorkehrungen für Cybersicherheit und physische Sicherheit sowohl der boden- als auch der weltraumgestützten Programminfrastruktur sowie deren physische Redundanz sind entscheidend, um den unterbrechungsfreien Betrieb der Dienste und des Systems sicherzustellen. Daher sollte bei der Festlegung allgemeiner Sicherheitsanforderungen entsprechend berücksichtigt werden, dass das System und seine Dienste — auch durch Einsatz neuer Technologie und durch die Unterstützung der Reaktion auf solche Cyberangriffe und der Bewältigung ihrer Folgen — vor Cyberangriffen und Bedrohungen gegen Satelliten geschützt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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