Art. 2

REG_2023_648 · zur Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Nur Laboratoire Lescuyer (7) darf die gesundheitsbezogene Angabe im Anhang für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung gemäß Artikel 4 dieser Verordnung verwenden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für die Verwendung derselben Angabe ohne Nutzung der nach Artikel 3 geschützten wissenschaftlichen Daten oder mit Zustimmung von Laboratoire Lescuyer. Nach Ablauf des genannten Zeitraums darf diese gesundheitsbezogene Angabe entsprechend den für sie geltenden Bedingungen von jedem Lebensmittelunternehmer verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2023_648 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2023_648 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.