Art. 21 – Kontaktstellen und Hafeninspektionsberichte

REG_2023_675 · zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun

(1)Hafenmitgliedstaaten benennen eine Kontaktstelle zur Entgegennahme von Hafeninspektionsberichten der CCSBT-Mitglieder.
(2)Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission jede Änderung betreffend die benannte Kontaktstelle mindestens 21 Tage bevor die Änderung wirksam wird. Die Kommission leitet diese Informationen mindestens 14 Tage, bevor die Änderung wirksam wird, an das Sekretariat weiter.
(3)Erhält die von einem Mitgliedstaat bezeichnete Kontaktstelle von einem CCSBT-Mitglied einen Inspektionsbericht mit dem Nachweis, dass ein Fischereifahrzeug, das die Flagge des betreffenden Mitgliedstaats führt, gegen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verstoßen hat, so untersucht der Flaggenmitgliedstaat unverzüglich diesen mutmaßlichen Verstoß und unterrichtet die Kommission hierüber und über etwaige getroffene Durchsetzungsmaßnahmen. Die Kommission informiert das Sekretariat innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung des Mitgliedstaats.
(4)Der Flaggenmitgliedstaat übermittelt der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Inspektionsberichts einen Statusbericht über den Stand der Untersuchung. Kann dieser Mitgliedstaat den Statusbericht nicht fristgerecht übermitteln, so teilt er der Kommission vor Ablauf der sechsmonatigen Frist mit, was die Gründe für die Verzögerung sind und bis zu welchem Zeitpunkt der Statusbericht vorgelegt wird. Die Kommission übermittelt die Informationen über den Stand oder die Verzögerung der Untersuchung unverzüglich dem Sekretariat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 21 REG_2023_675 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 21 REG_2023_675 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.