Anhang I – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

REG_2023_826 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 der Kommission

1.„Informationstechnische Geräte“ bezeichnet alle Geräte, deren Hauptfunktion darin besteht, Daten oder Nachrichten einzugeben, zu speichern, anzuzeigen, aufzufinden, zu übertragen, zu verarbeiten, zu schalten oder zu steuern oder eine Kombination dieser Funktionen zu erfüllen, und die mit einem oder mehreren Anschlüssen ausgestattet sein können, die üblicherweise zur Datenübertragung genutzt werden;
2.„Wohnbereich“ bezeichnet eine Umgebung, bei der im Umkreis von 10 m um das betreffende Gerät mit dem Betrieb von Rundfunk- oder Fernseh-Empfängern zu rechnen ist;
3.„Netzwerk-Port“ bezeichnet eine drahtgebundene oder drahtlose physische Schnittstelle zur Netzwerkverbindung an dem Gerät, über die das Gerät aus der Ferne aktiviert werden kann;
4.„logischer Netzwerk-Port“ bezeichnet die auf einem physischen Netzwerk-Port laufende Netzwerktechnologie;
5.„physischer Netzwerk-Port“ bezeichnet das physische Medium (Hardware) eines Netzwerk-Ports.
Auf einem physischen Netzwerk-Port können zwei oder mehr Netzwerktechnologien laufen;
6.„Netzwerk-Verfügbarkeit“ bezeichnet die Fähigkeit des Geräts, Funktionen wiederaufzunehmen, wenn an einem Netzwerk-Port ein Fernauslösesignal eingeht;
7.„vernetztes Gerät“ bezeichnet ein Gerät, das mit einem Netzwerk verbunden werden kann und einen oder mehrere Netzwerk-Ports aufweist;
8.„vernetztes Gerät mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit“ oder „HiNA-Gerät“ bezeichnet ein Gerät, das als Hauptfunktion(en) ausschließlich eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllt: Funktionen eines Routers, Netzwerk-Schalters, Drahtlos-Netzzugangspunkts, Hubs, Modems, VoIP-Telefons, Videotelefons;
9.„vernetztes Gerät mit HiNA-Funktionen“ bezeichnet ein Gerät, das unter anderem die Funktionen eines Routers, Netzwerk-Schalters, Drahtlos-Netzzugangspunkts oder eine Kombination dieser Funktionen erfüllt, aber kein HiNA-Gerät ist;
10.„Router“ bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, den optimalen Weg für die Übermittlung des Netzwerk-Datenverkehrs zu ermitteln.
Router leiten Datenpakete auf der Grundlage von Informationen der Netzwerkschicht (L3) von einem Netzwerk an ein anderes weiter;
11.„Netzwerk-Schalter“ bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, Datenframes auf der Grundlage der Zieladresse jedes Frames zu filtern, weiterzuleiten und zu verteilen.
Alle Schalter arbeiten mindestens auf der Ebene der Sicherungsschicht (L2);
12.„Drahtlos-Netzzugangspunkt“ bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, IEEE-802.11-(Wi-Fi-)Konnektivität für mehrere Clients herzustellen;
13.„Hub“ bezeichnet eine Netzwerkkomponente, die mehrere Ports umfasst und Segmente eines lokalen Netzwerks verbindet;
14.„Modem“ bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, digital modulierte analoge Signale über ein drahtgebundenes Netzwerk zu übertragen und zu empfangen;
15.„Druckgerät“ bezeichnet ein Gerät, das elektronisch eingegebene Daten als Druckerzeugnisse auf Papier oder anderen Medien ausgibt.
Druckgeräte können auch Zusatzfunktionen wie Scannen oder Kopieren aufweisen und als Multifunktionsgeräte oder -produkte angeboten werden;
16.„Großformatdruckgerät“ bezeichnet ein Druckgerät, das dazu bestimmt ist, auf Medien mit dem Format A2 und größeren Formaten zu drucken, einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von mindestens 406 mm;
17.„Haushaltskaffeemaschine“ bezeichnet ein Gerät zur Kaffeezubereitung für den nicht gewerblichen Gebrauch;
18.„Filter-Haushaltskaffeemaschine“ bezeichnet eine Haushaltskaffeemaschine, die den Kaffee mittels Perkolation extrahiert;
19.„Spielekonsole“ bezeichnet ein Gerät, das in seiner Hauptfunktion das Spielen von Videospielen ermöglichen soll.
In der Regel ist eine Spielekonsole für die Ausgabe von Signalen auf ein externes Display ausgelegt, das als Hauptanzeigegerät für das Spiel dient, und weist als Haupteingabegerät ein Handsteuergerät oder anderes interaktives Steuergerät auf.
Spielkonsolen umfassen typischerweise eine oder mehrere Zentraleinheiten, Grafikprozessoren, Systemspeicher und interne Datenspeicheroptionen.
Handheld-Spielekonsolen mit einem integrierten Display als Hauptanzeigegerät für das Spiel, die hauptsächlich über eine integrierte Batterie oder eine andere tragbare Stromquelle betrieben werden und nicht über einen direkten Anschluss an das Versorgungsnetz, werden ebenfalls als Spielekonsole angesehen;
20.„motorbetriebene verstellbare Möbel“ bezeichnet Möbel, die Motoren oder Stellglieder und eine Steuereinheit zur Anpassung von Höhe, Position oder Form umfassen.
Diese Anpassungen werden vom Endnutzer mittels drahtgebundener Steuerungen und/oder drahtloser Steuerungen über ein Netzwerk oder automatisch mit Sensoren gesteuert;
21.„motorbetriebene Gebäudekomponente“ bezeichnet ein in Gebäuden zum Öffnen oder für den Komfort eingesetztes Gerät, ausgenommen Belüftungsgeräte, das durch Energiezufuhr aus dem Versorgungsnetz bewegt und/oder gedreht werden kann.
Die motorbetriebene Gebäudekomponente umfasst einen Elektromotor oder ein Stellglied und eine Steuereinheit und wird vom Endnutzer mittels einer oder mehrerer drahtgebundener Steuerungen und/oder drahtloser Steuerungen über ein Netzwerk oder automatisch mit Sensoren gesteuert;
22.„Medien-Streaminggerät“ bezeichnet ein Hardwaregerät, das Medieninhalte über ein Netzwerk live oder aufgezeichnet an Endgeräte bereitstellt und in Echtzeit abspielt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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