ErwGr. 11

REG_2023_957 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/757 zur Einbeziehung von Seeverkehrstätigkeiten in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung in Bezug auf Emissionen von zusätzlichen Treibhausgasen und Emissionen von zusätzlichen Schiffstypen

Um das wirksame Funktionieren des EU-EHS auf Verwaltungsebene sicherzustellen und der Einbeziehung von CH4- und N2O-Emissionen sowie der Einbeziehung von Treibhausgasemissionen von Offshore-Schiffen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/757 Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte hinsichtlich der Überwachungsmethoden und -vorschriften sowie der Vorschriften für die Berichterstattung über die unter die Verordnung (EU) 2015/757 fallenden Emissionen sowie für alle anderen in der genannten Verordnung festgelegten relevanten Informationen, der Vorschriften für die Genehmigung von Monitoringkonzepten und deren Änderungen durch die zuständigen Verwaltungsbehörden, der Vorschriften für die Überwachung, Meldung und Übermittlung aggregierter Emissionsdaten auf Unternehmensebene und der Vorschriften für die Prüfung aggregierter Emissionsdaten auf Unternehmensebene und für die Ausstellung von Prüfberichten in Bezug auf aggregierte Emissionsdaten auf Unternehmensebene zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (8) niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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