ErwGr. 1

REG_2023_966 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen

Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 regelt den Handel mit den im Anhang der Verordnung aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Die in dem Anhang der Verordnung aufgeführten Arten umfassen auch die in den Anhängen des internationalen Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) (im Folgenden „Übereinkommen“) aufgeführten Arten sowie Arten, deren Erhaltungszustand erfordert, dass der Handel mit ihnen aus der, in die und innerhalb der Union geregelt oder überwacht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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