ErwGr. 13

REG_2023_966 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Berücksichtigung der auf der 19. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen angenommenen Änderungen

Die Art Othonna retrorsa, die bisher in Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt war, sollte aus jenem Anhang gestrichen werden, nachdem sie auf Ersuchen Südafrikas in Anhang III des Übereinkommens übertragen wurde. Die Art Echinotriton andersoni, die am 13. Februar 2021 auf Ersuchen Japans in Anhang III des Übereinkommens und am 16. Dezember 2021 in Anhang C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgenommen wurde, sollte ebenfalls aus Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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