ErwGr. 3

REG_2023_969 · zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Die GEG haben entscheidend dazu beigetragen, die justizielle Zusammenarbeit in Bezug auf die Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten wie Cyberkriminalität, Terrorismus sowie schwerer und organisierter Kriminalität zu verbessern, indem zeitaufwändige Verfahren und Formalitäten zwischen den Mitgliedern der GEG reduziert wurden. Der verstärkte Einsatz von GEG hat auch die Kultur der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Justizbehörden in der Union verbessert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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