ErwGr. 34

REG_2023_969 · zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Jede zuständige nationale Behörde eines Mitgliedstaats und gegebenenfalls Eurojust, Europol, die EUStA, das OLAF oder jede andere zuständige Einrichtung oder sonstige Stelle der Union sollte bei der Nutzung der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen selbst für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten verantwortlich sein. Die Nutzer der Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollten als gemeinsam für die Verarbeitung nichtoperativer personenbezogener Daten Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 34 REG_2023_969 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 34 REG_2023_969 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.