ErwGr. 8

REG_2023_969 · zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten einer Infiltration von IT-Systemen durch Kriminelle könnte der derzeitige Stand der Dinge die Wirksamkeit und Effizienz grenzüberschreitender Ermittlungen beeinträchtigen und solche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund des unsicheren und nicht digitalen Austauschs von Informationen und Beweismitteln gefährden und verlangsamen, wodurch sie teurer würden. Insbesondere Justiz- und Strafverfolgungsbehörden müssen sicherstellen, dass ihre Systeme so modern und sicher wie möglich sind und dass alle GEG-Mitglieder unabhängig von ihren nationalen Systemen problemlos miteinander in Verbindung treten und interagieren können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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