ErwGr. 3

REG_2024_1002 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte an Perchlorat in Bohnen (Phaseolus vulgaris) mit Hülsen

Mit der Verordnung (EU) 2020/685 der Kommission (4) wurden Höchstgehalte für Perchlorat in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt, die in die Verordnung (EU) 2023/915 aufgenommen wurden. Obwohl zum Zeitpunkt der Festlegung dieser Werte nicht für alle Unterkategorien von Obst und Gemüse umfassende Daten zum Vorkommen vorlagen, wurden für alle Obst- und Gemüsearten, einschließlich Bohnen, allgemeine strenge Höchstgehalte festgelegt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.04.2024

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