REG_2024_1022 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Deoxynivalenol in Lebensmitteln
Im Jahr 2017 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zusammenhang mit dem Vorkommen von Deoxynivalenol und seinen acetylierten und modifizierten Formen in Lebens- und Futtermitteln an. (3) Die Behörde zog in dieser Stellungnahme den Schluss, dass die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 1 μg/kg Körpergewicht pro Tag für DON als Gruppen-TDI für die Summe aus DON, 3-Acetyl-Deoxynivalenol (3-Ac-DON), 15-Acetyl-Deoxynivalenol (15-Ac-DON) und Deoxynivalenol-3-Glucosid (DON-3-Glucosid) zu betrachten ist. Zur Bewertung des akuten Risikos für die menschliche Gesundheit wurde eine akute Gruppenreferenzdosis (Gruppen-ARfD) von 8 μg/kg Körpergewicht pro Essgelegenheit berechnet. Schätzungen der akuten ernährungsbedingten Expositionen lagen unterhalb dieser Dosis und gaben keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken beim Menschen. Die geschätzte durchschnittliche chronische ernährungsbedingte Exposition lag jedoch über der Gruppen-TDI bei Säuglingen, Kleinkindern und anderen Kindern und – im Falle hoher Expositionen – auch bei Jugendlichen und Erwachsenen, was auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung hindeutet.
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