ErwGr. 2

REG_2024_1034 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

Am 4. April 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1025 (3) zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 angenommen, um eine Freistellung für humanitäre Hilfe und andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse einzuführen, die für bestimmte Akteure gilt. Die Freistellung stützt sich auf Ziffer 1 der Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die am 9. Dezember 2022 verabschiedet wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.04.2024

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