ErwGr. 8

REG_2024_1078 · zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Flonicamid, Isofetamid, Mefentrifluconazol, Metazachlor, Pyrimethanil und Quarzsand in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich der vom Antragsteller eingereichten, zuvor nicht verfügbaren Informationen zu Analysemethoden für Pyrimethanil in Honig befand die Behörde, dass die vorgelegte neue Methode ausreichend validiert ist. Daher sollte die Forderung, zusätzliche Informationen zu den Analysemethoden für Pyrimethanil in Honig vorzulegen, in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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