ErwGr. 4

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Der Binnenmarkt für Mediendienste ist jedoch nicht ausreichend integriert, und er ist von einem gewissen Ausmaß an Marktversagen geprägt, das durch die Digitalisierung noch gesteigert wird. Erstens fungieren globale Online-Plattformen als Zugangstor zu Medieninhalten mit Geschäftsmodellen, die dazu neigen, den Zugang zu Mediendiensten zu unterbinden und polarisierende Inhalte und Desinformation zu verstärken. Diese Plattformen sind auch wesentliche Anbieter von Online-Werbung, was finanzielle Mittel vom Mediensektor wegverlagert hat, was dessen finanzielle Tragfähigkeit und folglich die Vielfalt der angebotenen Inhalte beeinträchtigt. Da Mediendienste wissens- und kapitalintensiv sind, benötigen sie eine gewisse Größenordnung, um wettbewerbsfähig zu bleiben, den Bedürfnissen ihres Publikums gerecht zu werden und im Binnenmarkt zu florieren. Dafür ist es von besonderer Bedeutung, grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten und Investitionen auch aus oder in anderen Mitgliedstaaten erhalten zu können. Zweitens behindern eine Reihe nationaler Beschränkungen den freien Verkehr im Binnenmarkt. Insbesondere unterschiedliche nationale Vorschriften und Ansätze in Bezug auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit, die unzureichende Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen sowie eine undurchsichtige und unfaire Zuweisung öffentlicher und privater wirtschaftlicher Ressourcen erschweren es den Medienmarktakteuren, über Grenzen hinweg tätig zu werden und zu expandieren, und führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen in der Union. Drittens wird das gute Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste durch Anbieter herausgefordert, die systematisch Desinformation, oder Informationsmanipulation und Einmischung im Informationsraum, betreiben und die Freiheiten des Binnenmarkts für missbräuchliche Zwecke nutzen und so dem reibungslosen Funktionieren der Marktdynamik entgegenwirken, einschließlich denjenigen, die von bestimmten Drittländern kontrolliert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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