ErwGr. 40

REG_2024_1083 · zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

Befasst sich das Gremium mit Angelegenheiten, die über den Sektor der audiovisuellen Medien hinausgehen, so sollte es sich auf einen wirksamen Konsultationsmechanismus stützen, an dem Interessenträger aus den einschlägigen Mediensektoren beteiligt sind, die sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene tätig sind. Solche Interessenträger könnten Presseräte, Journalistenverbände, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände einschließen. Das Gremium sollte solchen Interessenträgern die Möglichkeit geben, das Gremium auf die für ihre Sektoren relevanten Entwicklungen und Themen aufmerksam zu mache. Der Konsultationsmechanismus sollte es dem Gremium ermöglichen, gezielt Beiträge der einschlägigen Interessenträger einzuholen und relevante Informationen zu erhalten, die seine Arbeit unterstützen. Bei der Festlegung der Regelungen für den Konsultationsmechanismus in seiner Geschäftsordnung, sollte das Gremium die Notwendigkeit von Transparenz, Diversität und einer fairen geografischen Vertretung berücksichtigen. Das Gremium sollte bei der Recherche nach weiteren einschlägigen Informationen auch die Wissenschaft konsultieren können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.04.2024

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