ErwGr. 2

REG_2024_1103 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission

Nach dem Vorschlag für eine überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (2) müssen die Mitgliedstaaten ihre in Artikel 4 Absatz 2 genannten nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) weiterentwickeln, indem sie Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs der Union um insgesamt mindestens 9 % bis 2030 gegenüber dem Referenzszenario 2020 aufnehmen. Die Vorschriften in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten sind in diesem Zusammenhang für die Umsetzung der Energie- und Dekarbonisierungsziele der Union von entscheidender Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.04.2024

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